NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

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NFVÖ
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

Liebe Forum-Teilnehmer,

im Namen des ganzen Vorstandes, darf ich mich für den letztendlich gelungenen Abend am vergangenen Donnerstag herzlichst bedanken. Damit auch diejenigen, die nicht dabei sein konnten, einen kleinen Eindruck bekommen, möchte ich in kurzen Sätzen aus dem Gedächtnis die Präsentation wiederspiegeln.
Warum haben wir den NFVÖ gegründet? - Bis dato gab es nach unserer Ansicht keine IV die parteipolitisch unabhängig ist und dementsprechend Seriös auftritt. Selbstverständlich geht es ohne Politik nicht, jedoch werden wir im Gegensatz zu anderen Gruppierungen keine Wahlempfehlungen abgeben. Jeder LWB ist alt genug, um sich seine eigene politische Meinung zu bilden.
Bis dato gab es noch keine IV in Österreich die auch Wert auf die Ausbildung der Schützen legt, in dem sie hochwertige Trainings anbietet.
Unsere Ziele und Forderungen sind hinlänglich bekannt und auf unserer Homepage nachzulesen.
Nur durch entsprechend seriöses Auftreten und die richtigen Kontakte sowie Netzwerke können wir etwas bewegen. Dazu laden wir auch jedes Mitglied ein, sich einzubringen und mit zu arbeiten. Gemeinsam sind wir Stark!

Was haben wir bisher getan und erreicht? - Durch diverse Presseaussendungen konnten wir bereits weiteren Schaden für den LWB (durch z.b. den Amoklauf in Vorarlberg) abwenden. Wir konnten schon mehreren Mitgliedern bei der Erweiterung der WBK behilflich sein. Mitgliedsbestätigungen des NFVÖ werden bereits von den BH`s akzeptiert. Bei einem Mitglied konnten wir den Entzug der WBK verhindern!
Dies alles, ohne die Rechtsschutzversicherung zu belasten und auf eigene Kosten!
Die ersten Trainings für Platin Mitglieder haben wir auch schon durchgeführt und wir bekommen dafür auch sehr gutes Feedback.

Kommende Woche sind wir für die LWB in Brüssel. Dazu werden wir natürlich berichten.

Akademie und Schiessausbildung - Wir bieten diese Trainings im Interesse der Schützen an. Die Trainings haben auch ihren Preis. Warum? Es entstehen Kosten für den Schießstand, Bereitstellung von Sanitätern ( z.b. beim Präz. Schützenlehrgang ) für die Organisation und unsere Trainer haben auch ihren Preis. Unsere Trainer sind professionell ausgebildet und solche Trainings sind in Europa kaum zu haben. Wir haben z.B. einen Trainer der jahrelange Erfahrung bei einem Geheimdienst hat und u.a. Spezialkommandos ausbildet. Daher ist es auch nachvollziehbar, das dies nun mal auch seinen Preis hat.
Derzeit bieten wir unsere Trainings in Vorarlberg, Tirol und Wien an. Eine weitere Bundeslandabdeckung ist natürlich angedacht und wird geplant.

Unsere Mitgliederanzahl bewegt sich zwischenzeitlich an die 200er Marke heran. Dafür, das wir bis dato noch kaum Werbung gemacht haben, ist dies schon ein schöner Erfolg. Trotzdem ist dies natürlich noch viel zu wenig. Es liegt an jedem einzelnen, unsere IV zu verbreiten und weitere Mitglieder anzuwerben.

Wir haben auch alle Schützenvereine in Österreich ( von denen wir wissen ) und alle LJV angeschrieben. Leider haben wir dazu noch keine einzige Rückmeldung erhalten. Wir geben aber sicher nicht auf und verfolgen unsere Ziele auch weiter. Auch hier bitten wir um jegliche Unterstützung.

Wir treten nicht in Konkurrenz zu anderen Gruppierungen auf! Wir wollen vereinen!

