Varminter hat geschrieben: ↑22. Dezember 2020, 17:25
Wir leben, laden und schiessen IN ÖSTERREICH und wenn jemand wissentlich oder unwissentlich die gesetzlich festgelegten Gasdrücke überschreitet, wird man ihm haftungsmässig und strafrechtlich daraus einen Strick drehen.
Hallo Varminter
Das ist so nicht ganz richtig.
Die strafrechtliche und Haftungsfrage wird in Österreich von der Patronenvorschrift geregelt.
Ob Deine Patronen der Patronenvorschrift entsprechen, erfährst Du vom Beschussamt.
D.b. es führt kein Weg am Beschussamt vorbei.
Jetzt gibt's 2 Möglichkeiten:
1. Die geprüften Patronen entsprechen der Patronenvorschrift
Somit dürfen sie in den Handel (Büchsenmacher/gewerblich) gebracht werden und verschossen
(privater Wiederlader) werden
(auch wenn der mittlere maximale Gasdruck überschritten wurde!).
2. Die geprüften Patronen entsprechen nicht der Patronenvorschrift
Damit darf sie ein Büchsenmacher nicht in den Handel bringen.
Nachdem diese Vorschrift das Gewerbe regelt, hat der private Wiederlader noch die
Möglichkeit diese Patronen aus einer gefahrloseren Waffe verschiessen zu können
(38er aus 357. Mag, 45LC aus 454 Cas, etc.).
Um dies beurteilen zu können ist bei jedem Gasdruckmessbericht des Beschussamtes
der Gasdruck ausgewiesen.
Dies allerdings obliegt der Eigenverantwortung des privaten Wiederladers.
Dass er in diesem Falle straf- und haftbar ist, versteht sich wohl von selbst.
PS
Nachdem ich eher der vorsichtige Typ (nix Fingerlos bzw. Ohneaug) bin habe ich
für jedes Pulver (und für jedes Geschoss) meiner .460iger eine BA-Messung in Auftrag gegeben.
Im Zuge dessen habe ich alle 3 möglichen Gutachten bekommen.
Solltest Du das (entsprechen der Patronenvorschrift trotz Drucküberschreitung) bezweifeln,
so poste ich den Messbericht gerne.
Mit Gruß aus dem 18. - Spiky (HSV-Wien)