Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Hostra wäre auch eine Möglichkeit.
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IT Guy
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Der hat einen Klopfer... Ich will jemandem ausreden, dass er einen Specht in seinem Garten mitm Luftdruckgewehr abknallt. Ort: NÖ. NÖ JagdG zum ersten mal angeschaut, da gibts den § 99, der jedem Grundeigentümer erlaubt dies und das zu tun, um Viecher loszuwerden, das sollte also auch außerhalb der Jagdgebiete in freier Wildbahn etc gelten. Beim Jagdbaren Federwild ist der Specht aber nicht genannt. Tierschutzgesetz außerdem, ggf Quälerei, Tötung. Luftdruckgewehr sowieso, Einfriedung zwar ok, aber der schießt schräg nach oben. Ergebnis: Nein, darf er nicht. Aber wie gesagt, zum ersten mal kurz reingeschaut. Richtig? Oder Wesentliches übersehen? Keine Zeit zum Einlesen in die Materie, heute bekommt er das Lufti, dh bitte schnell. Danke!
PS. Windräder, Flatterwerk, Lichtschranken, etc, hab ich ihm alles genannt.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Wenn alles gute Zureden nicht hilft, dann bleibt nur eine Option übrig.cas81 hat geschrieben: ↑9. Juli 2024, 08:48 Der hat einen Klopfer... Ich will jemandem ausreden, dass er einen Specht in seinem Garten mitm Luftdruckgewehr abknallt. Ort: NÖ. NÖ JagdG zum ersten mal angeschaut, da gibts den § 99, der jedem Grundeigentümer erlaubt dies und das zu tun, um Viecher loszuwerden, das sollte also auch außerhalb der Jagdgebiete in freier Wildbahn etc gelten. Beim Jagdbaren Federwild ist der Specht aber nicht genannt. Tierschutzgesetz außerdem, ggf Quälerei, Tötung. Luftdruckgewehr sowieso, Einfriedung zwar ok, aber der schießt schräg nach oben. Ergebnis: Nein, darf er nicht. Aber wie gesagt, zum ersten mal kurz reingeschaut. Richtig? Oder Wesentliches übersehen? Keine Zeit zum Einlesen in die Materie, heute bekommt er das Lufti, dh bitte schnell. Danke!
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Eine eventuelle Anzeige schreckt so machen Mitbürger ab eine Dummheit zu machen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Ich möchte wissen, ob eine Anzeige überhaupt in Frage käme, denn dafür muss es strafbar sein. ME ist es strafbar und zwar wegen §§ 5, 6 TSchG und mangels Ausnahme in § 3 NÖ JgadG kommt auch § 99 (7) NÖ JagdG nicht in Frage (wobei er ja sowieso keine "hierzu bestimmte Person" ist, oder?). Der Kerl hat Angst vor Strafzetteln, also wird das hoffentlich genügen, um ihn davon abzubringen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Beim NÖ Jagdgesetz würde ich eher den §97(1) und §97(3) ins Spiel bringen. Da sehe ich einmal keine Ausnahme für den Specht.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Stimmt, danke.75reinhard hat geschrieben: ↑9. Juli 2024, 11:06 Beim NÖ Jagdgesetz würde ich eher den §97(1) und §97(3) ins Spiel bringen. Da sehe ich einmal keine Ausnahme für den Specht.
§ 97 (1) lässt ja § 99 (7) unbeschadet und ich dachte u.a. an die "blinden Schreckschüsse"... aber damit sind wohl nur Knallpatronen gemeint, von Töten ist sowieso keine Rede.
Gut, ich sage ihm unter Berufung auf § 97 (1) NÖ JagdG und das TSchG, dass er es nicht darf. DANKE!
Eine Frage noch: Wenn § 99 (7) davon spricht, dass jeder Grundeigentümer JAGDBARES Wild vertreiben darf und die Spechte kein jagdbares Wild sind, dann darf er die nicht mal vertreiben? Und während der Brutzeit nicht mal jagdbares Wild? Seriously? Weil wenn ich ihm den 97 (1) nenne, dann liest der sicher bist zum 99 und dann fürchtet er sich womöglich vor Problemen wegen Vergärmung
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Das Jagdgesetz regelt die Jagd und ist nunmal auf das jagdbare Wild ausgelegt. Im §97 steht was jeder Besitzer auf seinem Grund auch ohne Jagdberechtigung mit jagdbaren Tierarten machen oder halt nicht machen darf. Vergrämen darf er den Specht so oder so.
