WBK/Mag.-Meldung

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m_a_d
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

das musst Du mit deinem SB klären, aber für Z7 und Z8 darfst Du schon auf Basis des Gesetzes nachkaufen (für die jeweils auf dem Platz befindliche Waffe oder, wenn der Platz leer ist für die nächste die Du kaufst) - bei Z7 und Z8 gibt es für Magazine keine Stückzahlbegrenzung. bei Z9 und Z10 hingegen werden große Magazine aus Altbestand ohne dazugehöriger Waffe übernommen. je Magazin bekommst Du einen Platz und darfst nur dann eines kaufen, wenn Du davor eines verkauft hast (an jemand mit dem jeweiligen Eintrag auf der WBK, also 7/9 oder 8/10) oder eines bei der Behörde zur Verschrottung abgibst).
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voodoomedic
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von voodoomedic »

Mir wurden alle Mags auf Ziffer 8 geschrieben.
Was wird dann vermutlich damit passieren wenn ich die Waffe verkaufe (oder auf einen B-Platz lege)?
Neue WBK mit Ziffer 10 Eintrag?
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m_a_d
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

Die Mags bleiben am Z8 Platz
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GreaseMonkey
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von GreaseMonkey »

m_a_d hat geschrieben: 16. Oktober 2020, 14:46 das musst Du mit deinem SB klären, aber für Z7 und Z8 darfst Du schon auf Basis des Gesetzes nachkaufen (für die jeweils auf dem Platz befindliche Waffe oder, wenn der Platz leer ist für die nächste die Du kaufst) - bei Z7 und Z8 gibt es für Magazine keine Stückzahlbegrenzung. bei Z9 und Z10 hingegen werden große Magazine aus Altbestand ohne dazugehöriger Waffe übernommen. je Magazin bekommst Du einen Platz und darfst nur dann eines kaufen, wenn Du davor eines verkauft hast (an jemand mit dem jeweiligen Eintrag auf der WBK, also 7/9 oder 8/10) oder eines bei der Behörde zur Verschrottung abgibst).
Ist eben interessant ob man als 11b Sportschütze nicht generell große Magazine kaufen darf.

Ich habe zwei HAs auf Z8. Wenn ich jetzt auf einen normalen B Platz einen dritten HA (der andere Magazine aufnimmt) kaufe, darf ich dann als 11b Schütze dafür große Magazine neu kaufen?
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m_a_d
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

Es gibt keinen ‚11b‘ Eintrag auf der WBK. Alles was bzgl Magazinen nicht per 7&8 möglich ist, muss wahrscheinlich mit dem SB jedesmal ausgeschnapst werden.
Magazine für einen neuen HA auf B Platz lt. meiner Behörde nur mit expliziter Genehmigung durch die Behörde. Wenn einer der 8er Plätze frei ist, dann kann ich für den nächsten HA schon Mags kaufen ohne Genehmigung. Die alten behalten. Aber keine für einen ‚nicht A Platz HA‘ kaufen
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Balistix »

Vorweg: Kat A Plätze die qua Altbestand erworben wurden, sind von den folgenden Ausführungen nicht betroffen. Hier geht es rein um die "Edelsportschützen-Regelung".

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einer Bestätigung gemäß § 11 Abs 1 WaffG ("Sportschütze") und einer nach Abs 4 leg cit ("HighCap-Sportschütze"). Dazu, wer diese jeweiligen Bestätigungen ausstellen darf, bitte die entsprechenden Stellen im Gesetz nachzulesen.

Nur die Bestätigung gemäß §11 Abs 4 erzeugt gemäß §17 Abs 3 2. Satz einen Rechtsanspruch (arg: ist) auf dementsprechende Kat A Plätze. Diese Ausnahmebewilligung muss die Behörde daher erteilen, darf sie aber zeitlich befristen und an Auflagen knüpfen.

Das bedeutet: eine 11b-Bestätigung alleine sagt nur aus, dass du Sportschütze bist. Eine 11b-Bestätigung, die auf Abs 4 leg cit Bezug nimmt, begründet eine Basis für einen "Erweiterungsantrag" im weiteren Sinne (eigentlich einen Rechtsanspruch auf Eintauschen von Kat B gegen zeitlich/sachlich beschränkte Kat A Plätze).

Dh neue WBK, nochmal zahlen. Wohl ebenso beim "Verfall/Rücktausch" der Plätze von A nach B, sofern die Auflagen nicht mehr erfüllt werden. Welche konkreten Auflagen und zeitlichen Befristungen sich in der behördlichen Praxis herauskristallisieren werden, ist von meiner Warte aus noch nicht abzusehen. Die Glaskugel sagt, es werden wohl in regelmäßigen Abständen (jährlich? alle 2/3/5 Jahre?) eine entsprechende schriftliche Bestätigung sowie Bewerbslisten beizubringen sein.
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von IT Guy »

Da ist die Ausnahmeregelung für Schalldämpfer für Jäger wesentlich einfacher und praktikable gelöst worden.
Hast Du eine gültige Jagdkarte, die darfst einen Schalldämpfer besitzen, erwerben, einführen. Hast Du keine gültige Jagdkarte mehr, musst ihn innerhalb von 6 Monaten verkaufen oder abliefern.
Und ein Schalldämpfer ist auch §17.
Zuletzt geändert von IT Guy am 17. Oktober 2020, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Scheiß Autocorrect mit dämlichen Wortvorschlägen am Handy...
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Balistix »

IT Guy hat geschrieben: 17. Oktober 2020, 08:52
Und ein Schalldämpfer ist auch nicht mehr §17.
Bissl OT hier, aber: Doch, ist er (§ 17 Abs 1 Z5). Es besteht lediglich eine Ausnahme gemäß § 17 Abs 3b.

Wenn damit gemeint war, dass nicht der "Umweg" über einen entsprechenden Eintrag auf der WBK/WP zu gehen ist... ja, zutreffend. Das Handling der Erlaubnis wurde da weitaus besser gelöst.
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von IT Guy »

Tja, klingt jetzt wie eine Ausrede, aber da hat mit die Autocorrect wohl zwei Wörter rein geschummelt...
Sollte eigentlich heißen "Und ein Schalldämpfer ist auch §17."
Danke für den Hinweis!
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Balistix »

:chears:
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