Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

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wilhelmshoehe
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von wilhelmshoehe »

diver99 hat geschrieben: 28. August 2024, 23:35 Denn dann wären auch alle Wechselsysteme schon vor der Novelle ungesetzlich gewesen.
Ja war es, war aber zahlenmäßig so gering und unter dem Radar, dass sich damit niemals jemand beschäftigt hat...
fast12 hat geschrieben: 29. August 2024, 18:26 Wäre interessant mal so eine Waffenbehörde zu fragen wie sie das heute sieht. Weil wenn so eine Behörde jetzt der Meinung ist dass das nicht zulässig ist, hat sich der Sachbearbeiter ja selbst strafbar gemacht....
Nein, der SB hat sich nicht strafbar gemacht, weil er sich zu dem Zeitpunkt an die interne Weisung/Erlässe des BMI gehalten hat.
Blackeight hat geschrieben: 29. August 2024, 14:11 Es war und IST bis dato nicht verboten Griffstücke bzw Lower nach belieben zu kaufen und zu besitzen.
Korrekt, es war und ist aber verboten mehr Kat.B oder Kat.A Waffen zu besitzen als einem genehmigt wurden! (Hier liegt die Krux begraben, deshalb gibt es auch keinen legalen Altbestand.)
Blackeight hat geschrieben: 29. August 2024, 14:11 Die BHs selbst haben den zeitgleichen Verkauf von Verschluss und Griffstück als von deren Seite erlaubt und problemlos bestätigt. Also kann einem KUNDEN/ Bürger im Nachhinein nun aus einer geänderten Meinung kein rechtlicher Nachteil erwachsen.
Leider doch, weil unbefugter Besitz ist ein Dauerdelikt...

Ich hab es immer gesagt, viel dazu geschrieben und genau davor gewarnt. Das war mE. immer nur eine Frage der Zeit... Das Thema war auch immer strittig (Beweis: Die unzähligen Diskussionen dazu in all den öffentlichen Foren).

Der Staat ist ein unfairer Gegner!
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Tobi
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Tobi »

wilhelmshoehe hat geschrieben: 3. September 2024, 12:15 Ich hab es immer gesagt, viel dazu geschrieben und genau davor gewarnt. Das war mE. immer nur eine Frage der Zeit... Das Thema war auch immer strittig (Beweis: Die unzähligen Diskussionen dazu in all den öffentlichen Foren).
Ich habe es gleich gehandhabt. Ich selbst habe keine Wechselsysteme, habe aber Schützenkameraden immer vor den Spielchen mit den zerlegt gekauften kompletten Waffen gewarnt. Hören wollte keiner, alle haben es lässig abgetan und machen sitzen jetzt eben auf Nadeln. :roll:

Was meiner Meinung nach völlig legitim ist und bleibt sind tatsächliche Wechselsysteme, wie einzelne Upper, Kleinkaliberwechselsysteme oder Wechselsysteme für andere Kaliber bei bestehendem Griffstück.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Blackeight »

Ich kann 30 Griffstücke haben und zeitgleich 5 oder auch 10 passende WS - so what? Nur weil etwas passen KANN ist es noch lange nicht verboten noch erwächst hieraus eine kriminelle oder gar verbotene Handlung!

Nur weil Dünger und sonstige Chemikalien gleichzeitig besessen werden (NEIN, diese werden nicht genannt) bin ich noch lange kein Bombenbauer.

Im Zuge dieser Argumentation wird latent immer eine kriminelle Handlung unterstellt, welche aus einer reinen Unterstellung erwächst. Eine Platzüberschreitung kann nur NACH einem erfolgten Zusammenbau eines Griffstücks samt Lowers geschehen und nicht rein während des gleichzeitigen Besitzes beider Gegenstände, wobei einer hiervon in beliebiger Stückzahl besessen werden darf!

Solange das Gesetz diesbezüglich nicht geändert wird, hat sich AUS MEINER AUFFASSUNG nichts für den WS Besitzer geändert. Die neuen Erkenntnisse betreffen Hauptsächlich auch Gewerbereibende und nicht uns Endverbraucher.

