Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

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CEM
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Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von CEM »

Weil ich vor einigen Monaten die Erweiterung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die ich besitzen darf, erfolgreich um eine zweistellige Anzahl beantragt habe, möchte ich der Community ein paar Tipps und Gedanken dazu weitergeben.

Die erste Empfehlung knüpft gleich an den Einleitungssatz an: Man sollte meiner Meinung nach unbedingt bei dem mitunter als holprig empfundenen Wortlaut des Waffengesetzes bleiben. Das hilft einerseits dem Sachbearbeiter (den man ja überzeugen will) weil man ihm immer wieder Anknüpfungspunkte an das Gesetz liefert und dadurch negativen Ermessensspielraum bestmöglich ausschließt, und andererseits hilft es einem selbst beim Strukturieren der eigenen Gedanken. Bekanntlich genügt ja nicht der diffuse Wunsch, Waffen zu sammeln. Dieses Begehren muss regelrecht zugespitzt und auf die gesetzlichen Grundlagen heruntergebrochen werden.

Der Titel des (schriftlichen) Antrages sollte lauten wie folgt:
Antrag gemäß § 23 Abs 2 dritter und vierter Satz iVm Abs 2c WaffG
Beginnen sollte man mit der Darstellung der gesetzlichen Grundlagen:
Gemäß § 23 Abs 2 dritter und vierter Satz WaffG darf eine größere Anzahl an Schusswaffen der Kategorie B erlaubt werden, wenn eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird, wobei als Rechtfertigungsgrund (insbesondere) das Sammeln von Schusswaffen gilt.

Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat (§ 23 Abs 2c WaffG).
Diese Absätze nennen ganz präzise die Tatbestandselemente (also die Voraussetzungen) einer Erweiterung. Zusammengefasst sind das:
  1. Die Glaubhaftmachung des Rechtfertigungsgrundes des Sammelns von Schusswaffen
  2. Die Vertrautheit mit dem Gegenstand der Sammlung
  3. Die Vertrautheit mit dem Umgang der Waffen
  4. Nachweis der Vorsorge für die sichere Verwahrung
Zu jedem dieser Punkte sollte man etwas sagen/schreiben können. Alles was man dazu schreibt, nennt man juristisch „Vorbringen“. Man muss also ein Vorbringen erstatten und – nicht weniger wichtig – man muss Beweise anbieten. Das könnte zum Beispiel so aussehen:
2. Zur Vertrautheit mit dem Gegenstand der Sammlung

[…Vorbringen…]

Beweis:
- Einvernahme des Antragstellers
- Ortsaugenschein in der Wohnung des Antragstellers
- Einzuholendes Amtssachverständigengutachten
- Hiermit vorgelegte Urkunde X
- …
In das Vorbringen sollte man alles hineinpacken, was gut und teuer ist: Insbesondere den (Hinter-)Grund des Antrages, die Motivation dazu, das eigene Fachwissen technischer und historischer Natur, die verwendeten Quellen, usw…

Ich glaube, dass es positiv gesehen wird, wenn die Waffen, die man bereits hat, Teil des Sammlungsgegenstandes sind. Damit zeigt man, dass man im Kleinen bereits eine Sammlung begonnen hat und diese erweitern möchte. Im Gegensatz dazu würde ein Antrag, der (vereinfacht ausgedrückt) auf das Sammeln von AR15 gerichtet ist, wohl weniger Erfolgsaussichten haben, wenn man statt zwei AR15 eine AK47 und eine FAL hat.

Daran anknüpfend kann es auch nicht schaden, wenn man auch Kategorie C Waffen vorweisen könnte – das natürlich nur falls der Sammlungsgegenstand auch Kategorie C Waffen umfasst. Ein (wieder vereinfachtes) Beispiel: Möchte man Waffen von Ruger sammeln, schadet es sicherlich nicht, wenn man zum Beispiel eine Ruger American hätte.

Apropos Sammlungsgegenstand: Der sollte weder zu eng sein (weil man sich dann selbst beschneiden würde), noch zu weit ausfallen (weil man dann an der Ernsthaftigkeit zweifeln könnte). Die vereinfachten Beispiele der beiden Vorabsätze sind zum Beispiel zu weit bzw zu ausufernd. Anbieten würden sich statt dessen aber Sammlungsgegenstände wie „AR15 und ähnliche halbautomatische Karabiner im Kaliber .300 AAC Blackout“ oder „Die Polymer-Waffen von Ruger seit 2004“.

