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Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 18. September 2020, 14:12
von voodoomedic
Und danke Baxter für die Antwort!
Freitag 12:30 ist halt aufzuwindende schlechter Zeitpunkt um einen SB zu erreichen :-D
(Edit Button habe ich leider keinen gefunden)

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 18. September 2020, 15:10
von Sauersigi
GreaseMonkey hat geschrieben:
Sauersigi hat geschrieben:Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.

Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.

Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Sind die Magazine jetzt bei dir im ZWR aufgeführt?
Ja, Stückzahl und kapazität

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 19:43
von Yukon
Sauersigi hat geschrieben: 18. September 2020, 15:10
GreaseMonkey hat geschrieben:
Sauersigi hat geschrieben:Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.

Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.

Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Sind die Magazine jetzt bei dir im ZWR aufgeführt?
Ja, Stückzahl und kapazität
Ist bei dir die Erlaubnis angeführt, dass du Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und einführen darfst?
Ist ein eventuell bereits vorher vorhandene Zubehörerlaubnis angeführt?

Sollte das erstere nicht vorhanden sein, dann hat deine BH verordnungswidrig gehandelt, in der zweiten Durchführungsverordnung ist nämlich das Aussehen der WBK definiert, der Satz muss draufstehen.
Sollte zweiteres nicht vorhanden sein, dann hat deine BH bescheidwidrig gehandelt, denn ein Bescheid verliert auch bei einer Gesetzesänderung (Zubehörregelung) seine Gültigkeit nicht. Aber im Forum gibt es sicher besser Begabte als mich, die das besser bewerten können.
Dann könntest alles in einem Aufwasch erledigen.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 20:12
von Sauersigi
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 19:43
Sauersigi hat geschrieben: 18. September 2020, 15:10
GreaseMonkey hat geschrieben:
Sauersigi hat geschrieben:Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.

Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.

Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Sind die Magazine jetzt bei dir im ZWR aufgeführt?
Ja, Stückzahl und kapazität
Ist bei dir die Erlaubnis angeführt, dass du Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und einführen darfst?
Ist ein eventuell bereits vorher vorhandene Zubehörerlaubnis angeführt?

Sollte das erstere nicht vorhanden sein, dann hat deine BH verordnungswidrig gehandelt, in der zweiten Durchführungsverordnung ist nämlich das Aussehen der WBK definiert, der Satz muss draufstehen.
Sollte zweiteres nicht vorhanden sein, dann hat deine BH bescheidwidrig gehandelt, denn ein Bescheid verliert auch bei einer Gesetzesänderung (Zubehörregelung) seine Gültigkeit nicht. Aber im Forum gibt es sicher besser Begabte als mich, die das besser bewerten können.
Dann könntest alles in einem Aufwasch erledigen.
Munition ist drauf, Zubehör ist weg...

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 20:22
von m_a_d
Sauersigi hat geschrieben: 18. September 2020, 12:29 Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.

Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.

Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Die Magazine die zu einem 7er oder 8er zugeordnet wurden, sind nicht auf der Karte aufgeführt sondern nur im ZWR zugeordnet. Du darfst sie außerhalb eines behördlich genehmigten Standes (bgS) nur auf der jeweiligen 7er bzw 8er Waffe anstecken. An andere Waffen wo die Magazine ev passen darfst du das nur auf einem bgS.
Die Waffe kannst du von dem 7er bzw 8er Platz auf einen freien KatB verschieben lassen und dann als KatB verkaufen. Die Magazine bleiben dann weiter auf dem 7er oder 8er zugeordnet und du musst sie nicht abgeben oder verkaufen.
Sobald der Platzleer ist kannst du eine neue Waffe kaufen und auf den freien 7er bzw 8er legen. Für diese kannst du dann auch Stückzahl unbegrenzt große Magazine kaufen (auch schon vor dem Waffenkauf, aber die nächste Waffe auf dem Platz muss dan zu diesen gekauften Mags passen!)
Magazine kannst du verkaufen sofern du dich vergewisserst, dass der Käufer auf seiner WBK die jeweilige Magazin Berechtigung hat (also 7/9 oder 8/10). Ob es was frei hat oder nicht ist natürlich nicht dein Problem. Meldung mit dem normalen KatB Formular an die Behörde analog KatB Verkauf.
So hat mir das mein SB auch schriftlich bestätigt. Aber zur Sicherheit kannst du dir das auch bestätigen lassen von deinem SB.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 20:23
von Sauersigi
Danke!