Ich bleibe dabei, solange sich jeder an die gesetzlichen Vorschriften zur Handhabung eines WS weiterhin hält, gibt es keinen Gesetzesverstoß.

Den Dunpfsinn des IWÖs oder ISBs darf glauben wer immer mag. Nach diesem Schwachsinn können mich die IWÖ Typen auch mal Kräftig. Spart wiederum 50,- im Jahr ;)
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von sparrow77 »

Blackeight hat geschrieben: 3. September 2024, 12:45 Ich kann 30 Griffstücke haben und zeitgleich 5 oder auch 10 passende WS - so what? Nur weil etwas passen KANN ist es noch lange nicht verboten noch erwächst hieraus eine kriminelle oder gar verbotene Handlung!

Nur weil Dünger und sonstige Chemikalien gleichzeitig besessen werden (NEIN, diese werden nicht genannt) bin ich noch lange kein Bombenbauer.

Im Zuge dieser Argumentation wird latent immer eine kriminelle Handlung unterstellt, welche aus einer reinen Unterstellung erwächst. Eine Platzüberschreitung kann nur NACH einem erfolgten Zusammenbau eines Griffstücks samt Lowers geschehen und nicht rein während des gleichzeitigen Besitzes beider Gegenstände, wobei einer hiervon in beliebiger Stückzahl besessen werden darf!

Solange das Gesetz diesbezüglich nicht geändert wird, hat sich AUS MEINER AUFFASSUNG nichts für den WS Besitzer geändert. Die neuen Erkenntnisse betreffen Hauptsächlich auch Gewerbereibende und nicht uns Endverbraucher.

Ich bleibe dabei, solange sich jeder an die gesetzlichen Vorschriften zur Handhabung eines WS weiterhin hält, gibt es keinen Gesetzesverstoß.

Den Dunpfsinn des IWÖs oder ISBs darf glauben wer immer mag. Nach diesem Schwachsinn können mich die IWÖ Typen auch mal Kräftig. Spart wiederum 50,- im Jahr ;)
Seh ich genauso und ist auch genau das, was KaWaTec dargelegt und geschrieben hat.
Jetzt wird wieder von ein paar Bedenkenträgern, warum auch immer, ein Gesetzesverstoß daraus hineininterpretiert. Ist es aber nicht.
Solange ich ein WS bestehend aus dem meldepflichtigen Teil und dem freien Griffstück daheim nicht zusammenbaue, solange hab ich vor dem Gesetz keine ganze Waffe daheim und daher belegt dieses zerlegte WS auch keinen Platz und daher kann daraus auch keine Anzahlüberschreitung abgeleitet werden.

Vielleicht hätten manche das gern, weil sie sich selber nicht getraut haben sowas zu kaufen, weil deren Händller es nicht wollten oder aus welchen Gründen auch immer, aber jetzt den Besitzern solcher WS Gesetzesverstoß vorzuwerfen bzw. zu unterstellen ist unfair fies, eigentlich fällt mir kein richtiger Ausdruck dafür ein. Vielleicht spielt auch Neid mit, was ich nicht unterstellen will, was weiß ich, welche Beweggründe da mitspielen. Vielleicht ists auch nur, weil der Gesetzestext einfach nicht richtig interpretiert wird und man es einfach nicht versteht.
Wie auch immer, einstweilen ist es noch legal, und wenn sich was ändert werden wir es erfahren. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Besitzer solcher WS nicht plötzlich zu Schwerverbrechern werden sondern dass es eine Übergangsregelung geben wird, wie bei den großen Magazinen auch.
Momentan darf mans aber noch legal besitzen, Punkt!
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Dobi
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

sparrow77 hat geschrieben: 3. September 2024, 12:56
Blackeight hat geschrieben: 3. September 2024, 12:45 […] Im Zuge dieser Argumentation wird latent immer eine kriminelle Handlung unterstellt, welche aus einer reinen Unterstellung erwächst. Eine Platzüberschreitung kann nur NACH einem erfolgten Zusammenbau eines Griffstücks samt Lowers geschehen und nicht rein während des gleichzeitigen Besitzes beider Gegenstände, wobei einer hiervon in beliebiger Stückzahl besessen werden darf!

