Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
- IT Guy
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Wie sehen die Herren dann folgenden fiktiven Fall:
Sportschütze A besitzt ein Match-AR15.
Zudem noch einen neuen Lauf für ein AR15, bei dem die Gasbohrung schon drinnen ist, also als wesentliches Teil eingetragen wurde. Weiteres hat er noch einen Upper, in den mal der Lauf eingebaut werden soll, den Verschluss hat er auch schon. Natürlich alles geneldet,
Bei seinem Match-AR hat er den lower getauscht, weil anderer Abzug, Schaft etc., den originalen hat er noch.
Hat der Herr jetzt ein oder zwei AR15?
Sportschütze A besitzt ein Match-AR15.
Zudem noch einen neuen Lauf für ein AR15, bei dem die Gasbohrung schon drinnen ist, also als wesentliches Teil eingetragen wurde. Weiteres hat er noch einen Upper, in den mal der Lauf eingebaut werden soll, den Verschluss hat er auch schon. Natürlich alles geneldet,
Bei seinem Match-AR hat er den lower getauscht, weil anderer Abzug, Schaft etc., den originalen hat er noch.
Hat der Herr jetzt ein oder zwei AR15?
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
Viele Beiträge schreibe ich auf meinem Smartphone. Darum bitte meine Beiträge, die kurz&knapp gehalten sind, nicht als unhöflich erachten. Danke!
IT Guy
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- cas81
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Jö, ein Ratespiel:
Wetten, dass...
Wilhelmshoehe: 2
Schießsportler: eher 1
Ich: eher 2
Wer recht hat, sieht man erst, wenn es uU zu spät ist.
Meine Güte, diese unsinnige Platzbeschränkung...
Wetten, dass...
Wilhelmshoehe: 2
Schießsportler: eher 1
Ich: eher 2
Wer recht hat, sieht man erst, wenn es uU zu spät ist.
Meine Güte, diese unsinnige Platzbeschränkung...
... ad astra per aspera ...
- MarkM
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Ich möchte dazu einen Vergleich aus meiner Kindheit bringen….alle Kinder durften länger Fernsehen, da die Eltern aller Familien zusammen gesessen sind…einzige Einschränkung…es wird nicht gestritten und es soll ruhig sein…IT Guy hat geschrieben: ↑6. September 2024, 15:57 Wie sehen die Herren dann folgenden fiktiven Fall:
Sportschütze A besitzt ein Match-AR15.
Zudem noch einen neuen Lauf für ein AR15, bei dem die Gasbohrung schon drinnen ist, also als wesentliches Teil eingetragen wurde. Weiteres hat er noch einen Upper, in den mal der Lauf eingebaut werden soll, den Verschluss hat er auch schon. Natürlich alles geneldet,
Bei seinem Match-AR hat er den lower getauscht, weil anderer Abzug, Schaft etc., den originalen hat er noch.
Hat der Herr jetzt ein oder zwei AR15?
Es kam wie es kommen musste…zwei der Fratzen hatten Zuckerschock oder sonst was und Plärrten rum…aber der hat…aber die hat…die Eltern die eigentlich ihre Ruhe haben wollten…wenns nicht geht ist für alle Schluss…ab jetzt…
Die einen waren den scharfen Ton nicht gewohnt, die nächsten wollten wissen wie weit man noch gehen kann und die meisten wollten nur Müllers Büro sehen.
Es war für alle Schluß und es hat nichts gebracht, dass ich die Klappe gehalten hab.
Das bedeutet…wenn es für die Erwachsnen (Behörde) mühsam wird ist es das einfachste den Fernseher aus zu machen. Klartext- Es werden keine ganzen Waffen mehr geteilt und als Wechselsystem verkauft, weil sich kein Händler drüber traut. Alle atmen mal durch und schalten das Hirn ein. Wenn es los geht mit, aber der hat, genau betrachtet ist der Gasdruck belastet…ist der Fernseher aus.
