an und für sich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.Alaskan454 hat geschrieben: ↑27. September 2020, 13:20 Haftet eigentlich wer für Wildschäden?
Ich denke da zb an die Donaustadt wenn der Borsti (Wildschwein) deinen Garten umgräbt.
Im Allgemeinen haften aber die Jagdgesellschaften oder ein Pächter auf freiwillig vereinbarter Pachtvertragsbasis für Wildschäden.
Dies hat den Grund darin, dass wenn Jemand keinen Wildschaden übernehmen will, er die Jagd einfach nicht zu pachten bekommt...
Auf Deine Frage hin: es gibt in jedem Jagdrevier "befriedete Bezirke", in denen die Jagd ruht. Dort wird auch keine Wildschadenersatz fällig.