Solange das Gesetz diesbezüglich nicht geändert wird, hat sich AUS MEINER AUFFASSUNG nichts für den WS Besitzer geändert. Die neuen Erkenntnisse betreffen Hauptsächlich auch Gewerbereibende und nicht uns Endverbraucher. […]
Seh ich genauso und ist auch genau das, was KaWaTec dargelegt und geschrieben hat.
Jetzt wird wieder von ein paar Bedenkenträgern, warum auch immer, ein Gesetzesverstoß daraus hineininterpretiert. Ist es aber nicht.
Solange ich ein WS bestehend aus dem meldepflichtigen Teil und dem freien Griffstück daheim nicht zusammenbaue, solange hab ich vor dem Gesetz keine ganze Waffe daheim und daher belegt dieses zerlegte WS auch keinen Platz und daher kann daraus auch keine Anzahlüberschreitung abgeleitet werden. […]
Ich bin da ganz bei Euch! Weil diese "aber du könntest es ja daheim zusammenbauen!" Argumentation ist einfach absurd!
Mit der gleichen Argumentation könnte man uns präventiv alle Waffen abnehmen, weil wir könnten damit ja auch eine Straftat begehen.
Mit der gleichen Argumentation könnte man Messer daheim verbieten, weil ich könnte es ja in eine Waffenverbotszone mitnehmen!
Und man könnte mit dem "Argument" dann auch Autobesitzern von PS-starken Autos eine Strick draus drehen, dass sie mit ihrem Auto theoretisch die zulässige Höchstgeschwindigkeit jederzeit überschreiten könnten, weil sie ja Zugriff auf ein Auto haben, welches 240 km/h auch fahren kann!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von fast12 »

Fakt ist, es ist bisher kein Fall bekannt bei dem gegen ein LWB ein Verfahren wegen Stückzahlüberschreitung aufgrund vom Bestitz von WS+passendem Griffstück geführt wurde. Geschweige denn dass einer verurteilt wurde.

Falls jemand so einen Fall doch kennt, bitte gerne hier oder per PN. Danke!

(btw: die Info des ISB basiert soweit bekannt auf keiner juristischen Expertise - kann man also wohl getrost vergessen. Die vom IWÖ basiert allerdings auf der Rechtsmeinung von einem Juristen...).
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Blackeight »

Entsprechend dieser Logik darf jedem Besitzer eines jagdlich verwendbaren Gewehrs Wilderei unterstellt werden :lol:

Der Besitz eines Jagdgewehrs für nicht Jäger ist vollkommen legitim und legal, doch könnte sich jeder dieser Waffe bedienen sie zur Wilderei einzusetzen...

Wenn wir beginnen jedem gesetzestreuen Bürger ständig einen Verstoß gegen geltendes Gesetz zu unterstellen und hierdurch Freiheiten laufend eingeschränkt werden, so nimmt dieses Voegehen sehr schnell diktatorische Züge an!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

fast12 hat geschrieben: 3. September 2024, 13:08 Fakt ist, es ist bisher kein Fall bekannt bei dem gegen ein LWB ein Verfahren wegen Stückzahlüberschreitung aufgrund vom Bestitz von WS+passendem Griffstück geführt wurde. Geschweige denn dass einer verurteilt wurde. […]
Weils dem aktuellen Gesetzt entsprechend einfach keine Stückzahlüberschreitung darstellt, solange es nicht zusammengebaut ist!
fast12 hat geschrieben: 3. September 2024, 13:08 […] Die vom IWÖ basiert allerdings auf der Rechtsmeinung von einem Juristen...).
Wie viel bzw. wie wenig so etwas letztendlich wert ist, sieht man ja beim BMI und deren 180° Kehrtwendung! ;-)
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Beitrag von Dobi »

Blackeight hat geschrieben: 3. September 2024, 13:10 Entsprechend dieser Logik darf jedem Besitzer eines jagdlich verwendbaren Gewehrs Wilderei unterstellt werden :lol: […]
Und genau deshalb passiert es ja nicht, weils einfach absurd wäre.
Denn nach der Logik dürften auch zwei Menschen, die in der gleichen Wohnung oder dem gleichen Haus räumlich nicht getrennt leben – und ich meine jetzt nicht Eheleute – ja dann auch nicht beide ihre erlaubte Stückzahl getrennt in jeweils einem eigenen Safe aufbewahren, zu dem der jeweils andere keinen Zugang hat. Weil sie könnten ja beide gleichzeitig den Safe aufmachen und damit ihre Stückzahl überschreiten!
Aber solange das eben NICHT passiert, liegt auch NICHTS illegales oder gar eine Straftat vor!

