Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

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doc steel
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von doc steel »

Simon80 hat geschrieben: 28. September 2020, 17:42 Zwar keine Axt aber ein Beil:
Bild

Der Zustand ist nicht mehr ganz frisch, nach über 3000 Jahren in der Erde darf das aber so sein ;)

Genau genommen ist es ein Absatzbeil und datiert in die mittlere Bronzezeit (1500 - 1300 v. Chr.)
wie kommst du zu so etwas? oder hast das im völkerkunde-museum fotografiert?
lg,
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Simon80
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Simon80 »

doc steel hat geschrieben: 1. Oktober 2020, 07:43
wie kommst du zu so etwas? oder hast das im völkerkunde-museum fotografiert?
Hab ich selbst gefunden, ich gehe seit einigen Jahren mit dem Metalldetektor am Acker suchen und hatte dabei einmal extremes Glück. ;)
Ares
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Ares »

Simon80 hat geschrieben: 28. September 2020, 17:42 Zwar keine Axt aber ein Beil:
Bild

Der Zustand ist nicht mehr ganz frisch, nach über 3000 Jahren in der Erde darf das aber so sein ;)

Genau genommen ist es ein Absatzbeil und datiert in die mittlere Bronzezeit (1500 - 1300 v. Chr.)
Ja man sieht es. Der Lack ist schon fast ab. :popcorn:
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Bravo »

Sehr schickes Teil!
geh damit bitte zum Obi und frag ob sie nen neuen Stil haben oder ob da schon wieder die Standards geändert wurden. :D

(aja und von wegen gefunden nehm ich an du hast das als praver Bürger entsprechend den zahlreichen richtigen und wichtigen Gesetzen korrekt gemacht https://www.jusline.at/gesetz/dmsg/paragraf/8 oder uns hier nur einen Bären aufgebunden weils ja in Wahrheit schon der Opa gefunden hat und du nur geerbt oder so ähnlich... )
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Simon80
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Simon80 »

Bravo hat geschrieben: 1. Oktober 2020, 10:35 Sehr schickes Teil!
geh damit bitte zum Obi und frag ob sie nen neuen Stil haben oder ob da schon wieder die Standards geändert wurden. :D

(aja und von wegen gefunden nehm ich an du hast das als praver Bürger entsprechend den zahlreichen richtigen und wichtigen Gesetzen korrekt gemacht https://www.jusline.at/gesetz/dmsg/paragraf/8 oder uns hier nur einen Bären aufgebunden weils ja in Wahrheit schon der Opa gefunden hat und du nur geerbt oder so ähnlich... )
"Wos, so schaut ah neiche Hockn aus? Pff früher war ois besser" :D

Bitte keine Diskussion bezüglich dem Gesetz, wie gesagt ich suche seit einigen Jahren und weiß über die rechtliche Lage sehr gut Bescheid. ;)
Es sei angemerkt, dass solch ein Fund jetzt keine Sensation ist.
Lg
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Bravo »

wenn dem so ist, ausgezeichnet. meine Schwester ist Archäologin und kennt paar Fälle wo so Themen eskaliert sind, aber wenn dir die Lage eh bekannt ist, alles gut. Blöd ist wenn es das nicht ist und man sich unbewusst in die Nesseln setzt.
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Varminter »

Grundsätzlich muss man damit rechnen, dass ALLES, was man je ins Internet stellt, gegen den Einsteller verwendet werden kann.

Ich bin mit der Rechtslage bei Sondengängern nicht vertraut, werde daher nichts kommentieren.
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von rhodium »

mal so gefragt:

× goldmünzenfund antik
x goldmünzenfund Philharmoniker Jahrgang.199X

bei ersterem wird das Bundesdemlmalamt Interesse haben, bei letzterem wohl eher der aktuelle Besitzer und vielleicht die Finanz.

Bekommt man in beiden Fällen einen Finderlohn?
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von Varminter »

rhodium hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 23:55 mal so gefragt:

× goldmünzenfund antik
x goldmünzenfund Philharmoniker Jahrgang.199X

bei ersterem wird das Bundesdemlmalamt Interesse haben, bei letzterem wohl eher der aktuelle Besitzer und vielleicht die Finanz.

Bekommt man in beiden Fällen einen Finderlohn?

Siehe hier:

Haben Sie einen archäologischen Fund gemacht?

Diese muss (verpflichtend) separat von der Finderin/dem Finder durchgeführt werden (s. https://bda.gv.at/de/archaeologie/).

An dem von Ihnen rechtmäßig gefundenen Gegenstand haben Sie übrigens zur Hälfte Eigentum erworben; die andere Hälfte steht der Person zu, auf deren Grundstück die Fundstelle liegt.
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cas81
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Re: Die Axt als Werkzeug, Sportgerät und Kampfwaffe

Beitrag von cas81 »

rhodium hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 23:55 Bekommt man in beiden Fällen einen Finderlohn?
Jain, der zuvor genannte archäologische Fund meint einen Schatzfund (§ 397 - 401 ABGB) und das trifft nur auf das antike Zeugs zu, das niemandem mehr gehörte. Da ist der "Finderlohn" dann die tlw Eigentümerstellung. Bezüglich der Philharmonikermünze lies § 390 - 396 ABGB. Sind eh kurze und einfache Paragrafen.
... abusus non tollit usum ...
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