Laut irgendeiner Quelle ist der "große Umfang" bei 5.000 unabhängig vom Kaliber gegeben.§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
Was ich unterschiedlich erklärt bekommen habe ist, ob die 5.000 in einem räumlichen Naheverhältnis stehen müssen oder nicht. Dagegen spricht dass es im Gesetzeswortlaut klar auf die Schusswaffen bezogen ist. Wenn ich jetzt aber 3k in Tirol im Ferienhaus und 3k in Wien in der Stadtwohnung habe, dann gibt es keine Behörde in deren Zuständigkeitsbereich an einem Verwahrungsort die 5k überschritten werden.