Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Davomon1979
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Davomon1979 »

Alaskan454 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 20:46
Davomon1979 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 17:26 Meine Behörde hat bei meiner Erweiterung (nach 1,5 Jahren WBK) keine Listen sehen wollen.
Geschadet haben sie aber sicher nicht,oder?
Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?
DocRuger
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von DocRuger »

Davomon1979 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 21:50
Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?
Willhaben spielts nicht und ich glaube da sind wir uns einig.

So ich habe jetzt deiner Meinung eine Glock 17 und einen Revolver zb und schiesse jetzt bei einem Pistolen Bewerb & einem für Revolver mit und habe für diese 2Waffen insgesamt 3 Listen und erfülle wenn Ich über das Jahr gesehen einmal pro Monat schiessen gehe den 11b voraus gesetzt das der Verein die Bedingungen erfüllt.

Dann kann ich ja locker von 5 auf 18 erweitern mit 3 Listen im Jänner für 2 oder 3 meiner Waffen :lol:

Der Isb bietet allein 36(18) Disziplinen an und vielleicht möchte ich die bis 2065 irgendwann ausprobieren. :mrgreen:

Vielleicht mach ich die Jagdkarte auch noch und dann sind vielleicht 25 oder mehr Plätze drin wegen der Ausübung der Jagd weil das steht auch im Gesetz drin.

Glaubst du das wirklich?

Du hast auf eine vorzeitige Erweiterung auch mit 11b Bestätigung keinen Rechtsanspruch weil das liegt im Ermessen der Behörde.


All dies ändert nichts daran, das ich die zusätzlichen Plätze auch schlüssig begründen muss.

Haben wollen allein wird nicht reichen. :whistle:


PS: Es gibt ganz lustige Bhs da kriegst vor 5 Jahren mit 20 Listen und 11b keinen einzigen Platz dazu.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Davomon1979 »

Alaskan454 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 22:56
Davomon1979 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 21:50
Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?
Willhaben spielts nicht und ich glaube da sind wir uns einig.

So ich habe jetzt deiner Meinung eine Glock 17 und einen Revolver zb und schiesse jetzt bei einem Pistolen Bewerb & einem für Revolver mit und habe für diese 2Waffen insgesamt 3 Listen und erfülle wenn Ich über das Jahr gesehen einmal pro Monat schiessen gehe den 11b voraus gesetzt das der Verein die Bedingungen erfüllt.

Dann kann ich ja locker von 5 auf 18 erweitern mit 3 Listen im Jänner für 2 oder 3 meiner Waffen :lol:

Der Isb bietet allein 36(18) Disziplinen an und vielleicht möchte ich die bis 2065 irgendwann ausprobieren. :mrgreen:

Vielleicht mach ich die Jagdkarte auch noch und dann sind vielleicht 25 oder mehr Plätze drin wegen der Ausübung der Jagd weil das steht auch im Gesetz drin.

Glaubst du das wirklich?

Du hast auf eine vorzeitige Erweiterung auch mit 11b Bestätigung keinen Rechtsanspruch weil das liegt im Ermessen der Behörde.


All dies ändert nichts daran, das ich die zusätzlichen Plätze auch schlüssig begründen muss.

Haben wollen allein wird nicht reichen. :whistle:


PS: Es gibt ganz lustige Bhs da kriegst vor 5 Jahren mit 20 Listen und 11b keinen einzigen Platz dazu.
Ich hab nirgends geschrieben, dass keine Rechtfertigung/Begründung benötig wird. - Meine BH wollte bei 2 auf 5 keine Listen sehen.

Stimmt Erweiterung liegen im Ermessen der Behörde, aber grad bei der ersten Erweiterung werden sie sich schwer tun zu sagen du brauchst mehr als 3 Listen (in Summe nicht pro Waffe), oder mehr als 12 Schießtermine.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von DocRuger »

Davomon1979 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 10:11
Ich hab nirgends geschrieben, dass keine Rechtfertigung/Begründung benötig wird. - Meine BH wollte bei 2 auf 5 keine Listen sehen.

Stimmt Erweiterung liegen im Ermessen der Behörde, aber grad bei der ersten Erweiterung werden sie sich schwer tun zu sagen du brauchst mehr als 3 Listen (in Summe nicht pro Waffe), oder mehr als 12 Schießtermine.
Es ist toll wenn das auf deiner Bh so anstandslos klappt aber in Wien wirst mit 2-3 Listen insgesamt je nach SB vermutlich gar nix bekommen.

Wenn du mein Posting gelesen hast habe ich den Fall eines Arbeitskollegen(NÖ) geschildert der nach 3Jahren WBK Besitz mit 11b Bestätigung und 20 aktuellen Listen ein:

"Kommens in 2 Jahren wieder, weil vorher geht gar nichts!"

bekommen hat.

Bei einer vorzeitigen Erweiterung ist man leider Bittsteller und wenn der SB sagt er will mind. 3 Listen pro Waffe und Leihwaffe haben wird dir nicht viel über bleiben.