Zukünftig werden wir auch die Kommunikation nach außen verbessern. Diesbezüglich haben sich am Donnerstag schon einige Mitglieder angeboten diverse Aufgaben zu übernehmen.
Wir befinden uns im Aufbau. Daher bitten wir auch um etwas Geduld. Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut :-)

Wir werden auch weiterhin solche Veranstaltungen abhalten und sind bereits in Planung. Vermutlich wird im Jänner oder Februar in Wien die nächste stattfinden. Warum in Wien? - Wien hat nun mal die grösste Bevölkerungsdichte und irgendwo muss man mal anfangen.
Trotzdem vergessen wir nicht die anderen Bundesländer. Es hat aber wenig Sinn, für 10 Personen einen solchen Aufwand zu betreiben. Das ganze kostet ja auch was und ist auch zeitaufwendig. Bitte nicht falsch verstehen, jeder einzelne ist uns wichtig!

Abschließend bedanke ich mich nochmals für das rege Interesse und freue mich schon auf das nächste Treffen!
Bis dahin sind wir jederzeit mittels Mail erreichbar. Jedes Mail an office@nfvoe.at wird so rasch wie möglich von mir beantwortet. Einige haben auch bereits meine Telefonnummer. Also, nicht schüchtern sein ;-)

Mit den besten Schützengrüßen
Denis Dobler
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Ps. Flyer können zu Werbezwecken jederzeit kostenlos angefordert werden.
Centershot
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von Centershot »

Jede Aktivität im Sinne der LWB ist zu begrüßen...nur ein gemeinsames Auftreten aller Interessengemeinschaften, Vereine, Foren ist sinnvoll!

Warum aber nur sehr wenig Teilnehmer bei der Wiener Roadshow dabei gewesen sind (angeblich 18 !) ist mir ein Rätsel...
Beim letzten IWÖ Stammtisch in Wien waren es auch nur 28!
Immerhin hatten wir in Graz beim IWÖ Stammtisch über 100 Teilnehmer!
Daher meine ich dass die kurzfristig verschobene Grazer Roadshow schnellstmöglich nachgeholt werden sollte!

Da scheint wie so oft der Gedanke "...ich lasse das die Anderen machen" zu dominieren.
Und wenn jemand etwas macht, dann wird leider häufig nachträglich kritisiert...von Personen die gar nicht dabei gewesen sind.
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Fangschuss
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von Fangschuss »

Wenn ihr mal nach Graz kommt, werden wir dabei sein. Da die Vereinigung natürlich noch nicht so bekannt wie der IWÖ ist, wird es nicht so einfach sein, ähnliche Besucherzahlen zu erreichen. Das wird aber mit der Zeit schon werden.

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NFVÖ
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

Liebes Forum,
wir sind soeben aus Brüssel zurückgekehrt. Unser Protokoll und Statement werden wir bis spätesten Samstag veröffentlichen.
Wir müssen unsere Batterien kurz aufladen ;-)
Beste Grüße
Denis Dobler
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

Liebes Forum,

am 16.11. waren wir für Euch im Europäischen Parlament in Brüssel und nahmen an der Konferenz zur geplanten Feuerwaffenrichtlinie teil.
Es freut uns sehr, das aus allen Europäischen Staaten, Vertreter anwesend waren. Die Teilnehmeranzahl war unglaublich groß.
Es waren auch EU-Abgeordnete verschiedener Staaten anwesend. Auch ein Österreichischer Parlamentarier war dort, leider jedoch kam von diesem keine Wortmeldung, obwohl die zugehörige Partei eigentlich pro Legalen Waffenbesitz ist.
Generell wurden nicht sehr viele Fragen zugelassen und somit kam keine einzige Österreichische Interessenvertretung zu Wort. Trotzdem konnten wir wichtige Kontakte knüpfen, die uns bei der Durchsetzung unserer Anliegen behilflich sein können.