Der von dir beschriebene Sachverhalt wäre nicht nur eine Waffe…aber das ist kein Thema für die Behörden, wenn nicht einer Heult, aber der hat auch…der hat sogar schon das Loch im Lower.
Ich kann euch heute sagen Müllers Büro wars nicht wert und trotzdem genügt ein Depp um es allen zu vermiesen. Da kann ich mir noch so ungerecht behandelt vorkommen und meine eigene Rechtsansicht haben mit 300 Folgen Law und Order.
manchmal auch
Helfe aber gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.
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- SgtPepper
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Well said!
Per Averna ad Astra
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Warum müssen eigentlich diejenigen, die glauben, aus 2 Einzelteilen (1 meldepflichtig, 1 frei) unbedingt eine "illegale" Waffe konstruieren zu müssen, nur weil es als WS gemeldet ist, das eigentlich so nachdrücklich zum Ausdruck bringen und geben nicht einfach Ruhe?
Jeder kann seine Meinung haben, der Gesetzgeber hat aber momentan eine andere, und solange es nicht anders ausjudiziert wurde gilt dies. PUNKT!
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- Combatmiles
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
ähm... am behördlich genehmigten Schießstand ist es aber nicht illegal...
- spiky
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Er hats eh unter "" gesetztCombatmiles hat geschrieben: ↑9. September 2024, 10:53 ähm... am behördlich genehmigten Schießstand ist es aber nicht illegal...
Ändert aber nix an der Tatsache, dass es Situationen gibt, wo Reden Silber, Schweigen aber Gold wäre...
Hätte aber wieder auf die gegenständliche Entscheidung keinen Einfluss gehabt, da zumindest ein wirklicher Idiot im Spiel war...
Mit Gruß aus dem 18. - Spiky (HSV-Wien)
- DirtyT
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Ich kann mich der Auslegung von Schießsportler nur anschließen und denke es wäre angebrachter, einen kühlen Kopf zu bewahren.
So wie sich der Fall für mich darstellt, ist die Behörde hier völlig zu Recht eingeschritten und setzt jetzt eben mal eine Grenze bzw. gibt einen Warnschuss ab (wenn man das passenderweise so nennen will), wo dann wirklich Schluss ist, mit der sehr liberalen, geltenden WS-Regelung.
Die gelebte Praxis, ist in der jüngeren Vergangenheit gefühlt schon ziemlich aus dem Ruder gelaufen und macht die Stückzahlenbegrenzung durch die Hintertür obsolet.
Wenn jetzt schon Waffen, die gar nicht die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen (meine Annahme), als WS gemeldet werden, ist das einfach nur dumm. Völlig verständlich, dass die Behörde da aktiv wird.
Ich hab mir aufgrund der neuen Regelung aus reiner "Freude am Haben" selber zwei WS zugelegt, für die ich früher keinen Platz auf der WBK "geopfert" hätte (G20/G21) und deshalb abolut keine Bedenken.
Gekauft habe ich ja tatsächlich nur die beiden WS und so steht das auch auf der Rechnung.
Ob ich mir irgendwann ein passendes, freies (!) Griffstück dazu anschaffen werde, bleibt mir überlassen.
Welche Seriennummer dieses Griffstück dann hat?
Na jetzt mal ehrlich, zu Tode gefürchtet, ist halt schon auch gestorben.
Falls ich das dann tatsächlich so machen sollte, dürften die beiden erst am Schliestand "verheiratet" werden.
Soll mir recht sein - ich will ja sonst nirgends damit schießen.
Früher war es halt so, dass die Grundwaffe vorhanden sein musste, heute braucht es selbst das nicht mehr.
Zu meiner Wettkampfwaffe habe ich schon vor 7 oder 8 Jahren ein 22er-WS dazu bestellt, das nur im Tresor rumliegt.
Da hat mich bei den diversen Kontrollen auch noch nie einer komisch angesehen - freies Zubehör eben.
Mir wäre im Übrigen auch gar nicht in den Sinn gekommen, da noch ein zweites Griffstück dazu zu kaufen.
