Kat B Verwahrung

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Bernedti
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Kat B Verwahrung

Beitrag von Bernedti »

Servus Leute

Da meine erste Kat B eine Steyr Aug Za3 wird wollt ich mal nachfragen inwieweit sich die Verwahrung von Kat B Waffen zu Kat C Waffen unterscheidet

Also gibts da bestimmte Auflagen sodas ich mir jetzt extra fürs Aug nen Safe kaufen muss oder kann ich die genauso in meinen Bauerschrank der im verschlossenen Waffenraum steht verwaren??

Danke :D

Lg Berni
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approach_lowg
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von approach_lowg »

da ist alles das selbe wie gehabt. NUR darf halt keine person die kein waffenrechtliches zetterl ( wbk oder wp) hat darauf zugriff haben. also, das aug in den kasten stellen, zusperren und ja nicht deiner katze und der schlange sagen wo sich der schlüssel dafür befindet.
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Helmal
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Helmal »

Und den Kasten anschrauben ist ein gut gemeinter Rat, im Gesetz steht es nicht, die Judikatur verlangt es nicht, wenn es noch eine zusätzliche Zugriffshürde gibt, aber es macht
1) Sinn und
2) erspart es ggf viel Ärger.

Liebe Grüße, Philipp
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Varminter
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Varminter »

Wenn du einen eigenen, versperrten Waffenraum hast, müsstest du im Prinzip nicht mal in einen Schrank sperren.

Knacken kann man ohnehin alles, es geht nur um den Schutz vor Gelegenheitszugriff Unberechtigter.

Ich geb dir aber den Tipp, besorg dir noch so einen kleine Raumalarmanlage (Bewegungsmelder und Sirene), der Sound ist grausam laut und unberechtigter Zugriff bleibt nicht so leicht unbemerkt.

Die Dinger kosten fast nix mehr bei Conrad Elektronik.
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