Generell ist der Tenor: Wirksame Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und des Terrors. Dadurch darf es keinesfalls zu einer Bestrafung des Legalen Waffenbesitzers durch neue Regelungen kommen. Freiheitsrechte dürfen nicht unnötig beschnitten werden.
Der Wissenschaftler, Eric Lakomaa, hat als einer der ersten eine Studie über Waffenbesitz und des damit zusammenhängenden Verbrechens verfasst. In den letzten 5 Jahren gab es in der gesamten EU ca 50 Tötungen mit legalen Waffen. Darunter auch die Kategorien C und D. Dies beweist, dass absolut keine Gefahr vom legalen Waffenbesitzer ausgeht. Mit legalen Waffen werden keine Verbrechen ausgeübt!
Herr Alain Alexis von der Europäischen Kommission möchte dennoch unsere Rechte beschneiden. Z.b. durch den Verbot von Magazinen mit bestrimmten Fassungsvermögen; regelmäßige medizinische Untersuchungen, etc. Die Sportschützen sollten dabei aber ausgenommen werden. Wie das Ganze dann aussehen soll, ist noch nicht klar. Herr Alexis wich auch jeder gestellten Frage in politischer Manier gekonnt aus und beantwortete somit keine einzige!!
Unisono scheint sich die EU Kommission nicht einig zu sein.
Die EU hat €600.000.- für eine Studie ausgegeben ( unser Steuergeld ) die ca 30 Seiten lang ist! Diese Studie ist sehr fehlerhaft und hat absolut keine Aussagekraft.
Eine Schwedische EU-Parlamentarierin gab folgendes Statement ab: Die neue Richtlinie würde Schweden sehr hart treffen und den Schießsport zerstören. Die Konzentration sollte sich auf die illegalen Waffen beziehen.
Vicky Ford: Nicht jedes Land muss medizinische Tests durchführen.
Hierzu sei gesagt, dass es in Lettland bereits alle 5 Jahre Untersuchungen gibt. Diese Untersuchungen sind sehr erniedrigend und objektiv nicht gerechtfertigt.
Welche Auswirkungen hätte die geplante Regelung?
Der Schießsport, das Waffensammeln und die Ausübung der Jagd wären massivst gefährdet! Unternehmen werden geschädigt und Arbeitsplätze würden verloren gehen. Die Sicherheit der Bürger würde massiv eingeschränkt werden und das Recht auf Selbstverteidigung ginge verloren. Es würde sehr viel Steuergeld regelrecht verschwendet werden und im Kampf gegen illegale Waffen und Terror würde sich absolut nichts ändern!
Ein Schweizer Vertreter hat es auf den Punkt gebracht (ja, auch die Schweiz betrifft diese Richtlinie)! Wir lassen uns dies nicht länger gefallen. Wir benötigen lediglich die kritische Masse von 50000 Stimmen um politisch entgegenwirken zu können!
In diesem Sinne, bitten wir alle Legalen Waffenbesitzer wie Jäger, Sportschützen und Sammler, GEMEINSAM unsere Stimme zu erheben und diese Diskussion ein für alle Mal zu beenden. Wir vom NFVÖ vereinen diese Stimmen!
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von IT Guy »

Danke!
Freundschaft und langes Leben,
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Viele Beiträge schreibe ich auf meinem Smartphone. Darum bitte meine Beiträge, die kurz&knapp gehalten sind, nicht als unhöflich erachten. Danke!
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

STELLUNGNAHME DES NFVÖ

zur Änderung des Waffengesetzes 1996
(= Artikel 6 des Deregulierungs- und Anpassungsgesetzes 2016 – Inneres)


Der NVFÖ hält zur avisierten Neufassung des § 22 Abs 2 Waffengesetz wie folgt fest:


Zu § 22 Absatz 2 Ziffer 2 leg cit (arg.: „Privates Führen von Schusswaffen durch Polizisten“)


Der Gesetzgeber unterstellt bei Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes (arg.: „Polizisten“), dass ein Bedarf schon im Grunde der Funktion auch für den privaten Bereich gegeben ist. Allerdings vermeint der Gesetzgeber, den Waffenpass dahingehend beschränken zu müssen, dass nur Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter geführt werden dürfen.

Diese Einschränkung respektive Beschränkung ist nach Dafürhalten des NFVÖ verfassungswidrig.

Ein sachliches Argumentarium für eine Beschränkung auf Waffen mit Kaliber 9 mm oder darunter gibt es nicht. Ist die waffenrechtliche Zuverlässlichkeit und der Bedarf im Sinne des Gesetzes gegeben, macht es im Grunde dieser Aspekte keinen sachlich begründbaren Unterschied, ob das Kaliber 9 mm, Punkt 40 oder Punkt 45 ACP beträgt. Die Regelung ist daher unsachlich, weil durch tatsächliche Unterschiede nicht begründbare Differenzierungen vorliegen. Nach der ständigen Rechtsprechung ist der Gesetzgeber an ein allgemeines Sachlichkeitsgebot gebunden. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber an gleiche Tatbestände gleiche Rechtsfolgen zu knüpfen und wesentliche Unterschiede im Tatsachenbereich durch entsprechende rechtliche Regelungen zu berücksichtigen hat. Die hier zu monierende Kaliberbeschränkung ist nicht durch entsprechende Unterschiede im Tatsächlichen begründet.

