Fragen von Nichtjäger an Jäger

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gipflzipfla
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von gipflzipfla »

Alaskan454 hat geschrieben: 27. September 2020, 13:20 Haftet eigentlich wer für Wildschäden?

Ich denke da zb an die Donaustadt wenn der Borsti (Wildschwein) deinen Garten umgräbt.
an und für sich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.
Im Allgemeinen haften aber die Jagdgesellschaften oder ein Pächter auf freiwillig vereinbarter Pachtvertragsbasis für Wildschäden.

Dies hat den Grund darin, dass wenn Jemand keinen Wildschaden übernehmen will, er die Jagd einfach nicht zu pachten bekommt...

Auf Deine Frage hin: es gibt in jedem Jagdrevier "befriedete Bezirke", in denen die Jagd ruht. Dort wird auch keine Wildschadenersatz fällig.
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AUG-andy
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von AUG-andy »

Andere Frage .
Falls ich irgendwann mal vorhabe eine größere Fläche Land zu erwerben außerhalb eines Wohngebietes, abgelegen, für meine Hobbies. Motorsport in klein und groß, nur für privates Vergnügen, inklusive Wohnmöglichkeit. Ab und zu mit dem Quad oder dem RC Car spielen. Darf ich das gesamte Grundstück, eventuell auch mit kleinem Waldbestand einzäunen? Quasi uneinsichtig von Außen mit einer Betonmauer oder Zaun mit Schichtschutz und Kameras ? Ist ja mein Grund und Boden. Das wäre mein Traum falls ich mal zu viel Geld übrig hätte.
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gipflzipfla
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von gipflzipfla »

AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 09:49 Andere Frage .
Seas.
Die kann Dir aber kein Jäger beantworten, ausser er wäre Fachanwalt und mit den Gesetzen zutiefst betraut.
Und sie hat mit Jagd auch nichts zu tun :whistle:
AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 09:49 ..... Das wäre mein Traum falls ich mal zu viel Geld übrig hätte.
Träume sind Schäume
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von Hane »

Kommt auf die Flächenwidmung an.
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von AUG-andy »

gipflzipfla hat geschrieben: 28. September 2020, 09:56
AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 09:49 Andere Frage .
Seas.
Die kann Dir aber kein Jäger beantworten, ausser er wäre Fachanwalt und mit den Gesetzen zutiefst betraut.
Und sie hat mit Jagd auch nichts zu tun :whistle:
AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 09:49 ..... Das wäre mein Traum falls ich mal zu viel Geld übrig hätte.
Träume sind Schäume
Aber es ist schon, wenn man welche hat :chears:
Indirekt hat die Frage sehr wohl seine Berechnung. ;)
Ich möchte eine ( meine ) größere Fläche vor unbefugtem Zutritt schützen.
Und ich weiß dass es kein Traum bleiben wird da irgendwann eine Immobilie in Wien verkauft wird. Ich möchte halt keine Jäger und Spaziergänger auf meinem Grundstück.
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von gipflzipfla »

AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 10:10 .... Ich möchte halt keine Jäger ...... auf meinem Grundstück.
dann lese einfach im Landesjagdrecht Wien nach...

Übrigens steht Dir als Grundeigentümer das Jagdrecht zu. Allgemein müssen nicht befriedete Flächen bejagt werden.
Machst halt was draus :whistle:
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von Hane »

Bei uns gibt es eine Motocrossstrecke für Kinder im Revier.
Dort fühlen sich trotzdem Fasan und Hase wohl.
Zwei Mal im Jahr bejagen wir auch diese Fläche, natürlich wenn gerade kein Betrieb ist, dauert nichtmal eine Stunde und man kann sich ja absprechen.
Was spricht dagegen?
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von Lindenwirt »

Da gehts aber weniger um Jagd- als um Forstrecht, soweit ich weiß ist das Errichten von Sperren im Wald (Zäune, Verbotsschilder) nicht erlaubt. Es gilt im Wald in AT das freie Betretungsrecht, du kannst also nicht einfach einen Wald kaufen und den dann sperren für die Allgemeinheit.
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von AUG-andy »

gipflzipfla hat geschrieben: 28. September 2020, 10:18
AUG-andy hat geschrieben: 28. September 2020, 10:10 .... Ich möchte halt keine Jäger ...... auf meinem Grundstück.
dann lese einfach im Landesjagdrecht Wien nach...

Übrigens steht Dir als Grundeigentümer das Jagdrecht zu. Allgemein müssen nicht befriedete Flächen bejagt werden.
Machst halt was draus :whistle:
Betrifft ja nicht Wien.
Irgendwo im Weinviertel.
Mir ginge es nur darum ob ich das Grundstück einzäunen darf.
Einige Leute meinen JA ist erlaubt, andere sagen NEIN es ist nicht erlaubt,
weil die Jagd überall rein darf.
Sollte es zu einem Kauf kommen wäre das der erste Punkt der zu klären wäre.
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Re: Fragen von Nichtjäger an Jäger

Beitrag von AUG-andy »

Lindenwirt hat geschrieben: 28. September 2020, 10:25 Da gehts aber weniger um Jagd- als um Forstrecht, soweit ich weiß ist das Errichten von Sperren im Wald (Zäune, Verbotsschilder) nicht erlaubt. Es gilt im Wald in AT das freie Betretungsrecht, du kannst also nicht einfach einen Wald kaufen und den dann sperren für die Allgemeinheit.
Ich hab nichts gegen die Jagd an sich, bin halt der Meinung das ich über meinen Grund und Boden selbst entscheiden kann. Meine Haustür ist ja auch nicht für "alle" offen, überspitzt ausgedrückt.
:wave:
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