Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit richtig liegen....
Verschärfung WaffG
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Re: Verschärfung WaffG
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Re: Verschärfung WaffG
Alles, was in Deutschland geschieht, trifft uns mit einigen Jahren Verzögerung ebenso.
Jahrelange Lebenserfahrung

Es geht doch schon los damit....

Hast Du aus meiner Einlassung zu dem Thema den Eindruck gewonnen, dass ich Dir das verbieten würde?
Falls ja, dann hast Du etwas ganz deutlich missverstanden


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Re: Verschärfung WaffG
Nein, den Eindruck hab ich nicht gewonnen, hab ich etwa diesen Eindruck vermittelt?gipflzipfla hat geschrieben: ↑10. Mai 2021, 11:34Hast Du aus meiner Einlassung zu dem Thema den Eindruck gewonnen, dass ich Dir das verbieten würde?
Falls ja, dann hast Du etwas ganz deutlich missverstanden![]()
![]()
Falls ja, so war es nicht gemeint.
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Re: Verschärfung WaffG
Dann habe ichs nur falsch aufgefasst
Alles Bestens


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Re: Verschärfung WaffG
Du wenn ich mich wegen jedem Blödsinn, den Politiker in irgend'ner live Sendung von sich geben, so ärgern würde wär ich glatzert.

Bei ner Wegweisung auf Grund von Gewalt wirst ein vorläufiges bekommen, dass dann von der Behörde innerhalb der Frist bestätigt wird wenn sich der Verdacht erhärtet. Wenn dann nix is darfst dein Zeug gleich wahrscheinlich wieder abholen. Da braucht's ne Gesetzesänderung, weil das wäre momentan nicht gedeckt. Mehr wird da nicht rausschauen imho.
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Re: Verschärfung WaffG
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Re: Verschärfung WaffG
Jo hab das mal kurz überflogen, kein Grund sich aufzuregen...
Es wurde im Vorschlag:
Der Verlässlichkeitsparagraph a bissl verunstaltet da man politisch unbedingt die Terrorstraftaten explizit und an erster Stelle drinnen haben musste, neu ist aber, dass dadurch ausgefasste Waffenverbote auch nach deren Tilgung gerechtfertigt bleiben. Das Verbotsgesetz hatte dann auch noch Platz für eine explizite Erwähnung. Beide schließen bis zur kleinsten damit möglichen Verwaltungsübertretung die Verlässlichkeit aus. (Der letzte Punkt ist meiner Ansicht nach die größte Neuerung, alles andere war schon vorher ziemlich eindeutig gedeckt, getan hat sich nur wenig.)
Wie bisher bei den WP soll nun auch bei der WbK geprüft werden ob man auf der bösen Liste des Verfassungsschutzes steht. (Warum man das bisher nur bei WP jedoch nicht bei WbK machte erschließt sich mir nicht...)
Die Meldung bei Verkauf im Ausland wurde in der 2019 Novelle übersehen und jetzt geregelt. (Man gibt sogar in den Erläuterungen zu das übersehen zu haben! Welch Ehrlichkeit!)
Die Kripo, StA, und Gerichte wurden ermächtigt Daten an die Waffenbehörden zu senden. Ermächtigt aber nicht verpflichtet. Das durften sie vorher auch schon, doch ergab sich aus der StPO Novelle im Zuge des Gewaltschutzgesetzes 2019 die Notwendigkeit der Ermächtigung. (Legt nahe, dass damals die Anpassung des WaffG in dieser Richtung verabsäumt wurde...)
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Re: Verschärfung WaffG
By the way: laut der gestern in Puls4 erfolgten Aussage der Anwältin der Eltern der Getöteten, hat der "Bierwirt" die Schusswaffe illegal besessen....
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Re: Verschärfung WaffG
No na ned, der Bierwirt hat garantiert ein aufrechtes Waffenverbot. Wenn nicht wäre das bei 7-facher einschlägiger Vorbestrafung und Verfahren wegen Kat.A. (der als Taschenlampe getarnte Elektroschocker) allein schon ein Skandal.
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Re: Verschärfung WaffG
Ich glaube, dass wir von verschiedenen Dingen reden, so zumindest mein Verdacht.wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑11. Mai 2021, 08:57Jo hab das mal kurz überflogen, kein Grund sich aufzuregen...
Es wurde im Vorschlag:
Der Verlässlichkeitsparagraph a bissl verunstaltet da man politisch unbedingt die Terrorstraftaten explizit und an erster Stelle drinnen haben musste, neu ist aber, dass dadurch ausgefasste Waffenverbote auch nach deren Tilgung gerechtfertigt bleiben. Das Verbotsgesetz hatte dann auch noch Platz für eine explizite Erwähnung. Beide schließen bis zur kleinsten damit möglichen Verwaltungsübertretung die Verlässlichkeit aus. (Der letzte Punkt ist meiner Ansicht nach die größte Neuerung, alles andere war schon vorher ziemlich eindeutig gedeckt, getan hat sich nur wenig.)
Wie bisher bei den WP soll nun auch bei der WbK geprüft werden ob man auf der bösen Liste des Verfassungsschutzes steht. (Warum man das bisher nur bei WP jedoch nicht bei WbK machte erschließt sich mir nicht...)
Die Meldung bei Verkauf im Ausland wurde in der 2019 Novelle übersehen und jetzt geregelt. (Man gibt sogar in den Erläuterungen zu das übersehen zu haben! Welch Ehrlichkeit!)
Die Kripo, StA, und Gerichte wurden ermächtigt Daten an die Waffenbehörden zu senden. Ermächtigt aber nicht verpflichtet. Das durften sie vorher auch schon, doch ergab sich aus der StPO Novelle im Zuge des Gewaltschutzgesetzes 2019 die Notwendigkeit der Ermächtigung. (Legt nahe, dass damals die Anpassung des WaffG in dieser Richtung verabsäumt wurde...)
Du sprichst über die Maßnahmen, die aufgrund des Terroranschlags am 2.November umgesetzt werden sollen und jetzt in Begutachtung sind, ich jedoch rede über weitere Maßnahmen, die nach Vorstellung mancher Minister (innen) aufgrund der "Femizide" umgesetzt werden sollen.
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