Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

jfgpm
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Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von jfgpm »

HI,

Österreich hält für mich immer wieder eine Überraschung auf Lager.
Erst war ich verwundert, nachdem man in D quasi schon verdächtig ist, wenn man auch nur an den Waffenerwerb denkt, dass man in At als unbescholtener Bürger einfach in einen Laden spazieren und sich eine Langwaffe kaufen kann (nach der Meinung deutscher Politiker würde das bei uns die Welle der Amokläufer lostreten. Unsinniger Populismus :evil: )

So, und nun höre ich heute, dass es in Österreich / Kärnten verboten sein soll Waffen zu vererben ????
Wie bitte passt das den zu den liberalen österreichischen Gesetzen in Sachen Waffen ? Haben die noch alle Tassen im Schrank ?

Weiß jemand von Euch etwas zu dem Thema ?
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Kemira
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von Kemira »

Das halte ich für ein Gerücht - außer es geht um Kat.A-Waffen oder gegen den Erben liegt ein Waffenverbot vor.
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IT Guy
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von IT Guy »

Hallo! Sehe das so wie kemira. Da kann es sich nur um eine "pumpgun" oder eine illegale Kat-a handeln oder der Erbe steht nicht in der Erbfolge oder hat ein Waffenverbot.
In Österreich kannst sogar eine illegale Kat-b erben und die damit legalisieren.
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von approach_lowg »

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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von Incite »

IT Guy hat geschrieben:Hallo! Sehe das so wie kemira. Da kann es sich nur um eine "pumpgun" oder eine illegale Kat-a handeln oder der Erbe steht nicht in der Erbfolge oder hat ein Waffenverbot.
In Österreich kannst sogar eine illegale Kat-b erben und die damit legalisieren.
Eine legale Kat A Waffe (die keine Pumpgun ist) wirst aber auch nicht ohne weiteres weitervererbt bekommen ;)

ansonsten halte ich die oben genannte Geschichte für eine Stammtischfinte.

lg
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Varminter
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von Varminter »

Die Vererbung von Vorderschaftrepetierflinten Kategorie A ist leider tatsächlich nicht möglich, genausowenig wie ihr Verkauf.

Kategorie A = verbotene Waffen oder Kriegswaffen.

Für bestimmte Altbestände ( zum Zeitpunkt des Verbotes bereits besessene VSRF) gibt es Ausnahmen, die den Besitz weiter erlauben, aber diese Erlaubnis erlischt im Todesfall.

Im Prinzip eine schleichende, unbekannte Enteignung.
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von jfgpm »

Hallo,

danke für Eure Meinungen.
Es ging nicht um spezielle Waffen der Kat A sondern um normale Büchsen. Und das konnte ich mir einfach nicht vorstellen.
Werd mal nachhaken.
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von Varminter »

jfgpm hat geschrieben:Hallo,

danke für Eure Meinungen.
Es ging nicht um spezielle Waffen der Kat A sondern um normale Büchsen. Und das konnte ich mir einfach nicht vorstellen.
Werd mal nachhaken.



Normale Büchsen (also Jagdgewehre mit gezogenen Lauf) sind Kategorie C, Flinten Kategorie D.

Beide sind ab 18 Jahre frei erwerblich, wenn kein gesetzliches Waffenverbot gegen den Erwerber, hier den Erben, besteht.

Sollte eine Behörde eine andere Version vertreten, wäre das ein klarer Rechtsbruch und ich kann mir nicht vorstellen, dass es auch nur versucht wird.

Sogar der blödeste Sachbearbeiter muss wissen, dass er dafür eine auf die Finger bekommt.
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von Varminter »

Übrigens haben Erben auch Anspruch auf Erstellung einer WBK für Erbwaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, halbautomatische Gewehre) und zwar für die volle Anzahl der Waffen, die sie erben würden.

Nur bei Kat. A geht das nicht.
jfgpm
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Re: Waffen Vererben ist in Österreich verboten ????

Beitrag von jfgpm »

Danke.

Das mit dem Vererben finde ich interessant. Hab heute eine Antwort auf meine Frage an das Ordnungsamt erhalten.
Sofern man keinen Jagdschein mehr löst (man hat Zeit bis zu einem Jahr) verfällt die Berechtigung und man "darf" Muni und Waffen abgeben.
Selbst, wenn man eine EINGETRAGENE Erwerbsberechtigung von Muni hat, verfällt diese nach einer gewissen Zeit, da dann davon ausgegangen wird, dass man keinen Jagdschein mehr in absehbarer Zeit löst und somit die Berechtigung entfällt.
Somit sind Erben besser gestellt als Jäger, die Ihren Schein nicht mehr lösen :wtf:
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