So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Verfasst: 29. Januar 2023, 19:19
Für das Leuchtspurforum als quasi steirisches Waffenforum ist dieser heute erschienene Krone Artikel sicher ganz interessant:
https://www.krone.at/2915956
Wie üblich ist der Artikel nicht gerade hervorragend recherchiert, aber vor allem die Übersichtsgrafik ist interessant:
(Bild: Krone Kreativ)
Als verbotene Waffen sind hier repräsentativ Pumpguns und Maschinengewehre angeführt. Sehr repräsentativ würde ich mal sagen.
Maschinengewehre sind zwar laut Waffengesetz verboten, es sind aber keine verbotenen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern Kriegsmaterial. Es wurde hier wohl (unabsichtlich) beides vermischt und so wird der Eindruck erweckt, dass die Steirer legal abertausende Maschinengewehre besitzen. Wenn dem so wäre, würde man das wohl auf den Schießständen merken...
Grob geschätzt würde ich sagen, dass mindestens 99% des Kat A Bestandes in der Steiermark verbotene Waffen (vor allem die ganzen Halbautomaten mit langen Magazinen und sehr wenige Pumpguns) und verbotene Gegenstände (vor allem die langen Magazine) sind und weniger als 1% des Kat A Bestandes tatsächlich Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Sturmgewehre) sind.
Ich schätze mal, dass der legale Bestand an Kriegsmaterial in der Steiermark verschwindend gering ist. Bis 2002 wurden noch einige wenige Ausnahmegenehmigungen für Kriegsmaterial vom Verteidigungsministerium erteilt, danach herrschte anscheinend ziemliche Flaute. Und die ganzen Altbestandsbesitzer von Kriegsmaterial sind mittlerweile fast alle weggestorben. Bis 1967 waren Vollautomaten frei und alle die ihren Bestand gemeldet haben, haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Die Zahl 13.486 bei den Verbotenen Waffen scheint mir jedoch sehr niedrig zu sein, vor allem da jetzt jedes einzelne lange Magazin mitgezählt werden muss obwohl es keine Waffe ist. In der Übergangsfrist bezüglich der langen Magazine habe ich für meinen HSV eine sehr leicht verständliche aber sehr genaue Word-Vorlage zur Altbestandsmeldung erstellt und habe vielen sogar beim Ausfüllen geholfen. Von daher kann ich sagen, dass wirklich sehr viele Sportschützen in meinem Bereich wirklich sehr viele lange Magazine gemeldet haben. Ich habe Meldungen gesehen, wo zB 50, 100 oder mehr als 200 Magazine gemeldet wurden. Ich persönlich habe bei 300 Magazinen aufgehört zu zählen und habe dann doch nur eine Glock 19 mit langem Magazin und ein AUG Z mit langem Magazin als Altbestand gemeldet und die ganzen anderen Magazine habe ich als Dauerleihgabe meiner Firma übergeben. Meine BH hat sich deshalb sogar bei mir bedankt, nur so nebenbei erwähnt.
Wie viele der 13.485 Waffen tatsächlich Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes sind und nicht nur Zubehör (lange Magazine) welches seit dem 14.12.2019 nach § 17 Waffengesetz als verbotene Gegenstände anzusehen sind, ist nicht ersichtlich.
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Merke dir, ein Magazin hat keinerlei Waffenwirkung und ist daher auch keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes! Es ist lediglich ein verbotener Gegenstand nach § 17 Waffengesetz.
https://www.krone.at/2915956
Wie üblich ist der Artikel nicht gerade hervorragend recherchiert, aber vor allem die Übersichtsgrafik ist interessant:
(Bild: Krone Kreativ)
Als verbotene Waffen sind hier repräsentativ Pumpguns und Maschinengewehre angeführt. Sehr repräsentativ würde ich mal sagen.
Maschinengewehre sind zwar laut Waffengesetz verboten, es sind aber keine verbotenen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern Kriegsmaterial. Es wurde hier wohl (unabsichtlich) beides vermischt und so wird der Eindruck erweckt, dass die Steirer legal abertausende Maschinengewehre besitzen. Wenn dem so wäre, würde man das wohl auf den Schießständen merken...
Grob geschätzt würde ich sagen, dass mindestens 99% des Kat A Bestandes in der Steiermark verbotene Waffen (vor allem die ganzen Halbautomaten mit langen Magazinen und sehr wenige Pumpguns) und verbotene Gegenstände (vor allem die langen Magazine) sind und weniger als 1% des Kat A Bestandes tatsächlich Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Sturmgewehre) sind.
Ich schätze mal, dass der legale Bestand an Kriegsmaterial in der Steiermark verschwindend gering ist. Bis 2002 wurden noch einige wenige Ausnahmegenehmigungen für Kriegsmaterial vom Verteidigungsministerium erteilt, danach herrschte anscheinend ziemliche Flaute. Und die ganzen Altbestandsbesitzer von Kriegsmaterial sind mittlerweile fast alle weggestorben. Bis 1967 waren Vollautomaten frei und alle die ihren Bestand gemeldet haben, haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Die Zahl 13.486 bei den Verbotenen Waffen scheint mir jedoch sehr niedrig zu sein, vor allem da jetzt jedes einzelne lange Magazin mitgezählt werden muss obwohl es keine Waffe ist. In der Übergangsfrist bezüglich der langen Magazine habe ich für meinen HSV eine sehr leicht verständliche aber sehr genaue Word-Vorlage zur Altbestandsmeldung erstellt und habe vielen sogar beim Ausfüllen geholfen. Von daher kann ich sagen, dass wirklich sehr viele Sportschützen in meinem Bereich wirklich sehr viele lange Magazine gemeldet haben. Ich habe Meldungen gesehen, wo zB 50, 100 oder mehr als 200 Magazine gemeldet wurden. Ich persönlich habe bei 300 Magazinen aufgehört zu zählen und habe dann doch nur eine Glock 19 mit langem Magazin und ein AUG Z mit langem Magazin als Altbestand gemeldet und die ganzen anderen Magazine habe ich als Dauerleihgabe meiner Firma übergeben. Meine BH hat sich deshalb sogar bei mir bedankt, nur so nebenbei erwähnt.
Wie viele der 13.485 Waffen tatsächlich Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes sind und nicht nur Zubehör (lange Magazine) welches seit dem 14.12.2019 nach § 17 Waffengesetz als verbotene Gegenstände anzusehen sind, ist nicht ersichtlich.
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Merke dir, ein Magazin hat keinerlei Waffenwirkung und ist daher auch keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes! Es ist lediglich ein verbotener Gegenstand nach § 17 Waffengesetz.