Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Caliber
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Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Caliber »

Hallo,

da ich gerade einen Zweitwohnsitz bei meiner Verlobten angemeldet habe und von hier aus schnell bei den Schiessständen im südlichen NÖ bin, überlege ich einige meiner Kat B Waffen in ihrer Wohnung zu verwahren. Bezüglich sicherer Verwahrung kaufe ich einfach einen Tresor und Schlüssel habe nur ich, kein Problem. Im Gesetzt steht nicht dass ich den Lagerort der ausstellenden WBK Behörde melden muss, aber

Meine Frage:
- In einigen Meinungen (Internet und ein anderer WBK Besitzer) wird ausgedrückt dass der Zweitwohnsitz innerhalb 4 Wochen der austellenden WBK Behörde gemeldet werden muss? Ist das korrekt, kommt das in einer VO vor?
- Wie verhalte ich mich bei einer Verwahrungskontrolle an meinem Hauptwohnsitz? Reicht es wenn ich sage dass X Waffen an meinem Nebenwohnsitz verwahre und einen Kontrollbesuch für diesen ausmache?
- Gibt es hier User die die gleiche Situation haben und schon eine Kontrolle hatten/von ihren Erfahrungen berichten können?

Danke und lg

Caliber
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Balistix
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Balistix »

Ohne dass ich je was an die Behörde gemeldet hätte, scheinen meine beiden Wohnsitze im ZWR auf. Ich denke die beziehen ihre Daten aus dem ZMR.
tombstone
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von tombstone »

Balistix hat geschrieben: 11. November 2020, 13:00 Ohne dass ich je was an die Behörde gemeldet hätte, scheinen meine beiden Wohnsitze im ZWR auf. Ich denke die beziehen ihre Daten aus dem ZMR.
Das stimmt mit dem ZMR, früher hat man den Umzug bei der Behörde melden müssen, jetzt werden die Daten automatisch vom Melderegister überspielt.
Caliber
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Caliber »

Ah super, sehr gut zu wissen danke! Hat jemand schon Erfahrungen mit Kontrollen bei mehreren Wohnsitzen?
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Fandomas
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Fandomas »

@caliber > Hab die gleiche Situation > Meine Tochter will ihre Waffe bei mir verwahren. Sie hat bei mir einen Zweitwohnsitz angemeldet.

Ich hab das bei der BH gemeldet und mir das Schreiben von der BH über die Meldung abstempeln lassen. Sie verwahrt ihre Pistole in meinem Tresor. Das ist so laut Sachbearbeiter in Ordnung.

Bitte nimm keinen Tresor mit Schlüssel > nur mit Zahlenschloss. Das mit dem Schlüssel verwahren ( nur ich Zugang) ist mM Käse.
Die billigen Tresore machst sowieso alle mit einem Vorschlaghammer auf.

@Ballistik > Das mit den Zweitwohnsitz im ZWR werde ich prüfen.
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Caliber »

Danke, macht Sinn, hab ich auch nicht noch einen Schlüssel am Shlüsselbund.
PS: die Möbeltresore vom Baumarkt hatte ich mal, Kombination vergessen und dann mit einem Feuerzeug geöffnet. War wirklich leicht, habs dann auch gleich mit einer Kartoffel und der flachen Hand probiert, funktioniert super! Seitdem nehm ich immer eine Klasse höherwertiger.
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Da_mani »

Meine BH will für eine Verwahrung an einem anderen Ort eine formloses Mail.
Geht ihnen nur darum wohin sie die Polizei zur Kontrolle schicken müssen
Mr.Propper
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Mr.Propper »

Auch das wäre nicht notwendig.
Du kannst die Waffen lagern wo du möchtest, sofern versperrt und du immer Zugang dazu hast.
Die BH schickt die Polizisten zu deiner Wohnadresse. Die Polizisten treffen dich dort an und du sagst Ihnen dass die Waffen am Zweitwohnsitz (oder wo auch immer) sind. Du machst dir einen neuen Termin mit Ihnen aus, oder dein Zweitwohnsitz ist in einem anderen Bundesland, dann reicht die Polizei deinen Akt an die dort gelegene Polizeidienststelle weiter.
Die kommen dann zur Kontrolle.

Nirgends steht dass du angeben musst wo deine Waffen verwahrt sind. Du könntest ja eine bei dir verwahren, eine im Nebenwohnsitz und eine in deiner Arbeit (falls erlaubt oder du Inhaber bist).
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Simon80
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Simon80 »

Mr.Propper hat geschrieben: 11. November 2020, 21:44 Auch das wäre nicht notwendig.
Du kannst die Waffen lagern wo du möchtest, sofern versperrt und du immer Zugang dazu hast.
Die BH schickt die Polizisten zu deiner Wohnadresse. Die Polizisten treffen dich dort an und du sagst Ihnen dass die Waffen am Zweitwohnsitz (oder wo auch immer) sind. Du machst dir einen neuen Termin mit Ihnen aus, oder dein Zweitwohnsitz ist in einem anderen Bundesland, dann reicht die Polizei deinen Akt an die dort gelegene Polizeidienststelle weiter.
Die kommen dann zur Kontrolle.

Nirgends steht dass du angeben musst wo deine Waffen verwahrt sind. Du könntest ja eine bei dir verwahren, eine im Nebenwohnsitz und eine in deiner Arbeit (falls erlaubt oder du Inhaber bist).
Da bin ich schon auf meine erste Kontrolle gespannt, hab die Waffen auf drei Standorten aufgeteilt. Alle in verschiedenen Bezirken, die werden a Freude haben :lol:
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Re: Meldung Zweitwohnsitz an Waffenbehörde?

Beitrag von Mr.Propper »

Simon80 hat geschrieben: 11. November 2020, 22:31
Mr.Propper hat geschrieben: 11. November 2020, 21:44 Auch das wäre nicht notwendig.
Du kannst die Waffen lagern wo du möchtest, sofern versperrt und du immer Zugang dazu hast.
Die BH schickt die Polizisten zu deiner Wohnadresse. Die Polizisten treffen dich dort an und du sagst Ihnen dass die Waffen am Zweitwohnsitz (oder wo auch immer) sind. Du machst dir einen neuen Termin mit Ihnen aus, oder dein Zweitwohnsitz ist in einem anderen Bundesland, dann reicht die Polizei deinen Akt an die dort gelegene Polizeidienststelle weiter.
Die kommen dann zur Kontrolle.

Nirgends steht dass du angeben musst wo deine Waffen verwahrt sind. Du könntest ja eine bei dir verwahren, eine im Nebenwohnsitz und eine in deiner Arbeit (falls erlaubt oder du Inhaber bist).
Da bin ich schon auf meine erste Kontrolle gespannt, hab die Waffen auf drei Standorten aufgeteilt. Alle in verschiedenen Bezirken, die werden a Freude haben :lol:
Also wenn ich du wäre würde ich versuchen das vorab zu klären, ob du nicht vielleicht zur Überprüfung die Waffen an einen Standort bringst. Man sollte den Herren das Leben nicht zu schwer machen, denn sie können es dir auch schwer machen.
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