Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?Alaskan454 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 20:46Geschadet haben sie aber sicher nicht,oder?Davomon1979 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 17:26 Meine Behörde hat bei meiner Erweiterung (nach 1,5 Jahren WBK) keine Listen sehen wollen.
Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Willhaben spielts nicht und ich glaube da sind wir uns einig.Davomon1979 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 21:50
Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?
So ich habe jetzt deiner Meinung eine Glock 17 und einen Revolver zb und schiesse jetzt bei einem Pistolen Bewerb & einem für Revolver mit und habe für diese 2Waffen insgesamt 3 Listen und erfülle wenn Ich über das Jahr gesehen einmal pro Monat schiessen gehe den 11b voraus gesetzt das der Verein die Bedingungen erfüllt.
Dann kann ich ja locker von 5 auf 18 erweitern mit 3 Listen im Jänner für 2 oder 3 meiner Waffen

Der Isb bietet allein 36(18) Disziplinen an und vielleicht möchte ich die bis 2065 irgendwann ausprobieren.

Vielleicht mach ich die Jagdkarte auch noch und dann sind vielleicht 25 oder mehr Plätze drin wegen der Ausübung der Jagd weil das steht auch im Gesetz drin.
Glaubst du das wirklich?
Du hast auf eine vorzeitige Erweiterung auch mit 11b Bestätigung keinen Rechtsanspruch weil das liegt im Ermessen der Behörde.
All dies ändert nichts daran, das ich die zusätzlichen Plätze auch schlüssig begründen muss.
Haben wollen allein wird nicht reichen.

PS: Es gibt ganz lustige Bhs da kriegst vor 5 Jahren mit 20 Listen und 11b keinen einzigen Platz dazu.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Ich hab nirgends geschrieben, dass keine Rechtfertigung/Begründung benötig wird. - Meine BH wollte bei 2 auf 5 keine Listen sehen.Alaskan454 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 22:56Willhaben spielts nicht und ich glaube da sind wir uns einig.Davomon1979 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 21:50
Sie wollten weder eine haben noch eine anschauen. - Wär auch komisch da das Gesetz die 11b Bestätigung als Rechtfertigung angeführt. - Was soll der SB dann sagen? - Es reicht im nicht was im Gesetz steht?
So ich habe jetzt deiner Meinung eine Glock 17 und einen Revolver zb und schiesse jetzt bei einem Pistolen Bewerb & einem für Revolver mit und habe für diese 2Waffen insgesamt 3 Listen und erfülle wenn Ich über das Jahr gesehen einmal pro Monat schiessen gehe den 11b voraus gesetzt das der Verein die Bedingungen erfüllt.
Dann kann ich ja locker von 5 auf 18 erweitern mit 3 Listen im Jänner für 2 oder 3 meiner Waffen![]()
Der Isb bietet allein 36(18) Disziplinen an und vielleicht möchte ich die bis 2065 irgendwann ausprobieren.![]()
Vielleicht mach ich die Jagdkarte auch noch und dann sind vielleicht 25 oder mehr Plätze drin wegen der Ausübung der Jagd weil das steht auch im Gesetz drin.
Glaubst du das wirklich?
Du hast auf eine vorzeitige Erweiterung auch mit 11b Bestätigung keinen Rechtsanspruch weil das liegt im Ermessen der Behörde.
All dies ändert nichts daran, das ich die zusätzlichen Plätze auch schlüssig begründen muss.
Haben wollen allein wird nicht reichen.
PS: Es gibt ganz lustige Bhs da kriegst vor 5 Jahren mit 20 Listen und 11b keinen einzigen Platz dazu.
Stimmt Erweiterung liegen im Ermessen der Behörde, aber grad bei der ersten Erweiterung werden sie sich schwer tun zu sagen du brauchst mehr als 3 Listen (in Summe nicht pro Waffe), oder mehr als 12 Schießtermine.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Es ist toll wenn das auf deiner Bh so anstandslos klappt aber in Wien wirst mit 2-3 Listen insgesamt je nach SB vermutlich gar nix bekommen.Davomon1979 hat geschrieben: ↑6. Oktober 2020, 10:11
Ich hab nirgends geschrieben, dass keine Rechtfertigung/Begründung benötig wird. - Meine BH wollte bei 2 auf 5 keine Listen sehen.
Stimmt Erweiterung liegen im Ermessen der Behörde, aber grad bei der ersten Erweiterung werden sie sich schwer tun zu sagen du brauchst mehr als 3 Listen (in Summe nicht pro Waffe), oder mehr als 12 Schießtermine.
Wenn du mein Posting gelesen hast habe ich den Fall eines Arbeitskollegen(NÖ) geschildert der nach 3Jahren WBK Besitz mit 11b Bestätigung und 20 aktuellen Listen ein:
"Kommens in 2 Jahren wieder, weil vorher geht gar nichts!"
bekommen hat.
Bei einer vorzeitigen Erweiterung ist man leider Bittsteller und wenn der SB sagt er will mind. 3 Listen pro Waffe und Leihwaffe haben wird dir nicht viel über bleiben.
Mfg
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Wir sind uns eh einig, Unterschiede bei den Sachbearbeitern, ja, die gibt es. Aber auch keine Verpflichtung Listen zu bringen.Alaskan454 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 21:19In Wien gehst aber nicht einfach auf die LPD Referat 4 den Antrag abgeben so wie am Land zur BH.
Denkst du das ich wenn ich 2-3Listen am Bezirkskommissariat abgebe dem SB in der LPD eine Rechtfertigung glaubhaft machen kann für eine Erweiterung von 5>8 mit der Begründung Sportschütze?
Wie du das glaubhaft machst ist sicherlich unterschiedlich aber mit Listen wird es am einfachsten sein.
Meine Listen sind alle im Akt und meine SB hat mich extra angerufen ob sie sich die Mappe dafür behalten darf.
Aber es steht jedem Frei sein Glück auf seine Weise zu probieren weil bei einer vorzeitigen Erweiterung liegt es im Ermessen der Behörde.
Ich habe aber nirgends etwas geschrieben wo die Listen her sein müssen,oder?
Es geht um die passende Erklärung. die wird man mit Listen leichter argumentieren können. Es geht aber auch ohne!!
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Na da bin ich gespannt, ich gehe in den nächsten Wochen (sobald alle Listen da sind) zur BH und beantrage die 11b Genehmigung inkl. Kat. A Plätze weil die Frau SB mir keine Altbestands-Magazinplätze geben wollte und gemeint hat "komm einfach mit ein paar Listen dann bekommst gleich die Sportschützen Genehmigung und Kat. A Waffenplätze". In Zuge dessen will ich auch mit der Begründung Sportschütze (6 Listen hab ich) und Jäger auf 5 Plätze erweitern. Mal schauen ob das durchgeht..... 

