Verschärfung WaffG

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hs911
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von hs911 »

Boonz hat geschrieben: 17. November 2020, 16:59
hs911 hat geschrieben: 17. November 2020, 09:35

Danke für die ausführliche Antwort. Es wäre jedoch sehr zweckdienlich für die Diskussion, wenn diese klarer (bzw. überhaupt) auf mein Argument eingegangen wäre.

Der gegenständliche Vorfall zeigt ganz eindeutig, dass der Mangel an Werkzeugen nicht das Problem ist, sondern die mangelnde Fähigkeit oder Willigkeit diese einzusetzen.

Daher mein Argument nocheinmal als Frage:

Wieso sollte das BVT für sein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Versagen jetzt damit belohnt werden, indem es die uneingeschränkte Kontrolle darüber erhält wer in Österreich Kat.B besitzen darf?

Bitte um konkrete und prägnante Antwort.
Ich muss keine konkrete und prägnante Antwort geben weil ich weder vom BVT bin noch ein Vertreter des BMI.

Bei Gesetzen geht es nicht um Belohnung, es geht um Werkzeuge. Ein Vorfall der mit einem Fehler zusammen hängt macht es nicht weg, dass ein Werkzeug in einem anderen Fall vielleicht Sinn macht.

Die Juristen die dort sitzen haben genug im Kopf, dass sie wissen, dass ein Waffenverbot keinen Terroristen aufhält.

Was dann genau raus kommt wird man hoffentlich bald erfahren.
Natürlich musst Du keine Antwort geben; das ist ja das Schöne an der Freiheit.

Im Gegenzug muss Dich halt auch niemand mehr als Diskussionspartner ernstnehmen. Liegt ja auch ein bisserl auf der Hand, wenn Du nicht willens bist auf andere Argumente einzugehen & Dich nur selbst gerne reden hörst
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wilhelmshoehe
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von wilhelmshoehe »

Das ist hier ja schnell auf Kindergartenniveau abgesunken...
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Yukon
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Wir sollten uns wieder auf das Thema "Verschärfung des WaffG" konzentrieren.
Ich nehme mich gleich selbst an der Nase, weil ich in den vergangenen Tagen abgeschweift bin.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von DocRuger »

Boonz hat geschrieben: 17. November 2020, 16:56
Wenn du mit diesen Institutionen ein Problem hast, dann ist es für mich fraglich ob du eine Schusswaffe haben solltest.
Kleiner Tipp,ich arbeite selbst in einem Staatsbetrieb und habe weder mit dem Staat noch der Polizei ein Problem und ich bin entschieden gegen jede Form von Extremismus.

Weisst du mit was ich aber ein Problem habe ist zb

Wenn in Favoriten dem Erdogan seine Chergen sich froh und munter direkt vor der Polizei prügeln und alles zam hauen.

Ich denke die Bilder hat jeder gesehen.

Wie ungefährlich diese "harmlosen" Fussballchaoten seien können hat man in Deutschland bei der hogesa Demo glaube ich auch Eindrucksvoll gesehen im Fernsehen deren Verflechtungen auch bis nach Österreich reichen.

Genau das selbe Problem haben wir in Österreich aber mit dem politischen und radikalen Islamisten.

Das ist ein Problem das man lange einfach nicht wahrhaben wollte und schlicht und einfach seitens der Politik runter gespielt und tlw ignoriert hat. Diese parallel Gesellschaften gibt es nicht erst seit ein paar Monaten oder Tagen. Das wird nicht von heute auf morgen aufgebaut und irgendwer muss das alles natürlich finanzieren.
Zuletzt geändert von DocRuger am 18. November 2020, 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Burgenlandy
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Burgenlandy »

Na mit dem neuen Verhaltenskodex (für öffentlichen Dienst) dürften nun die letzten öffentlichen Dienstler mit Waffenbezug aus den Vereinen mit selbigen Bezug (zumindest Funktionen) verschwinden.