Mit dem Tierschutzgesetz wirst schon richtig liegen, hier kann man auch nachlesen, dass Spechte geschützte Tiere sind:
https://www.eulen-greifvogelstation.at/ ... usfassaden
Ich versteh schon seine Angst um die Fassade oder seinen Frust, wenn bereits Löcher darin sind - trotzdem wird er den Specht nicht töten dürfen.
Eventuell kannst ihm auch mit diesem Artikel ein wenig beunruhigen:
https://www.krone.at/265432
Keine Ahnung ob das stimmt, aber 21.000 Euro Strafdrohung sind nicht wenig.
Mit dem Tierschutzgesetz wirst schon richtig liegen, hier kann man auch nachlesen, dass Spechte geschützte Tiere sind:
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Versteh ich nicht. Heruntergebrochen auf den Fall: 97 regelt, das man gar nix darf, außer was in 99 (7) erlaubt ist. 99 (7) wiederum erlaubt nur das Vergrämen von jagdbarem Wild. Spechte sind nicht jagdbar. Und in der Brutzeit muss man sogar jagdbares Wild in Ruhe lassen.
Dass die JagdG grds das jagdbare Wild regeln, ist schon richtig. Nur macht mich die explizite Nennung nur dieser Art von Wild in 99 (7) stutzig. Immerhin wird stellenweise sehr wohl auch nicht-jagdbares Wild genannt, bspw in 99 (1); Einfach nur "Wild". Und wenn sich der Gesetzgeber zweierlei Ausdrücke bedient, dann sagt die Zweifelsregel, dass er zwei verschiedene Dinge damit anspricht.
Du wirst schon richtig liegen, ich suche nur nach einer rechtlich vertretbaren Argumentation, ihm das schlüssig zu erklären, ohne mich jetzt richtig einlesen zu müssen.
Jedenfalls ganz herzlichen Dank!
Dass die JagdG grds das jagdbare Wild regeln, ist schon richtig. Nur macht mich die explizite Nennung nur dieser Art von Wild in 99 (7) stutzig. Immerhin wird stellenweise sehr wohl auch nicht-jagdbares Wild genannt, bspw in 99 (1); Einfach nur "Wild". Und wenn sich der Gesetzgeber zweierlei Ausdrücke bedient, dann sagt die Zweifelsregel, dass er zwei verschiedene Dinge damit anspricht.
Du wirst schon richtig liegen, ich suche nur nach einer rechtlich vertretbaren Argumentation, ihm das schlüssig zu erklären, ohne mich jetzt richtig einlesen zu müssen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Der Begriff Wild bezeichnet alle dem Jagdrecht (Jagd, Schonzeit) unterliegenden Tierarten. Darauf ist der Begriff Wild im Jagdgesetz abgestellt - meiner (nicht juristischen weil keine Ahnung davon) Ansicht nach. Der Specht fällt nicht unter die jagdbaren Tierarten, ist aber, soweit ich es gelesen habe und verstehe, streng geschützt.
https://www.bdb.at/news/vermeidung-von- ... enfassaden
Zitat daraus:
Das Einfangen oder Abschießen ist strengstens verboten! Wer brutal zur Selbsthilfe greift, kommt mit dem Gesetz in Konflikt, denn der Specht ist in der gesamten EU nach der Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Mit dem würde ich ihm kommen - das Jagdgesetz greift hier nicht (imho) und mit dem Tierschutz wirst schon richtig liegen.
https://www.bdb.at/news/vermeidung-von- ... enfassaden
Zitat daraus:
Das Einfangen oder Abschießen ist strengstens verboten! Wer brutal zur Selbsthilfe greift, kommt mit dem Gesetz in Konflikt, denn der Specht ist in der gesamten EU nach der Vogelschutzrichtlinie geschützt.
Mit dem würde ich ihm kommen - das Jagdgesetz greift hier nicht (imho) und mit dem Tierschutz wirst schon richtig liegen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Hab ich schon, danke. Mehr kann ich jetzt nicht tun.
Edit: Hast recht, der Specht ist von diesem Gesetz gar nicht erfasst, schon gar nicht als jagdbar, dh keine Anwendung. Hätte bestenfalls als Rechtfertigung dienen können, würde es sich um eine davon erfasste Art handeln. Danke nochmal.
Edit: Hast recht, der Specht ist von diesem Gesetz gar nicht erfasst, schon gar nicht als jagdbar, dh keine Anwendung. Hätte bestenfalls als Rechtfertigung dienen können, würde es sich um eine davon erfasste Art handeln. Danke nochmal.
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