Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Das Thema ist in DE schon seit Monaten altuell. Der Begriff "Messerkriminalität" an sich ist schon pervers. Eine misslungene Umschreibung für das eigentliche Problem. Traut sich halt keiner laut zu sagen, ich auch nicht, weil in der Realität der Linksfaschos -im Gegensatz zur gepredigten Utopie- sofort Hass im Netz und Verhetzung im Raum steht, bzw wird man dann verboten (Compact), verliert die Waffenbesitzkarten (AfD), wird als öffentlich als Nazi bezeichnet (Esken und uvm), etc. Stark vereinfacht, i know, im Wesentlichen aber ausreichend. AT ist auf dem Weg zum Abgrund, DE ist bereits verloren, in GB wirst für Regierungskritik auf X weggesperrt. Aber wir reden über "Messerkriminalität". Fuck off.
Gestern aufm Weg nach CZ über den Hauptbahnhof Wien komm ich drauf, nachdem ich extra noch recherchiert hatte, obs dort eh noch so messerliberal ist, dass ich jetzt eine Waffenverbotszone betrete und ein fettes Klappmesser dabei hab. Naja, denk ich mir, wegwerfen werd ichs sicher nicht, also vergrab ichs in der spärlich befüllten Messenger-Bag und hoffe darauf, dass mich die Bluthunde nicht einkreisen, ich folglich nicht drakonische Strafen zahlen muss, meine WBK wackelt, usw, nur weil heute etwas verboten ist, das nie ein Problem war, weil sich ein paar Wilde dermaßen aufführen. Dann komm ich drauf, dass ich das Messer eh extra daheim gelassen hab und bin einerseits beruhigt, andererseits enttäuscht, dass mir dieser 'rebellische Akt' nun doch nicht möglich ist.
Hier in CZ spielens mit den Feiteln in der FuZo, Concealed Carry nicht so concealed, aber die Wampe hängt immerhin drüber, alle sind vergleichsweise entspannt. Aber da haben die meisten Kinder auch keinen Vollbart, Frauen keinen Pimmel und Kellner sind nicht als Einhorn oder Fee verkleidet, also braucht's auch keine depperten Glatzen im Bomberheidl etc. Mir graust schon, wenn ich in ein paar Stunden wieder in die "Heimat" muss.
Gestern aufm Weg nach CZ über den Hauptbahnhof Wien komm ich drauf, nachdem ich extra noch recherchiert hatte, obs dort eh noch so messerliberal ist, dass ich jetzt eine Waffenverbotszone betrete und ein fettes Klappmesser dabei hab. Naja, denk ich mir, wegwerfen werd ichs sicher nicht, also vergrab ichs in der spärlich befüllten Messenger-Bag und hoffe darauf, dass mich die Bluthunde nicht einkreisen, ich folglich nicht drakonische Strafen zahlen muss, meine WBK wackelt, usw, nur weil heute etwas verboten ist, das nie ein Problem war, weil sich ein paar Wilde dermaßen aufführen. Dann komm ich drauf, dass ich das Messer eh extra daheim gelassen hab und bin einerseits beruhigt, andererseits enttäuscht, dass mir dieser 'rebellische Akt' nun doch nicht möglich ist.
Hier in CZ spielens mit den Feiteln in der FuZo, Concealed Carry nicht so concealed, aber die Wampe hängt immerhin drüber, alle sind vergleichsweise entspannt. Aber da haben die meisten Kinder auch keinen Vollbart, Frauen keinen Pimmel und Kellner sind nicht als Einhorn oder Fee verkleidet, also braucht's auch keine depperten Glatzen im Bomberheidl etc. Mir graust schon, wenn ich in ein paar Stunden wieder in die "Heimat" muss.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Antwort erhalten, kurz gesagt sind die Öffis auch öffentliche Orte, ebenso wie z.B. Geschäfte während der Öffnungszeiten, da sie grundsätzlich von Jedermann betreten werden können. Wem der Ort nun konkret gehört (also z.B. den Wiener Linien oder dem Inhaber des Lokals), ist egal. Siehe § 27 SPG.
Umsteigen am Praterstern ist für Sportschützen damit tabu - ich darf allen Ernstes eine doppelt so lange Reisezeit in Kauf nehmen, da ich am Praterstern nicht umsteigen darf.
Natürlich lässt das jetzt die Frage offen, ob man mit der U-Bahn durch den Praterstern durchfahren dürfte, denn da kann auch jederzeit quasi jeder einsteigen, was die U-Bahn zu einem öffentlichen Ort am Praterstern macht.........