Hätte ich es trotzdem getan - kein Hahn hätte danach gekräht.
Die ganze Panik ist ja nur durch einen unreflektierten Schnellschuss der IWÖ ausgelöst worden.
Der typische Alarmismus unserer Zeit eben ...
Mein bescheidener Rat - haltet alle schon bisher gültigen Auflagen ein (getrennte Anschaffung / getrennte Verwahrung) und es gibt absolut kein Problem ...
PS: gibt es eigentlich eine Alternative zur IWÖ (wegen dem Waffenrechtsschutz wär's)?
LG, DirtyT
So wie sich der Fall für mich darstellt, ist die Behörde hier völlig zu Recht eingeschritten und setzt jetzt eben mal eine Grenze bzw. gibt einen Warnschuss ab (wenn man das passenderweise so nennen will), wo dann wirklich Schluss ist, mit der sehr liberalen, geltenden WS-Regelung.
Die gelebte Praxis, ist in der jüngeren Vergangenheit gefühlt schon ziemlich aus dem Ruder gelaufen und macht die Stückzahlenbegrenzung durch die Hintertür obsolet.
Wenn jetzt schon Waffen, die gar nicht die technischen Voraussetzungen dafür erfüllen (meine Annahme), als WS gemeldet werden, ist das einfach nur dumm. Völlig verständlich, dass die Behörde da aktiv wird.
Ich hab mir aufgrund der neuen Regelung aus reiner "Freude am Haben" selber zwei WS zugelegt, für die ich früher keinen Platz auf der WBK "geopfert" hätte (G20/G21) und deshalb abolut keine Bedenken.
Gekauft habe ich ja tatsächlich nur die beiden WS und so steht das auch auf der Rechnung.
Ob ich mir irgendwann ein passendes, freies (!) Griffstück dazu anschaffen werde, bleibt mir überlassen.
Welche Seriennummer dieses Griffstück dann hat?
Na jetzt mal ehrlich, zu Tode gefürchtet, ist halt schon auch gestorben.
Falls ich das dann tatsächlich so machen sollte, dürften die beiden erst am Schliestand "verheiratet" werden.
Soll mir recht sein - ich will ja sonst nirgends damit schießen.
Früher war es halt so, dass die Grundwaffe vorhanden sein musste, heute braucht es selbst das nicht mehr.
Zu meiner Wettkampfwaffe habe ich schon vor 7 oder 8 Jahren ein 22er-WS dazu bestellt, das nur im Tresor rumliegt.
Da hat mich bei den diversen Kontrollen auch noch nie einer komisch angesehen - freies Zubehör eben.
Mir wäre im Übrigen auch gar nicht in den Sinn gekommen, da noch ein zweites Griffstück dazu zu kaufen.
Hätte ich es trotzdem getan - kein Hahn hätte danach gekräht.
Die ganze Panik ist ja nur durch einen unreflektierten Schnellschuss der IWÖ ausgelöst worden.
Der typische Alarmismus unserer Zeit eben ...
Mein bescheidener Rat - haltet alle schon bisher gültigen Auflagen ein (getrennte Anschaffung / getrennte Verwahrung) und es gibt absolut kein Problem ...
PS: gibt es eigentlich eine Alternative zur IWÖ (wegen dem Waffenrechtsschutz wär's)?
LG, DirtyT
Auch wenn Nachahmung die höchste Form der Anerkennung ist, dienen von mir veröffentlichte Ladedaten ausschließlich dem Informationsaustausch mit Gleichgesinnten. Jeder Wiederlader handelt eigenverantworlich.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Gibt's zu diesem Thema etwas neues? Es gibt anscheinend dazu schon ein WBK-Entzugsverfahren durch die BH Neunkirchen.
- Dobi
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- Springfield 1911 Garrison 9mm
- WS: Ruger Mark IV 22/45 lite
- Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag. - Wohnort: Wien
Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Also ich hab dazu bislang nix mehr neues gehört! Auch nicht von einem angeblichen Entzugsverfahren!
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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