Da dieses Thema immer wieder unklar ist oder nachgefragt wird (wer darf nun Teilmantelhohlspitzmunition/-geschosse; Expansivmunition/-geschosse für Kurzwaffen innehaben), anbei ein Link zum aktuellen Runderlass des BMI 2014 (Seite 87)
http://www.registrierung.cc/Docs/Waffen ... s_2014.pdf
Die Antwort lautet nach Rechtsansicht des BMI im Anschluss an ein Judikat des VwGH:
-Jäger
-Sportschützen, die sich zB mit einem Mitgliedsausweis (kein Bedarf für einen Schützenausweis des ÖSB!) legitimieren.
Liebe Grüße, Philipp
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Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen
- IT Guy
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Re: Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen
Danke! Hab gleich den Link in der Linksammlung aktualisiert (der war noch auf der 2012er).
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
Viele Beiträge schreibe ich auf meinem Smartphone. Darum bitte meine Beiträge, die kurz&knapp gehalten sind, nicht als unhöflich erachten. Danke!
IT Guy
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- Varminter
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Re: Teilmantelhohlspitzmunition für Kurzwaffen
Sehr gut, daran zu erinnern, da auch eine Weitergabe dieser Munition nur erlaubt ist, wenn neben WP/WBK die anderen Vorgaben erfüllt werden