Gleichzeitig würde das aber evtl. deine Frage beantworten:
Umsteigen am Praterstern ist für Sportschützen damit tabu - ich darf allen Ernstes eine doppelt so lange Reisezeit in Kauf nehmen, da ich am Praterstern nicht umsteigen darf.
Natürlich lässt das jetzt die Frage offen, ob man mit der U-Bahn durch den Praterstern durchfahren dürfte, denn da kann auch jederzeit quasi jeder einsteigen, was die U-Bahn zu einem öffentlichen Ort am Praterstern macht.........
Gleichzeitig würde das aber evtl. deine Frage beantworten:
Wahrscheinlich, da dein Auto kein öffentlicher Ort am Praterstern ist. Aber das ist jetzt auch eher Spekulation.d) Ist das "durchfahren" dieser Waffenverbotszone(n) mit einem Fahrzeug gestattet, sodass man ohne weitreichende Umwege beispielweise von der sich im Privatbesitz befindlichen Garage zum Schießstand gelangen kann? Das Fahrzeug befindet sich während der Fahrt immerhin auf öffentlichem Grund.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Wie lauteten deine Fragen? Explizit, ob du transportieren darfst?
Dass man Waffen nicht mal transportieren darf, widerspricht dem 36b, hab ich eh schon ausgeführt.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Achso sorry, die Fragen haben gefehlt. Ich schreibs mal in eigenen / kürzeren Worten, will nicht 1:1 rauskopieren:
1.) Was die Definition von öffentlichen Flächen ist. Und ob meine Annahme korrekt ist, dass eine U-Bahn Station nicht dazu zählt, da eben nicht jeder rein darf (Anm.: brauchst ja einen Fahrschein ab einem gewissen Punkt), sie einer Firma gehört und eine eigene Hausordnung dort gilt.
2.) Gleiche Frage für Bahnhofsgebäude / S-Bahn Station.
3.) Dass der Text der Verordnung die U-Bahn / S-Bahn nicht explizit erwähnt und ob der angehängte Plan nicht nur eine Orientierungshilfe sei, da er auch Lokale und Geschäfte umfasst, was ich eigentlich nicht als öffentliche Flächen verstanden hätte.
Darunter ein kurzer Text, welcher den Grund für meine quasi erbsenzählerische Anfrage erklärt: Dass ich als Sportschütze einen massiven Umweg zum Schießplatz fahren müsste, wenn ich am Praterstern nicht umsteigen darf.
Darauf halt die Antwort (nur unwesentlich gekürzt, fehlt nix relevantes):
§ 27 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz lautet: „Öffentliche Orte sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können.“
Sowie dass es nicht maßgeblich für die Beurteilung öffentlich / nicht öffentlich ist, wem der Ort nun gehört. Laut Rechtsprechung wurden Öffis, Gastlokale in den Öffnungszeiten usw. bereits als öffentlich qualifiziert.
Im Prinzip hab ich mich halt zu sehr auf öffentlich / nicht öffentlich versteift, nonaned in der Hoffnung, dass man evtl. von der U-Bahn in die S-Bahn umsteigen kann, da ich dabei ja nicht raus auf die Straße gehe. War aber offenbar zu kurz gedacht von meiner Seite.
Und ja, der 36b ist halt blöd definiert wegen der waffenrechtlichen Bewilligung, zu der auch eine WBK zählt. ABER: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/p ... 018/pk0832
1.) Was die Definition von öffentlichen Flächen ist. Und ob meine Annahme korrekt ist, dass eine U-Bahn Station nicht dazu zählt, da eben nicht jeder rein darf (Anm.: brauchst ja einen Fahrschein ab einem gewissen Punkt), sie einer Firma gehört und eine eigene Hausordnung dort gilt.
2.) Gleiche Frage für Bahnhofsgebäude / S-Bahn Station.
3.) Dass der Text der Verordnung die U-Bahn / S-Bahn nicht explizit erwähnt und ob der angehängte Plan nicht nur eine Orientierungshilfe sei, da er auch Lokale und Geschäfte umfasst, was ich eigentlich nicht als öffentliche Flächen verstanden hätte.
Darunter ein kurzer Text, welcher den Grund für meine quasi erbsenzählerische Anfrage erklärt: Dass ich als Sportschütze einen massiven Umweg zum Schießplatz fahren müsste, wenn ich am Praterstern nicht umsteigen darf.
