Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

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MarkM
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

Die neue Rechtsansicht des BMI folgt dem Urteil.

Alle Teile einer Waffe ergeben eine ganze Waffe, nicht nur am behördlich genehmigten Schießplatz.
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MarkM
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

diver99 hat geschrieben: 28. August 2024, 18:53
MarkM hat geschrieben: 28. August 2024, 18:38 Es wird eine Lösung geben…und einige Leute geben die jetzt zittern.
Welche Leute wären das?
Also…da hätten wir einen Händler, der zu 6 Monaten bedingt verurteilt wurde…wodurch er kein unbescholtener Bürger und Gewerbetreibender ist. Nicht förderlich für Aufrechterhaltung der Gewerbeberechtigung und Unbedenklichkeit ist der Tatbestand Amtsmissbrauch…

Ich könnte mir auch vorstellen, der eine oder andere Besitzer eines nummerngleichen Griffstücks wird ein flaues Gefühl haben.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von diver99 »

MarkM hat geschrieben: 28. August 2024, 22:27 Die neue Rechtsansicht des BMI folgt dem Urteil.

Alle Teile einer Waffe ergeben eine ganze Waffe, nicht nur am behördlich genehmigten Schießplatz.
Dieses Argument kann ich nicht nachvollziehen. Denn dann wären auch alle Wechselsysteme schon vor der Novelle ungesetzlich gewesen. Es war doch bereits vor der Novelle möglich und meiner Meinung auch gestattet, für eingetragene Wechselsysteme auf Basiswaffen zusätzliche Griffstücke zu erwerben. War doch speziell bei den AR15 gang und gäbe, für verschiedene Situationen eigene Lower aufzubauen.

Ob da jetzt ein Händler eine Waffe auftrennt oder nicht, kann nicht mein Problem als Käufer sein. Außerdem wollt ich ein Wechselsystem, aus welchen Gründen auch immer, kaufen. Griffstücke sind nach wie vor frei. Das kann ich daheim zum Nägel reinklopfen verwenden.
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MarkM
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

Treffen sich ein Burgenländer und ein Burgenländer und haben eine Idee…(kein Witz und das Bundesland ist austauschbar, weil Deppen gibts überall)…de zwa mochn des wia olle. Scheinbar noch dazu mit einer Waffe die so nicht aufzusplitten ist, weil sonst wären sie nicht aufgeflogen. Einer ist der Arme falsch beratene Kunde, der andere uneinsichtig.

Das Ganze landet bei einem Richter, der entscheidet…verkaufe ich eine ganze Waffe in zwei Teilen, ist es eine ganze Waffe.

Die ganze Stückzahl Begrenzung ist ja nicht nur reine Schikane, sondern der Hintergedanke ist, werden bei einem Einbruch Waffen und Einzelteile erbeutet-wieviele Waffen ergibt es in Summe…wenn man berücksichtigt, der Einbrecher macht nicht nur am Schießstand einen Schuh draus.

Der Staat ist nicht dumm-nur langsam.
Der Staat sind wir alle-somit ist der schon ein bissl deppat.
Es genügen immer einige wenige Deppen um es allen zu vermiesen.

Urteil sticht Rechtsauffassung.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

Die Argumentation hat nichts mit dem Urteil zu tun. Aber die anderen haben auch vorher..bringt nix…außer dass alle nach einer Neuregelung vielleicht weniger dürfen.

Ich kann mich selbst zitieren…es genügen einige Deppen um es allen zu vermiesen. Weil jede Neuregelung ist eine Verschärfung und trifft jetzt auch den Sportschützen, der verschiedene Lower und Upper hatte für unterschiedliche Bewerbe.

Was wird kommen? Nicht Gasdruck belasteter Lower wird waffenrelevanter Teil? Damit ist jedes Griffstück und jeder Verschluss wieder eine Waffe und eine Überschreitung der Anzahl.

Also abwarten und hoffen, dass auch die Esel über die goldene Brücke gehen, die der Gesetzgeber anbieten wird.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Combatmiles »

nein ist keine Überscchreitung... war vorher nicht relevant, wird nachher halt "Altbestand"... das hatten wir ja schon ofter..
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MarkM
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

Altbestand ok…Altbestand der wie in meinen Besitz kam?
Ich gehe mit dem nummerngleichem Verschluss und Griffstück hin….die zwei Hälften die zusammen laut Urteil und neuer Rechtsauskunft eine Waffe ergeben und erkläre was?

2x Zubehör eintragen…nummerngleich, damit sie es leichter beim Schreiben haben? Aber wir werden sehen…
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Blackeight »

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben!

Es war und IST bis dato nicht verboten Griffstücke bzw Lower nach belieben zu kaufen und zu besitzen.

Die BHs selbst haben den zeitgleichen Verkauf von Verschluss und Griffstück als von deren Seite erlaubt und problemlos bestätigt. Also kann einem KUNDEN/ Bürger im Nachhinein nun aus einer geänderten Meinung kein rechtlicher Nachteil erwachsen.

Eine idente Seriennummer ist eher eine Bestätigung für die Behörden, dass deren Auslegung von Seiten der Gewerbetreibenden so gelebt wurde. Außerdem ist nichts schneller durchgetauscht, als zb ein Glock Griffstück mit ein paar Freunden ;)
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von spiky »

MarkM hat geschrieben: 29. August 2024, 13:55 Altbestand ok…Altbestand der wie in meinen Besitz kam?
Altbestand bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Erwerbes ebendieser Erwerb legal war (Kauf/Tausch/Erbe, etc.).
Das beinhaltet auch eine etwaige Nummerngleichheit, welche nicht verboten (ausgenommen) wurde.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von fast12 »

Es gab in der Vergangenheit ja auch Waffenbehörden die Waffen auf Wunsch des Besitzers in WS + Griffstück "zerlegt" haben.

Wäre interessant mal so eine Waffenbehörde zu fragen wie sie das heute sieht. Weil wenn so eine Behörde jetzt der Meinung ist dass das nicht zulässig ist, hat sich der Sachbearbeiter ja selbst strafbar gemacht....
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