Ich dachte, es geht darum, die rechtliche Realität aufzuzeigen. Ich weiß auch nicht, weshalb du die Beiträge von Balistix und mir einfach ignorierst. Ich fasse zusammen:gipflzipfla hat geschrieben: ↑8. Januar 2021, 22:13 Als Käufer einer Ware, welche der Verkäufer v e r s c h i c k t, hat man gegenüber dem vom Verkäufer beauftragten Transportdienstleister keinerlei Rechtsansprüche.
Jener schließt den Dienstleistungsvertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Und das ist und bleibt der Verkäufer. Um nichts Anderes geht es hier!
Bei C2C bist du Eigentümer in dem Zeitpunkt, in dem der Absender die Ware dem Transporteur übergibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Allein daraus erwachsen absolut dingliche Rechte, aus denen sich mehrere Möglichkeiten ergeben, diese Rechte durchzusetzen. ZB Herausgabe und Schadenersatz. Der unverschämt freche Kleinbetrag pro Kilo in CMR kann außerdem auch höher angesetzt werden, was natürlich idR einen Aufpreis kostet.
Außerdem handelt es sich beim Frachtvertrag um einen Vertrag zugunsten Dritter, aus dem ebenfalls Ansprüche entstehen, welche der Empfänger gegenüber dem Transporteur geltend machen kann. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der Abtretung der Forderung des Verkäufers an seinen Gläubiger, also dem Empfänger. Hier geht es in erster Linie um Erfüllung, dh Ablieferung gemäß Vereinbarung und Verzug.
Und dann wäre da noch das Verhältnis Verkäufer-Käufer, welches allerdings nur dann "brauchbar" ist, wenn er durch Übergabe an den Transporteur noch nicht erfüllt hat, zB bei B2C (dann greifen KSchG und ggf FAGG). Auch da geht es in erster Linie um Erfüllung, dh Ablieferung gemäß Vereinbarung und Verzug.
Die Möglichkeiten im Einzelfall hängen von den Umständen ab, daher kann man keine All-in-one-Lösung präsentieren. Obige Darstellung ist nur ein grober Überblick. Auch wird man ohne Rechtsbeistand nicht weit kommen, da das objektive Recht und dessen Durchsetzung mit behördlicher Hilfe schon vor langer Zeit das Faustrecht abgelöst hat. Darum ist dieser Thread mMn nicht praxisrelevant und geht eher in Richtung "ich möchte einfach etwas wissen". Was ich hier aber in keiner Konstellation erkennen kann, wäre ein "Dienstleistungsvertrag". Soweit kommt es noch, dass Dienstleistungen per Paket verschickt werden ^^ Transportverträge (die eigentlich Frachtverträge heißen) sind iaR Werkverträge und Auslöser dafür ist üblicherweise ein Kauf- oder Schenkungs- oder Leihvertrag. Wenn du es besser weißt, dann wiederhole bitte nicht einfach nur deine Behauptung, sondern erkläre und begründe sie. Ansonsten geht hier nämlich nichts weiter.