Darauf halt die Antwort (nur unwesentlich gekürzt, fehlt nix relevantes):
§ 27 Abs. 2 Sicherheitspolizeigesetz lautet: „Öffentliche Orte sind solche, die von einem nicht von vornherein bestimmten Personenkreis betreten werden können.“
Sowie dass es nicht maßgeblich für die Beurteilung öffentlich / nicht öffentlich ist, wem der Ort nun gehört. Laut Rechtsprechung wurden Öffis, Gastlokale in den Öffnungszeiten usw. bereits als öffentlich qualifiziert.
Im Prinzip hab ich mich halt zu sehr auf öffentlich / nicht öffentlich versteift, nonaned in der Hoffnung, dass man evtl. von der U-Bahn in die S-Bahn umsteigen kann, da ich dabei ja nicht raus auf die Straße gehe. War aber offenbar zu kurz gedacht von meiner Seite.
Und ja, der 36b ist halt blöd definiert wegen der waffenrechtlichen Bewilligung, zu der auch eine WBK zählt. ABER: https://www.parlament.gv.at/aktuelles/p ... 018/pk0832
Was sie in Fahrzeugen wollen, weiß ich nicht. Aber der Gesetzgeber hat offenbar tatsächlich den Waffenpass gemeint.In einer Waffenverbotszone ist die Exekutive ermächtigt, Waffen und andere gefährliche Gegenstände zu beschlagnahmen. Zu diesem Zweck kann sie auch Personen, Taschen und Fahrzeuge durchsuchen. Außerdem droht BesitzerInnen eine Verwaltungsstrafe von 500 € bzw. – ab März 2019 – 2.300 € im Wiederholungsfall. Nicht vom Waffenverbot umfasst sind private Sicherheitsdienste und InhaberInnen eines Waffenpasses.
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Trottelparagraf. Zuerst wird auf Waffen abgestellt, danach zusätzlich auf Gegenstände, die aber nur unter bestimmten Umständen verboten sind und als Zuckerguss dürfen auch (alle) Fahrzeuge untersucht werden. Könnte ein Lehrbuchfall für Gleichheitswidrigkeit sein. Ich erkenne das Problem der LPD, zu einem anderen Ergebnis als in der Auskunft zu kommen, aber hat es doch auch früher funktioniert, afaik. Jemand sollte dieselbe Frage nochmal stellen, aber diesmal mit Baseball- oder Hockeyschläger ( = andere Gegenstände) auf dem Weg zum Spielfeld. Besser noch, ein Schwert für Kendo, ein Messer für Kempo, irgend sowas. Ich würd gern wissen, ob sie sich nur an der Differenzierung Waffe vs andere Gegenstände aufhängen, das wäre zumindest auf einfachgesetzlicher Ebene vertretbar.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
https://www.derstandard.at/story/300000 ... engesetzes
Ich bekomme in letzter Zeit immer einen Reflex jedesmal wenn die Grünen was sagen will ich sofort A blaues Kreuzerl in einen Kreis malen.
Die Grünen sind wirklich eine Gefahr für die Bürgerrechte und Demokratie.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Karners orwellscher Alptraum ist aber kein Deut besser.jirgel hat geschrieben: ↑8. September 2024, 18:46 https://www.derstandard.at/story/300000 ... engesetzes
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Dito nach 30 Jahre immer Wählen gehen ist heuer das erste mal erreicht das ich nicht mehr weiß wo ich noch ein Kreuzchen machen kann.Tobi hat geschrieben: ↑8. September 2024, 20:33Karners orwellscher Alptraum ist aber kein Deut besser.jirgel hat geschrieben: ↑8. September 2024, 18:46 https://www.derstandard.at/story/300000 ... engesetzes
Ich bekomme in letzter Zeit immer einen Reflex jedesmal wenn die Grünen was sagen will ich sofort A blaues Kreuzerl in einen Kreis malen.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Passt zeitlich jedenfalls zum Stop des Verkaufs der Glock-Griffstücke. Dass die österreichische Regelung zu derartigem Verhalten einlädt, von den ganz Gescheiten im Internet auch noch propagiert wird und dass etliche auf WG sich im Umlauf befindliche freie Teile (natürlich mit tausend Ausrufezeichen) verkauft werden, ist nicht zu leugnen. Die teils desaströse Umsetzung des WaffG im Zuge der letzten Novelle konnte nicht alle begeistern, aber jeder Kritiker wurde zeitgemäß zum Verschwörungstheoretiker oder Feind aus den eigenen Reihen erklärt. Auch von den ach so eigenverantwortlichen, aufgeklärten, vorausschauenden LWB untereinander. Stellt sich die Frage, ob das nicht einer der Fälle ist, wo stets drei Finger auf einen selbst zeigen. "Lügerei"... Ich würde es eher Schlamperei seitens Legisten und Überheblichkeit seitens LWB nennen.
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