Selbst bspw Erweiterungen ausstellen, Verwahrungskontrollen durchführen §17 Teile prüfen etc das wird nicht vereinbar sein mit Tätigkeiten innerhalb eines Vereins/Verbandes der bspw §11 Nachweise erstellen kann.
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Yukon
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Burgenlandy hat geschrieben: 18. November 2020, 16:30 Na mit dem neuen Verhaltenskodex (für öffentlichen Dienst) dürften nun die letzten öffentlichen Dienstler mit Waffenbezug aus den Vereinen mit selbigen Bezug (zumindest Funktionen) verschwinden.

Selbst bspw Erweiterungen ausstellen, Verwahrungskontrollen durchführen §17 Teile prüfen etc das wird nicht vereinbar sein mit Tätigkeiten innerhalb eines Vereins/Verbandes der bspw §11 Nachweise erstellen kann.
Kannst du mir das bitte ausdeutschen?
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Offenbar wollte ein Sachbearbeiter die Gefährdungseinstufung hochreihen, weil die Info über den versuchten Munitionskauf in der Slowakei doch bemerkt wurde, was aber von den Vorgesetzten abgelehnt wurde:
https://wien.orf.at/stories/3076559/

Da hilft ein Abgleich mit der Extremismuskartei auch nix.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Burgenlandy »

Yukon hat geschrieben: 18. November 2020, 17:07
Burgenlandy hat geschrieben: 18. November 2020, 16:30 Na mit dem neuen Verhaltenskodex (für öffentlichen Dienst) dürften nun die letzten öffentlichen Dienstler mit Waffenbezug aus den Vereinen mit selbigen Bezug (zumindest Funktionen) verschwinden.

Selbst bspw Erweiterungen ausstellen, Verwahrungskontrollen durchführen §17 Teile prüfen etc das wird nicht vereinbar sein mit Tätigkeiten innerhalb eines Vereins/Verbandes der bspw §11 Nachweise erstellen kann.
Kannst du mir das bitte ausdeutschen?
Das mit dem kopieren aus pdf klappte vorher nicht so ganz bzw noch immer nicht (auf diesem endgerät) Muss mich mal mit dateien bzw pic screen hier einfügen ausseinandersetzen.

Behörden: zuständig für Bewilligungen Kontrolle etc
Demgegenüber stellen Vereine dafür relevante Materialen aus (Ergebnislisten, Sportschützennachweis etc)
Ganz zu schweigen von Verwahrungskontrollen unter Vereinskollegen und dann eppa eine selbst unterzeichnete Liste als Nachweis heranziehen.

Von gunlobby o.ä. reden wir gar ned.


Unter der Markierung ein Hinweis auf den neuen Kodex (beim Ministerium online)

---
AUCH FUNKTIONEN IN GESELLSCHAFTEN UND VEREINEN MELDEN
Nicht nur erwerbsmäßige Nebenbeschäftigungen sind in der
Regel zu melden. Auch eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat,
Verwaltungsrat oder in einem Organ einer auf Gewinn gerichteten
juristischen Person des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG) ist zu
melden. Die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Organ eines gemein-
nützigen Vereins ist meist nicht meldepfichtig.

Dennoch kann die Übernahme einer solchen Funktion Befangenheit
auslösen, wenn sich meine dienstliche Tätigkeit auf die Gesellschaft
oder den Verein bezieht oder beziehen könnte. In diesem Fall übe
ich eine solche Nebenbeschäftigung nicht aus.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