Nach Auffassung des NFVÖ liegt mithin in der Kaliberbeschränkung eine sachlich nicht begründbare Regelung vor. Dadurch ist der Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 7 B-VG bzw. Artikel 2 StGG (arg.: „Gleichheitsgrundsatz“) verletzt.

Der NVFÖ fordert daher dezidiert, dass zugunsten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Waffen ohne jegliche Kaliberbeschränkung geführt werden dürfen.


Zu § 22 Absatz 2 Ziffer 1. Leg cit (arg.: „Bedarf wegen besonderer Gefahren“):

Ist jemand nicht ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes, hat der Betroffene den für die Führung einer Waffe nötigen Bedarf dahingehend glaubhaft zu machen, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen „besonderen Gefahren“ ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann.

Der NFVÖ ist der Auffassung, dass das Abstellen auf das Vorliegen einer „besonderen Gefahr“ im Abgleich mit den Anforderungen, welche an Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wie vor gefährden, gleichermaßen unsachlich und damit verfassungswidrig ist.

Kriterium für das private Führen von Waffen durch Polizisten auf Basis der waffenrechtlichen Zuverlässlichkeit ist letztlich die besondere Eignung der Polizisten zur Bewältigung von Stresssituationen im Zusammenhang mit dem Umgang einer Schusswaffe. Davon ausgehend ist es nur sachgerecht, wenn jene „Betroffene“, welche nicht Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind, jedoch bescheinigtermaßen im Umgang mit Schusswaffen die selben Qualitäten wie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben, Waffen ohne Bedarfsprüfung führen dürfen. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber gegenständlich daher, an gleiche Tatbestände gleiche Rechtsfolgen zu knüpfen.

Nach Auffassung des NVFÖ ist die in § 22 Absatz 2 Z 1 vorgesehene Bedarfsprüfung in Ansehung jener Personengruppe (arg.: „Betroffene“), welche unter dem Aspekt der waffenrechtlichen Zuverlässlichkeit die gleiche Qualifikation wie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes wie vor nachweisen können, gleichheitswidrig und damit verfassungswidrig.
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von NFVÖ »

Aktuelle Pressemeldung zu folgendem Artikel: http://www.vol.at/gruenen-gross-privatw ... ar/5082925

An VOL.at:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezug nehmend auf den aktuellen Artikel: „Grünen-Gross / Privatwaffen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar“ – darf Ihnen der Nationale Feuerwaffenverein Österreich (NFVÖ) folgende Stellungnahme übermitteln:

Wir ersuchen höflichst, diese zu berücksichtigen.


Studien belegen anschaulich, dass mit legalen Schusswaffen keine Verbrechen verübt werden und diese in keiner Weise ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Gefährlichkeit geht ausnahmslos von den illegalen Waffenbesitzern aus und nicht von recht schaffenden Bürgern.
Alle legalen Waffenbesitzer der Kat. B müssen sich einem psychologischen Test unterziehen und werden regelmäßig seitens der Justiz überprüft. Freiheitsrechte sind zu bewahren! Insbesondere das Recht auf Selbstverteidigung.
Und weiters: „Herr Gross möge zudem erklären, wie er sich wirkungsvolle Kontrollen von Personen mit Waffenverbot vorstelle“.

Österreich hat im EU Vergleich ein effektvolles und stimmiges Waffenrecht. Jegliche Verschärfung würde Terroranschläge oder Amokläufe nicht verhindern, da diese wie bekannt, mit illegalen Waffen und Kraftfahrzeugen ausgeführt werden.
Der NFVÖ hält ausdrücklich fest: „Die Politik sollte diese Probleme angehen, als vollkommen unnötig die Bürger Österreichs weiter zu entrechten“.

Rückfragehinweis:

Nationaler Feuerwaffenverein Österreich – NFVÖ
http://www.nfvoe.at
office@nfvoe.at

Im Namen des Vorstandes

Denis Dobler
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Re: NFVÖ - Nationaler Feuerwaffenverein Österreich

Beitrag von IT Guy »

Hab Euch eine PN geschickt!
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