Mfg
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Sauersigi »

Alaskan454 hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 21:19
Sauersigi hat geschrieben: 5. Oktober 2020, 21:11
Es geht nur darum dem SB glaubhaft zu machen dass man Sportschütze ist. Wenn man z. B. 40 Listen hat und 2-3 davon zum Akt legen lässt passt das meist. Was soll der SB mit dem Stapel Altpapier??
In Wien gehst aber nicht einfach auf die LPD Referat 4 den Antrag abgeben so wie am Land zur BH.

Denkst du das ich wenn ich 2-3Listen am Bezirkskommissariat abgebe dem SB in der LPD eine Rechtfertigung glaubhaft machen kann für eine Erweiterung von 5>8 mit der Begründung Sportschütze?

Wie du das glaubhaft machst ist sicherlich unterschiedlich aber mit Listen wird es am einfachsten sein.

Meine Listen sind alle im Akt und meine SB hat mich extra angerufen ob sie sich die Mappe dafür behalten darf.

Aber es steht jedem Frei sein Glück auf seine Weise zu probieren weil bei einer vorzeitigen Erweiterung liegt es im Ermessen der Behörde.

Ich habe aber nirgends etwas geschrieben wo die Listen her sein müssen,oder?
Wir sind uns eh einig, Unterschiede bei den Sachbearbeitern, ja, die gibt es. Aber auch keine Verpflichtung Listen zu bringen.

Es geht um die passende Erklärung. die wird man mit Listen leichter argumentieren können. Es geht aber auch ohne!!
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Simon80
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Simon80 »

Na da bin ich gespannt, ich gehe in den nächsten Wochen (sobald alle Listen da sind) zur BH und beantrage die 11b Genehmigung inkl. Kat. A Plätze weil die Frau SB mir keine Altbestands-Magazinplätze geben wollte und gemeint hat "komm einfach mit ein paar Listen dann bekommst gleich die Sportschützen Genehmigung und Kat. A Waffenplätze". In Zuge dessen will ich auch mit der Begründung Sportschütze (6 Listen hab ich) und Jäger auf 5 Plätze erweitern. Mal schauen ob das durchgeht..... :D
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von DocRuger »

Simon80 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 16:33 Na da bin ich gespannt, ich gehe in den nächsten Wochen (sobald alle Listen da sind) zur BH und beantrage die 11b Genehmigung
11b Bescheinigung stellt dir eigentlich der Verein aus. Das müsst bei jedem neuen Antrag immer wieder neu vorlegen,weil das gilt nicht einfach so für immer & ewig.

Lg
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Simon80 »

Alaskan454 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 16:59
Simon80 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 16:33 Na da bin ich gespannt, ich gehe in den nächsten Wochen (sobald alle Listen da sind) zur BH und beantrage die 11b Genehmigung
11b Bescheinigung stellt dir eigentlich der Verein aus. Das müsst bei jedem neuen Antrag immer wieder neu vorlegen,weil das gilt nicht einfach so für immer & ewig.

Lg
Ist mir klar, habe diesbezüglich heute mit dem Verein Kontakt aufgenommen.

Lustigerweise wird es so gar nicht ohne Erweiterung gehen das ich alle Magazine rechtmäßig besitze da ich Mags für insgesamt 4 Waffentypen habe und ein Kat. A Waffenplatz ja auch immer nur zum Besitz der für die Waffe passenden Magazine berechtigt. Außer es geht jetzt plötzlich doch reine Magazinplätze zu bekommen.... (Das es geht und mir rechtlich eigentlich auch zusteht ist mir klar, aber wer will schon die SB verärgern)

Bin gespannt was am Ende rauskommt.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von DocRuger »

Simon80 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 17:18
Außer es geht jetzt plötzlich doch reine Magazinplätze zu bekommen.... (Das es geht und mir rechtlich eigentlich auch zusteht ist mir klar, aber wer will schon die SB verärgern)

Bin gespannt was am Ende rauskommt.
Ich bin irgendwie froh das ich kein einziges Hi Cap Magazin besitze und mir diesen ganzen Zirkus erspart habe.

Das ist halt das schöne wenn einem nur Revolver und 1911er gefallen. :mrgreen:

Ak oder Ar15 mit kurzem Magazin sieht zum :toilet: aus, keine Frage
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben

Beitrag von Simon80 »

Alaskan454 hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 17:57

Ich bin irgendwie froh das ich kein einziges Hi Cap Magazin besitze und mir diesen ganzen Zirkus erspart habe.

Das ist halt das schöne wenn einem nur Revolver und 1911er gefallen. :mrgreen:

Ak oder Ar15 mit kurzem Magazin sieht zum :toilet: aus, keine Frage
Naja dann betriffts dich nicht, stimmt :D ich hab mich aber bewusst noch eingedeckt immerhin bin ich noch jung und wer weiß was mir noch einfällt das ich unbedingt brauch :whistle: Problem nur ist das ich so viele hab das die Verwahrung schon eine Herausforderung ist :lol:
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