Yukon hat geschrieben: 17. November 2020, 18:47
Der Knackpunkt bei diesem Thema ist die Verhältnismäßigkeit.
Eine Bevölkerung von knapp 9 Mio unter Generalverdacht zu stellen und ein potentielles Eindringen in deren Privatsphäre zu begehren, weil es unter diesen knapp 9 Mio eine Hundertschaft Vollidioten gibt, ist nicht verhältnismäßig.
Wären von den knapp 9 Mio Einwohnern 60% Terroristen, wäre die Verhältnismäßigkeit wohl gegeben, wenn jedoch 99,99% der Bevölkerung einen Messengerdienst bestimmungsgemäß nutzen, rechtfertigt der Missbrauch der 0,01% nicht die Beschneidung der Freiheitsrechte der 99,99%.
Ob diese Verhältnismäßigkeit gegeben ist, muss der Innenminister darlegen, was er gemeinsam mit seinen Amtskollegen jedoch zu umgehen versucht. Ich wäre ja eigentlich der Meinung, dass die Politik wissen sollte, dass die Vorratsdatenspeicherung vom EuGH kassiert wurde, dennoch versuchen sie einen weiteren Anlauf unter aussichtsloseren Bedingungen, wie nach den Anschlägen Anfang der 2000er Jahre.

Selbiges ist bei der Abfrage der Extremismuskartei zu befürchten, denn die Aufnahme in diese Kartei ist ungeregelt, nicht nur, dass der Betroffene gar keine Kenntnis davon hat, dass er in dieser Kartei existiert, stehen ihm auch keine Rechtsmittel zur Verfügung, um dagegen vorzugehen. Das ist eine denkbar schlechte Basis für die Verweigerung der Ausstellung einer WBK.

Damit wären wir beim von dir angesprochenen Missbrauch. Der Missbrauch erfolgt hier nicht durch einzelne schwarze Schafe, sondern der Missbrauch soll institutionalisiert werden, da er gesetzlich gedeckt werden soll.
Dass ein dermaßen unüberlegter Hüftschuss erfolgt ist menschlich nachvollziehbar, dennoch ist es eine schwache Leistung des Gesetzgebers, da eben unüberlegt, absolut nicht wasserdicht, nicht verhältnismäßig und die Basis für das ganze Vorhaben ist nicht einmal dünnes Eis, es ist bereits geschmolzen.
Es wäre wirklich wünschenswert, wenn vor der Kundmachung eines Gesetzesentwurfs die Hausaufgaben gemacht werden würden und die Öffentlichkeit eingebunden werden würde, anstatt sie auszuschließen, denn so schürt eine Regierung berechtigtes Misstrauen.

PS: leider wird es drei unterschiedliche Berichte der BVT-Untersuchungskommission geben, wir werden demnach nie die volle Wahrheit erfahren. Ein Souverän kann jedoch nicht entscheiden ob richtig oder falsch gehandelt wurde und dies bei den darauffolgenden Wahlen berücksichtigen oder ein Volksbegehren einleiten, wenn ihm essentielle Informationen vorenthalten werden.
Naja das mit der Verhältnismäßigkeit ist halt relativ. Die Einstellung, dass dann 60 Prozent der Österreicher Terroristen sein müssten ist aber nicht richtig meiner Meinung nach. Das Problem ist, dass eine kleine Gruppe von wenigen Menschen nicht nur viele Menschen töten kann, sondern die ganze Gesellschaft nachhaltig zum Negativen verändern würde.

Wenn man sich die USA ansieht und was seit den Terroranschlägen so passiert ist, dann merkt man, dass das alles geändert hat. Da starben natürlich deutlich mehr Menschen und das war eine unvorstellbare Aktion wenn man das so betrachtet - wer hätte gedacht, dass sowas überhaupt möglich ist, aber Fakt ist seit dem hat man diese latente Terrorangst in der westlichen Welt. Paris, London, Amsterdam, etc haben das weitere getan. Die Gesamtsumme der Toten ist genau genommen vernachlässigbar wenn man es mit der Bevölkerung gegen rechnet, aber wir Leben jetzt trotzdem im Zeitalter der Terrorangst.

