Wenn ich bei einem Gewehr den Lauf lasergravieren lasse bzw. den Verschluss einer Pistole, muss das Gerät dann zum Beschussamt? Weil auf der HP vom Beschussamt steht
So eine Gravur wird ja Festigkeit nur sehr minimal beeinflussen, oder?Eine bereits erprobte Handfeuerwaffe oder ein bereits erprobter höchstbeanspruchter Teil einer Handfeuerwaffe ist einer neuerlichen Erprobung zu unterziehen, wenn diese eine der nachgenannten Veränderungen oder Bearbeitungen erfahren hat:
- Austausch eines höchstbeanspruchten Teiles der Handfeuerwaffe verbunden mit Passarbeit
Einbau eines Einstecklaufes- jede Veränderung der Materialfestigkeit
- jede Veränderung der Wanddicke
- jede Veränderung der Abmessungen des Patronenlagers oder des Laufes
- jeder Mangel an Funktionssicherheit
Aber die Wanddicke wird auf jeden Fall verändert, wenn auch das nur sehr marginal.
Hat sowas schon mal wer von Euch gemacht?