Dass das Urteil die Händler und deren künftigen Umgang damit betrifft, ist klar, hat aber mMn. eben nix mit dem Besitzer des WS zu tun.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von cas81 »

Vielleicht ist es an der Zeit die Finger aus den Ohren zu nehmen und mit dem stumpfen Geschrei aufzuhören. Da ist jemand, der im Gegensatz zu Anderen hier Ahnung von der Materie hat, ihr aber wollt es einfach nicht verstehen und brüllt stur dagegen, wie bockige Kinder. Der will euch auch nix Böses und tut sich dieses leidige Thema immer wieder an, obwohl er redundant von ein paar Hobbyjuristen verbal regelrecht abgewatscht wird. Und das ist der Dank. Zum letzten mal, es geht nicht um Griffstücke und WS, es geht um Waffen. *Hyperventilation + Aber, aber, aber...!!!* ändert daran nichts.

Einziger Widerspruch meinerseits: Wer sich auf die alte Rechtsmeinung des BMI berufen kann und wessen Erwerb zeitlich damit zusammenpasst, oder wer sogar eine individuelle Auskunft bekommen hat, der kann sich uU auf einen der strafbefreienden Irrtümer berufen. Dauerdelikt hin oder her, spätestens auf Ebene der Schuld sollte mit dem Humbug Schluss sein. Aber sobald die Griffstücke gemeldet werden, kann die Hexenjagd theoretisch beginnen. Es ist aber durchaus denkbar, dass die StA tunlichst versuchen wird, etwaige Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Aber objektiv besteht ein Risiko. Weisungsgebundenheit obendrein.

Und nein, das ist nicht gewiss, das sind nur Möglichkeiten. Aber realistische, die unsere Rechtsordnung durchaus hergibt. Mehr versucht Wilhelmshoehe euch nicht zu verklickern. Auch das Mail von der IWÖ ist inhaltlich richtig, die denken sogar an die Beitragstäterschaft. Auch wenn es euch nicht passt und erst recht, wenn ihr es nicht versteht.

"Aber...!!!!!!!!!".
Jo, eh :roll:

Und zu dem Satzerl von dir @ Dobi:
Dobi hat geschrieben:
fast12 hat geschrieben:Die vom IWÖ basiert allerdings auf der Rechtsmeinung von einem Juristen
Wie viel bzw. wie wenig so etwas letztendlich wert ist, sieht man ja beim BMI und deren 180° Kehrtwendung!
Einerseits könnte ein intelligenter Mensch dazu verleitet werden, gerade deshalb auch mal in andere Richtungen Ausschau zu halten und die Situation eben nicht als gewiss zu betrachten. Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?! Spoiler: Der Grund, dass die Parteien überhaupt vor Gericht ziehen, liegt nicht selten darin, dass in Grenzfällen nichts mehr eindeutig ist. Es ist durchaus üblich, dass auch sich widersprechende Ansätze vertretbar sind.

Meine Prognose: Nix wird passieren. Irgendeine windige Altbestandsregelung, durch die man wieder zur Kasse erpresst wird. Sofern die Griffstücke überhaupt meldepflichtig werden. Dennoch, ein Risiko besteht und das ist nicht weit hergeholt.

Eigentlich hab ich es schon längst aufgegeben, ist auch nicht mein Problem. Hoffentlich geht es so aus, wie ihr euch das wünscht, durchaus möglich. Ich wünsch es euch.

Over and out.

PS: Lasst mich bloß mit euren lästigen PN in Ruhe, diskutierts lieber am Eggsbertenstammtisch über den Neid oder sonstige Hirngespinste derjenigen, die zu einer differenzierten Betrachtungsweise fähig sind.
... ad astra per aspera ...
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