Nicht nachteilig ist sicherlich auch, dass man bereits Waffen nennen kann, mit denen man mit der Zeit die beantragten Plätze füllen möchte weil das dem Entscheidungsorgan gut zeigt, was man vor hat. Das könnte dann auch bei der Argumentation der nächsten Erweiterung in einigen Jahren hilfreich sein weil man dann erklären kann, warum bzw warum nicht man sich für ein bestimmtes Modell entschieden hat.

Ob das Nennen von Quellen wichtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich habe bei meinem Antrag nicht nur konkrete Seiten aus dem Internet angeführt, sondern auch Bücher, Zeitschriften, Artikel, Kataloge, etc.

Ganz am Ende des Antrages sollte das Begehren stehen. Das könnte so aussehen:
Es wird daher gestellt der

Antrag,

die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Antragsteller besitzen darf, mit dreißig Stück (30) festzusetzen.
Falls mir im Laufe der Zeit noch etwas einfallen sollte, werde ich den Leitfaden ergänzen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von Tobi »

Das nenne ich einen hilfreichen Leitfaden! Vielen Dank dafür! :applaus:
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gunlove
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von gunlove »

@CEM
Ich halte diesen Thread, dein Startposting, bzw. den darin enthaltenen Leitfaden für außerordentlich gut gelungen und für sehr, sehr hilfreich.
Das nenne ich eine wahrlich gute Idee!
:up: :applaus:
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von waffzick »

CEM hat geschrieben: 26. Juli 2022, 13:59 Ich glaube, dass es positiv gesehen wird, wenn die Waffen, die man bereits hat, Teil des Sammlungsgegenstandes sind. Damit zeigt man, dass man im Kleinen bereits eine Sammlung begonnen hat und diese erweitern möchte. Im Gegensatz dazu würde ein Antrag, der (vereinfacht ausgedrückt) auf das Sammeln von AR15 gerichtet ist, wohl weniger Erfolgsaussichten haben, wenn man statt zwei AR15 eine AK47 und eine FAL hat.
Der Tipp ist wichtig - das wird nicht nur positiv gesehen, sondern ist elementar. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Ausweitung ungerechtfertigt, wenn die bisherigen Plätze mit (mehreren) Waffen belegt sind, die nicht in die angestrebte Sammlung fallen. D.h. man könnte sich noch eigentlich eh noch ein paar "Sammlungswaffen" anschaffen, aber da belegen halt vier Glocks die Plätze.
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von IT Guy »

Kommt halt auch drauf an, wofür die ursprünglichen Plätze genehmigt wurden.
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von GGRShM »

Sehr, sehr gut. :applaus:
Kann in dem Leitfaden alles so unterschreiben. :up:

Hat für mich auch funktioniert. Hole mir nächste Woche meine 15 Plätze ab (bisher 5).
Mein Schreiben war inhaltlich praktisch gleich, nur hab' ich mit dem Grund des Antrags begonnen (ähnlich einem Bewerbungsschreiben), anstatt damit abzuschließen.
Sehr geehrter Herr [...]

zwecks Ausbau meiner Sammlung ersuche ich hiermit um Erweiterung meiner Waffenbesitzkarte, mit im Betreff genannter Nummer, von bisher X auf XX Plätze.

Hierbei berufe ich mich auf §23 Abs. 1 Z 2 des Waffengesetzes von 1996 in der derzeit gültigen Fassung. Demnach „darf eine größere Anzahl […] erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigungen gelten insbesondere […] das Sammeln von Schusswaffen.“
Weiters besagt Z 2c: „Das Sammeln von Schusswaffen der Kategorie B kommt insoweit als Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist und außerdem nachweist, dass er für die sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.“
Danach dann erst die Begründung/Rechtfertigung.
Natürlich das Thema der Sammlung, woher das Interesse daran kommt, eine Liste, was sich bereits warum in der Sammlung befindet und womit sie warum weitergeführt werden soll.
Bereits erstandene Fachliterartur findet ebenso Erwähnung, wie noch ausstehende, für die Sammlung relevante Werke.

Vielleicht noch ein kleiner Tipp:
Die Vorsorge zur sicheren Verwahrung der jeweiligen Waffenanzahl - so wie's im Gesetzestext steht - sollte bereits durchgeführt worden sein.
Wer von "joah, ganz nett" auf "holy shit" erweitern will, tut gut daran, bereits was besseres als einen €120,- Spind vom Baumarkt zu Hause zu haben, wenn die LPD überprüfen kommt.
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CEM
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Re: Leitfaden zur Antragstellung auf Erweiterung wegen Sammelns

Beitrag von CEM »

Gratulation, es freut mich, dass es auch bei dir geklappt hat!
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