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 20:52
von Yukon
Sauersigi hat geschrieben: 19. September 2020, 20:12
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 19:43
Sauersigi hat geschrieben: 18. September 2020, 15:10
GreaseMonkey hat geschrieben:
Sind die Magazine jetzt bei dir im ZWR aufgeführt?
Ja, Stückzahl und kapazität
Ist bei dir die Erlaubnis angeführt, dass du Munition für Faustfeuerwaffen erwerben und einführen darfst?
Ist ein eventuell bereits vorher vorhandene Zubehörerlaubnis angeführt?

Sollte das erstere nicht vorhanden sein, dann hat deine BH verordnungswidrig gehandelt, in der zweiten Durchführungsverordnung ist nämlich das Aussehen der WBK definiert, der Satz muss draufstehen.
Sollte zweiteres nicht vorhanden sein, dann hat deine BH bescheidwidrig gehandelt, denn ein Bescheid verliert auch bei einer Gesetzesänderung (Zubehörregelung) seine Gültigkeit nicht. Aber im Forum gibt es sicher besser Begabte als mich, die das besser bewerten können.
Dann könntest alles in einem Aufwasch erledigen.
Munition ist drauf, Zubehör ist weg...
Hast du dem irgendwie zugestimmt?

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 20:53
von Teal'c
m_a_d hat geschrieben: 19. September 2020, 20:22
Die Waffe kannst du von dem 7er bzw 8er Platz auf einen freien KatB verschieben lassen und dann als KatB verkaufen. Die Magazine bleiben dann weiter auf dem 7er oder 8er zugeordnet und du musst sie nicht abgeben oder verkaufen.
Sobald der Platzleer ist kannst du eine neue Waffe kaufen und auf den freien 7er bzw 8er legen. Für diese kannst du dann auch Stückzahl unbegrenzt große Magazine kaufen (auch schon vor dem Waffenkauf, aber die nächste Waffe auf dem Platz muss dan zu diesen gekauften Mags passen!)

So hat mir das mein SB auch schriftlich bestätigt. Aber zur Sicherheit kannst du dir das auch bestätigen lassen von deinem SB.
oh man, die Behörden.... :nudelholz: einer von meiner hat mir was ganz anderes erzählt. Nämlich dass ich mit Altbestand alleine gar nix nachkaufen kann. Nur mit §11b, den ich auch beantrage.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 19. September 2020, 21:03
von Yukon
Teal'c hat geschrieben: 19. September 2020, 20:53
m_a_d hat geschrieben: 19. September 2020, 20:22
Die Waffe kannst du von dem 7er bzw 8er Platz auf einen freien KatB verschieben lassen und dann als KatB verkaufen. Die Magazine bleiben dann weiter auf dem 7er oder 8er zugeordnet und du musst sie nicht abgeben oder verkaufen.
Sobald der Platzleer ist kannst du eine neue Waffe kaufen und auf den freien 7er bzw 8er legen. Für diese kannst du dann auch Stückzahl unbegrenzt große Magazine kaufen (auch schon vor dem Waffenkauf, aber die nächste Waffe auf dem Platz muss dan zu diesen gekauften Mags passen!)

So hat mir das mein SB auch schriftlich bestätigt. Aber zur Sicherheit kannst du dir das auch bestätigen lassen von deinem SB.
oh man, die Behörden.... :nudelholz: einer von meiner hat mir was ganz anderes erzählt. Nämlich dass ich mit Altbestand alleine gar nix nachkaufen kann. Nur mit §11b, den ich auch beantrage.
Teilweise stimmts.
Mit Z7 und Z8 kannst nachkaufen was du magst, denn du darfst dafür "solche" Magazine besitzen, führen und erwerben (keine Mengeneinschränkung).
Bei Z9 und Z10 darfst du "diese" Magazine besitzen und führen (=Mengeneinschränkung), wenn du etwas nachkaufen möchtest, musst du zuvor die passende "Art" (also entweder Z9 oder Z10) und passende Anzahl loswerden.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 16. Oktober 2020, 14:02
von GreaseMonkey
Wenn ich also Z7, Z8, Z10 und Z11 auf meiner wbk stehen habe, die BH den 11b Status auch akzeptiert hat, und ich 30er Magazine für einen neu erworbenen HA dazu kaufen möchte - geht das dann unkompliziert?