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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
11b Bescheinigung stellt dir eigentlich der Verein aus. Das müsst bei jedem neuen Antrag immer wieder neu vorlegen,weil das gilt nicht einfach so für immer & ewig.
Lg
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Ist mir klar, habe diesbezüglich heute mit dem Verein Kontakt aufgenommen.Alaskan454 hat geschrieben: ↑6. Oktober 2020, 16:5911b Bescheinigung stellt dir eigentlich der Verein aus. Das müsst bei jedem neuen Antrag immer wieder neu vorlegen,weil das gilt nicht einfach so für immer & ewig.
Lg
Lustigerweise wird es so gar nicht ohne Erweiterung gehen das ich alle Magazine rechtmäßig besitze da ich Mags für insgesamt 4 Waffentypen habe und ein Kat. A Waffenplatz ja auch immer nur zum Besitz der für die Waffe passenden Magazine berechtigt. Außer es geht jetzt plötzlich doch reine Magazinplätze zu bekommen.... (Das es geht und mir rechtlich eigentlich auch zusteht ist mir klar, aber wer will schon die SB verärgern)
Bin gespannt was am Ende rauskommt.
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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Ich bin irgendwie froh das ich kein einziges Hi Cap Magazin besitze und mir diesen ganzen Zirkus erspart habe.
Das ist halt das schöne wenn einem nur Revolver und 1911er gefallen.

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Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Naja dann betriffts dich nicht, stimmtAlaskan454 hat geschrieben: ↑6. Oktober 2020, 17:57
Ich bin irgendwie froh das ich kein einziges Hi Cap Magazin besitze und mir diesen ganzen Zirkus erspart habe.
Das ist halt das schöne wenn einem nur Revolver und 1911er gefallen.
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