Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

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spiky
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Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von spiky »

Hallo allerseits,

Ev. ist das Euch eh schon bekannt, mir war das jedenfalls neu

Ich habe bei einem deutschen Onlineshop Waren bestellt.
Ein Teil dieser Lieferung war beschädigt, lt. Shop ein eindeutiger Transportschaden.
Also urgierte ich beim Onlineshop und hoffte auf schnellen Ersatz.

Nix da, der Onlineshop unternimmt nichts bevor die Versicherung des Transportunternehmens (im meinem Fall DPD) bestätigt, dass es sich um einen Transportschaden handelt und sie die Kosten übernehmen - und das kann Wochen/Monate dauern

Der Kunde bleibt bei dieser Vorgehensweise auf der Strecke.

Das ist aber nur möglich, wenn der Kunde dem Transportunternehmen eine Abstellgenehmigung erteilt hat.
Damit ist mein Vertragspartner nicht mehr das Onlineshop, sondern eben der Transporteur.
(In meinem Fall ging der Onlineshop ohne nachzufragen davon aus, dass ich eine Abstellgenehmigung erteilt hätte - 4 Wochen Streitereien wegen nichts)

Ob die einfachere Lieferung das Risiko wert ist, muss daher jeder selbst entscheiden.
Mit Gruß aus dem 18. - Spiky (HSV-Wien)
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gipflzipfla
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von gipflzipfla »

spiky hat geschrieben: 24. Januar 2024, 10:18 ....

Nix da, der Onlineshop unternimmt nichts bevor die Versicherung des Transportunternehmens (im meinem Fall DPD) bestätigt, dass es sich um einen Transportschaden handelt und sie die Kosten übernehmen - und das kann Wochen/Monate dauern

Der Kunde bleibt bei dieser Vorgehensweise auf der Strecke.
....

Ob die einfachere Lieferung das Risiko wert ist, muss daher jeder selbst entscheiden.

Der Online-Shop muss Dir nachweisen,dass Du eine Abstellgenehmigung erteilt hast...

Schaut wieder mal schwer danach aus, als müsste ein Rechtsanwalt her :evil:
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"

"Jeder Streukreis beginnt stets mit dem ersten Schuss!" :sniper:

Waidmonns Gruaß, vom gipfl
:chears:
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spiky
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von spiky »

gipflzipfla hat geschrieben: 24. Januar 2024, 12:49 Der Online-Shop muss Dir nachweisen,dass Du eine Abstellgenehmigung erteilt hast...

Schaut wieder mal schwer danach aus, als müsste ein Rechtsanwalt her :evil:
Das erfährt er relativ leicht durch den Versender.
Was mir aber nicht viel bringt, da das alles dauert...
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Salem
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von Salem »

spiky hat geschrieben: 24. Januar 2024, 13:16 Was mir aber nicht viel bringt, da das alles dauert...
Ich denke mal genau das ist der Plan (Nein, keine Verschwörung, nur angewandte BWL)
Wenn eben deshalb nur genügend Leute nix tun ist das Transportrisiko erfolgreich auf
den Kunden abgewälzt worden. Die "Querulanten" werden halt von einer Versicherung
abgefedert - nach zeitlich angemessener Frist...
Kleingedrucktes:
Dieses Posting kann extrem hohe Dosen an Ironie und Sarkasmus sowie Spuren von Nüssen enthalten.
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen der darf das gerne seinem Friseur erzählen.
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spiky
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von spiky »

Salem hat geschrieben: 24. Januar 2024, 13:22
spiky hat geschrieben: 24. Januar 2024, 13:16 Was mir aber nicht viel bringt, da das alles dauert...
Ich denke mal genau das ist der Plan (Nein, keine Verschwörung, nur angewandte BWL)
Wenn eben deshalb nur genügend Leute nix tun ist das Transportrisiko erfolgreich auf
den Kunden abgewälzt worden. Die "Querulanten" werden halt von einer Versicherung
abgefedert - nach zeitlich angemessener Frist...
Stimmt
Nachdem ich meine Chancen auf eine zeitnahe Rückerstattung/Nachlieferung beim Shop deutlich höher einschätze,
mache ich um die Abstellerlaubnis einen grossen Bogen
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Dobi
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von Dobi »

Eine Nachbarin von uns macht das als "Erziehungsmaßnahme" immer so:
Wird etwas ohne ihre Abstellerlaubnis dennoch vor der Türe abgestellt, meldet sie dem Onlineshop, dass das Paket nicht mehr da war, als sie von der Arbeit heimkam und sie es daher nochmals schicken müssen! ;-)
Da muss sich der Onlineshop dann selber mit dem Paketzustelldienst rumschlagen, warum der etwas ohne Abstellerlaubnis dennoch abgestellt hat!
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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GGRShM
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von GGRShM »

Ja, an die Möglichkeit von so nervigen Szenarios denk ich auch manchmal, hatte bisher aber Glück.

Bin an sich ein Freund von Abstellgenehmigungen.
Nur, seit ich ein paar Jahre bei DHL/Post war, bestell ich nichts Empfindliches mehr - aus Gründen. 😉
(Der Großteil is' eh brav, aber es braucht halt nur eine Hand voll weniger vertrauenswürdiger Mitarbeiter bzw. einen schlechten Tag und der sorgsame Umgang ist dahin.)
Und am Land ist's auch noch nicht so, dass Pakete ständig wegkommen.
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von quildor82 »

Als jemand der knapp 10 Jahre in genau dem Bereich gearbeitet hat, kann ich dich beruhigen.

Der SHOP ist solange dein Vertragspartner bis du die Ware in Händen hältst.
WENN es eine Abstellgenehmigung gibt, geht die Haftung auf dich über. (da hält sich der Lieferant dann schadlos)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
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spiky
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von spiky »

quildor82 hat geschrieben: 24. Januar 2024, 21:01 Der SHOP ist solange dein Vertragspartner bis du die Ware in Händen hältst.
Genau da gehen die Meinungen auseinander
Wenn es sich um einen Transportschaden handelt, ist bei erfolgter Abstellgenehmigung die Lieferfirma mein Vertragspartner, nicht mehr der Shop.
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Re: Paketzustelldienst/Abstellerlaubnis

Beitrag von cas81 »

Die Lösung ist § 7b zweiter Satz KSchG. Es ist eine Frage der Gefahrtragung, dh der Shop hat diesfalls seine vertragliche Verpflichtung mit Übergabe an den Beförderer erfüllt. Im Ergebnis so wie von quildor82 beschrieben, nur der Begriff "Haftung" ist falsch und "Lieferant" unscharf formuliert. Bei fremder Rechtswahl gibt es äquivalente Regelungen, zumindest sofern das Recht eines Mitgliedstaates der EU gewählt wurde.
... abusus non tollit usum ...
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