Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
- IT Guy
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Bei der Lunkererhebung steht ja normal nicht dabei, was vorgeworfen wird, sondern nur die Erhebung, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren ist.
Im Tatvorwurf steht dann normal auch, wo das genau war, dass kannst Dir dann auf einer Online-Map ansehen, wo das genau war. Notfalls halt einen Anwalt konsultieren.
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IT Guy
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- Tobi
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Es steht dabei, "Sie haben ein anderes Fahrzeug auf der rechten anstatt auf der linken Seite überholt".IT Guy hat geschrieben: ↑16. Dezember 2022, 21:21 Bei der Lunkererhebung steht ja normal nicht dabei, was vorgeworfen wird, sondern nur die Erhebung, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt gefahren ist.
Im Tatvorwurf steht dann normal auch, wo das genau war, dass kannst Dir dann auf einer Online-Map ansehen, wo das genau war. Notfalls halt einen Anwalt konsultieren.
Ich frage mich nur, woher das kommen soll und wie das bewiesen werden soll, zumal ich mich selbst nicht daran erinnere. Eine Zivilstreife hätte mich wohl gleich herausgefischt und privat kann jeder kommen.
- cas81
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Ich weiß nicht (und lese es jetzt nicht extra nach) ob Anonymverfügungen auch für andere Verkehrssünden als Geschwindigkeitsübertretungen vorgesehen sind. Spielt aber keine Rolle, denn käme eine Anonymverfügung und du würdest nicht bezahlen, wärst du an dem Punkt, an dem du jetzt stehst.
Grundsätzlich hast du ein Recht auf Akteneinsicht. In den Akten stehen dann die Details. Theoretisch hast du dieses Recht jetzt schon, in der Praxis aber wird dir dieses Recht womöglich erst nach der Lenkerauskunft gewährt. Im Prinzip macht der Zeitpunkt der Einsichtnahme aber keinen Unterschied und wenn du nicht zahlen willst, musst du sowieso Rechtsmittel erheben... oder einen anderen Lenker benennen.
Ergo:
1. Jedenfalls ausfüllen und warten bis der Strafbescheid kommt.
2. Dann entweder zahlen oder Rechtsmittel erheben (der Strafbescheid sollte dann auch die Rechtsmittelbelehrung beinhalten, wo drauf steht, wie das geht) und wenn du es unbedingt wissen willst, Akteneinsicht nehmen (dafür rufst bei der Behörde an, die dir die Lenkererhebung zukommen hat lassen, die sagen dir dann alles weitere).
Grundsätzlich hast du ein Recht auf Akteneinsicht. In den Akten stehen dann die Details. Theoretisch hast du dieses Recht jetzt schon, in der Praxis aber wird dir dieses Recht womöglich erst nach der Lenkerauskunft gewährt. Im Prinzip macht der Zeitpunkt der Einsichtnahme aber keinen Unterschied und wenn du nicht zahlen willst, musst du sowieso Rechtsmittel erheben... oder einen anderen Lenker benennen.
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1. Jedenfalls ausfüllen und warten bis der Strafbescheid kommt.
2. Dann entweder zahlen oder Rechtsmittel erheben (der Strafbescheid sollte dann auch die Rechtsmittelbelehrung beinhalten, wo drauf steht, wie das geht) und wenn du es unbedingt wissen willst, Akteneinsicht nehmen (dafür rufst bei der Behörde an, die dir die Lenkererhebung zukommen hat lassen, die sagen dir dann alles weitere).
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- Tobi
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Besren dank für die Infos! Wird wohl auf zahlen als Weg des geringsten Widerstandes rauslaufen und zukünftig aufpassen auf Linksschleicher.
- Wolf1971
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Wahrscheinlich hat dich der angezeigt den du da Rechts überholt hast - ich würde da eine Gegenanzeige machen wg. Verletzung Rechtsfahrgebot.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
- Tobi
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Ging mir auch schon durch den Kopf. Wenn ich wirklich mit einem 120 PS Auto an einem rechts vorbeigefahren sein soll, muss wohl genug Platz gewesen sein, um sich rechts einzuordnen.
Werde am Montag mal anrufen und nach weiteren Infos fragen. Kostet aber anscheinend 40 bis 80 Euro und die Sache mit der Gegenanzeige würde sich dann nur unnötig ziehen.
- Wolf1971
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
hast keine Rechtsschutzversicherung? Mit solchen Anzeigen sind ja der Verleumdung Tür und Tor geöffnet - wenn man nix mehr nachweisen muss - kann ja nicht sein.Tobi hat geschrieben: ↑17. Dezember 2022, 14:02Ging mir auch schon durch den Kopf. Wenn ich wirklich mit einem 120 PS Auto an einem rechts vorbeigefahren sein soll, muss wohl genug Platz gewesen sein, um sich rechts einzuordnen.
Werde am Montag mal anrufen und nach weiteren Infos fragen. Kostet aber anscheinend 40 bis 80 Euro und die Sache mit der Gegenanzeige würde sich dann nur unnötig ziehen.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
1. Frage:
Wie schaut es grundsätzlich mit der Verfügbarkeit von Glock-Wechselsystemen (Schlitten inkl Lauf) und einzelnen Griffstücken hinsichtlich Gen5 aus? Mein Letztstand ist: Gibt's nicht separat, nur Gen4.
2. Frage:
Wie oben, nur mit Gen4. Gibts das noch immer wie Sand am Meer, oder hat Glock da etwas beschränkt oder eingestellt?
Danke im Voraus!
Wie schaut es grundsätzlich mit der Verfügbarkeit von Glock-Wechselsystemen (Schlitten inkl Lauf) und einzelnen Griffstücken hinsichtlich Gen5 aus? Mein Letztstand ist: Gibt's nicht separat, nur Gen4.
2. Frage:
Wie oben, nur mit Gen4. Gibts das noch immer wie Sand am Meer, oder hat Glock da etwas beschränkt oder eingestellt?
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Laut Dorotheum stellt Glock keine Griffstücke mehr einzeln her. Da war unlängst eins in einer Auktion, da stand das dabei.cas81 hat geschrieben: ↑21. Dezember 2022, 08:12 1. Frage:
Wie schaut es grundsätzlich mit der Verfügbarkeit von Glock-Wechselsystemen (Schlitten inkl Lauf) und einzelnen Griffstücken hinsichtlich Gen5 aus? Mein Letztstand ist: Gibt's nicht separat, nur Gen4.
2. Frage:
Wie oben, nur mit Gen4. Gibts das noch immer wie Sand am Meer, oder hat Glock da etwas beschränkt oder eingestellt?
Danke im Voraus!
Wenn man sich die neueste IWÖ Ausgabe anschaut, der zufolge Griffstücke bald waffenrelevante Teile sein werden, wirkts ein bissel, als hätte Glock das im Vorfeld gewusst.
- cas81
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Naive Frage, weil ich mit allem Technischen nur wenig am Hut hab:
Wenn man von einer Feder mit 27 WIndungen eine davon abzwickt, wird die Feder dann pi mal Daumen um 1/27stel schwächer?
Ich vermute, so einfach kann es nicht sein, aber safe is safe.
Wenn man von einer Feder mit 27 WIndungen eine davon abzwickt, wird die Feder dann pi mal Daumen um 1/27stel schwächer?
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