Ich denke die Maßnahmen sollten aber definitiv begründet sein und das sind sie meines Wissens nach nicht konkret im Terrorbereich - wobei da immer die Frage ist wie es mit den ausländischen Anschlägen war und welche Infos die Geheimdienste da bekommen haben.

Ich selbst habe unzählige Handies ausgewertet und wortwörtlich zig tausende Handynachrichten gelesen die fast alle über Whatsapp, WeChat, etc geschickt wurden. Diese Messengerdienste sind die Normalität und Fakt ist leider, dass man diese nicht überwachen kann (die Großmächte sicher). Nach der Tat ein Handy auszuwerten ist bei der klassisch kriminalistischen Tätigkeit ausreichend und ohnehin Standard seit vielen Jahren.
Alle die aber präventiv tätig sein müssen, auch im Bereich eines Landeskriminalamts, haben keine Chance.

Irgendwann muss es da zu einer Lösung kommen. Selbt wenn das heißt, dass die Täter dann erst wieder auf andere Messengerdienste ausweichen, weil die üblichen überwacht werden können, aber irgendwann muss eine Lösung her. Die Kriminellen schlafen nicht.

Wie gesagt es gab auch mal die Entscheidung einen "Lauschangriff" in Österreich per Gesetz zu ermöglichen. Der Aufschrei war groß, aber jetzt kann die Polizei, wenn es begründet und genehmigt ist, Abhörgeräte zuhause einbauen. Das ist auch gut so, weil es eben Menschen gibt die genau so böse sind wie es Hollywood in seinen Filmen zeigt und die Einzigen die diese aufhalten sind halt wir - die Polizei, die Geheimdienste auf Landes- und Bundesebene und teilweise auch im Militärbereich. Ohne Werkzeug aber keine gute Arbeit.

Ich weiß keine Lösung zu dem Problem die alle Seiten glücklich macht, aber Österreich ist nicht so sicher weil wir einfach Glück haben, sondern weil auch sehr sehr viel hinter den Kulissen passiert. Vielleicht ist die Zeit jetzt noch nicht reif für solche Maßnahmen, aber vielleicht wenn das Ganze wieder passiert und man es damit verhindern hätte können, wer weiß. Auch in dem Fall hätte man sicherlich weitere Informationen bekommen mit so einer Maßnahme, weil der Versuch Munition zu kaufen zwar schon fragwürdig ist, aber jetzt nicht heißt, dass jemand einen Terroranschlag begeht. Es hätte auch eine Clan-Fehde oder ähnliches sein können. Whatsapp ist aber nach wie vor einfach das go-to Programm für alle, Gut und Böse. WeChat bei den Chinesen und die ganzen russsichen Messenger, etc. werden meiner Meinung nach sowieso staatlich überwacht von dort. Wäre überraschend wenn nicht... gerade bei China.
Peng!
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Yukon
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Burgenlandy hat geschrieben: 18. November 2020, 18:33
Yukon hat geschrieben: 18. November 2020, 17:07
Burgenlandy hat geschrieben: 18. November 2020, 16:30 Na mit dem neuen Verhaltenskodex (für öffentlichen Dienst) dürften nun die letzten öffentlichen Dienstler mit Waffenbezug aus den Vereinen mit selbigen Bezug (zumindest Funktionen) verschwinden.

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melden. Die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Organ eines gemein-
nützigen Vereins ist meist nicht meldepfichtig.

Dennoch kann die Übernahme einer solchen Funktion Befangenheit
auslösen, wenn sich meine dienstliche Tätigkeit auf die Gesellschaft
oder den Verein bezieht oder beziehen könnte. In diesem Fall übe
ich eine solche Nebenbeschäftigung nicht aus.
Ach so, ich glaube, dass ich das jetzt verstanden habe.
Behördenmitarbeiter müssen Nebenbeschäftigungen melden, ehrenamtliche Tätigkeiten jedoch nicht, diese ehrenamtliche Tätigkeiten können aber eine Befangenheit zur Folge haben.
Danke
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