Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Genau. Generalverdacht und man muss sich entlasten. Eine ungute Lösung für ein nicht vorhandenes Problem.
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- wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Eher schrecklich, überschießend und unnütz als ungut...
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Ja, das ist auch meine Vermutung. Damit werden die Jagdverbände und andere Interssensvertreter schön eingelullt, und im letzten Moment dann: Zack - weg!cas81 hat geschrieben: ↑17. April 2024, 14:22 Und der Witz mit der Ausnahme für WBK-Besitzer ist entweder eine Finte und wird in letzter Minute eh noch "korrigiert", oder / und eine lächerliche Beschwichtigung um nicht zu viele Stimmen der LWB zu verlieren. Außerdem: Salamitaktik, dann halt nächstes mal!
Aber auch selbst wenn diese Ausnahme bleiben würde: Das Gesetz ist in dieser Form eine bodenlose Frechheit. Ich hatte ja schon bisher keine hohe Meinung von Karner. Aber meine aktuelle ist definitiv nichts, was ich öffentlich kommunizieren würde.
Die freundliche Umschreibung davon ist: Ich bin mir nicht sicher, ob er dumm, unfähig oder schlicht und ergreifend unehrlich ist. Aber (zumindest) eines von den dreien muss er sein. Anders lassen sich seine Aussagen ("es werden nur Einhandmesser verboten, das Schweizermesser bleibt erlaubt") mit den Ausscheidungen aus seinem Ministerium nicht in Einklang bringen.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Wahnsinn Österreich ist das fünf sichererste Land auf der Welt und Herr Mag Karner sieht bedrohungen wo keine sind nur um seinen eigenen Gelüste nach totaler Überwachung zu bekommen.
Es bleibt nur eines mal denn kleinen Partner anschreiben und fragen wie sie es sehen das zukünftigen Überwachung und Durchsuchungen ohne Begründung durch geführt werden vor allem die Kiffer und Klimakleber unter denn Grünen wird das freuen.
Lustig aber nicht Lustig generalverdacht Für Schwammerlsucher.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Zustimmung. Bitte aber nicht etwaige Paralellvorhaben (Verbotszone, etc) ausblenden. Das könnte auch eine Nebelgranate sein und "hintenrum" kommt dann noch ein anderer Blödsinn. Gogo Gadget die Augen offen halten und nicht blenden lassen.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Kurze Frage hat wer die Mailadresse von denn Abgeordneten so wie damals beim geplanten Waffengesetz Verschärfung?
Würd allgemein gerne mal ein Paar fragen stellen an die damen und Herren
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
https://www.parlament.gv.at/recherchier ... tionalrat/
Ggf nach Partei filtern -> Personen anklicken -> Kontakt.
Diese Leute beschließen letztendlich.
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- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Ich finds auch deshalb so heftig, weil das SPG bereits dafür ausgelegt ist:
Und nein, das ist nicht dasselbe wie im WaffG, wo es um Bewilligungen, Verwahrung und andere regelbare Sachverhalte geht. Bei diesem Messerverbot geht es ausschließlich um ein Verbot. Ein Verbot wegen einer Gefahr, der bereits jetzt begegnet werden kann und das deshalb außer einer Einschränkung der Bürger absolut nichts verändert. Und genau da kommen Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit ins Spiel. All das kann man in die künftigen Stellungnahmen einbauen. Sicherstellung etc ist auch im SPG geregelt. Und das gilt bundesweit.
Was ein gefährlicher Angriff ist steht zuvor in:§ 40 Abs 2 SPG hat geschrieben:Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht.
Die Gründe für dieses künftige Gesetz sind damit nachweislich an den Haaren herbeigezogen. Die Polizei kann auch mit dem künftigen Gesetz nicht "willkürlicher" vorgehen, als jetzt bereits, aber die Sachverhalte für die Befugnisse werden ausgedehnt.§ 16 SPG hat geschrieben:(2) Ein gefährlicher Angriff ist die Bedrohung eines Rechtsgutes durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestandes einer gerichtlich strafbaren Handlung, [...] sofern es sich um einen Straftatbestand
1. nach dem Strafgesetzbuch (StGB) [...] oder
2. nach dem Verbotsgesetz [...] oder
3. nach dem Fremdenpolizeigesetz [...] oder
4. nach dem Suchtmittelgesetz [...] oder
5. nach dem Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 [...] oder
6. nach dem Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz [...]
handelt.
(3) Ein gefährlicher Angriff ist auch ein Verhalten, das darauf abzielt und geeignet ist, eine solche Bedrohung (Abs. 2) vorzubereiten, sofern dieses Verhalten in engem zeitlichen Zusammenhang mit der angestrebten Tatbestandsverwirklichung gesetzt wird.
Und nein, das ist nicht dasselbe wie im WaffG, wo es um Bewilligungen, Verwahrung und andere regelbare Sachverhalte geht. Bei diesem Messerverbot geht es ausschließlich um ein Verbot. Ein Verbot wegen einer Gefahr, der bereits jetzt begegnet werden kann und das deshalb außer einer Einschränkung der Bürger absolut nichts verändert. Und genau da kommen Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit ins Spiel. All das kann man in die künftigen Stellungnahmen einbauen. Sicherstellung etc ist auch im SPG geregelt. Und das gilt bundesweit.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
schön langsam wird Deine Mission fad, lieber Cas
Zuletzt geändert von IT Guy am 18. April 2024, 20:39, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Vollzitat entfernt
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Für das nötige Entertainment gibt´s ja dich. Danke für deinen Beitrag
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