Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen

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Helmal
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Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen

Beitrag von Helmal »

Da dieses Thema immer wieder unklar ist oder nachgefragt wird (wer darf nun Teilmantelhohlspitzmunition/-geschosse; Expansivmunition/-geschosse für Kurzwaffen innehaben), anbei ein Link zum aktuellen Runderlass des BMI 2014 (Seite 87)

http://www.registrierung.cc/Docs/Waffen ... s_2014.pdf

Die Antwort lautet nach Rechtsansicht des BMI im Anschluss an ein Judikat des VwGH:

-Jäger
-Sportschützen, die sich zB mit einem Mitgliedsausweis (kein Bedarf für einen Schützenausweis des ÖSB!) legitimieren.

Liebe Grüße, Philipp



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IT Guy
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Re: Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen

Beitrag von IT Guy »

Danke! Hab gleich den Link in der Linksammlung aktualisiert (der war noch auf der 2012er).
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Varminter
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Re: Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen

Beitrag von Varminter »

Sehr gut, daran zu erinnern, da auch eine Weitergabe dieser Munition nur erlaubt ist, wenn neben WP/WBK die anderen Vorgaben erfüllt werden :!:
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