Kemira hat geschrieben:Jo eh. eine Glock zur SV bis 20m und ein AUG-Z für SV bis 200m...
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Aber Spaß beiseite, ein beliebter Wiener Händler hat mir mal erzählt, jemand hätte allen Ernstes eine .338LM-Büchse mit der Rechtfertigung "Selbstverteidigung" registrieren lassen...
Die Händler reden viel... eine .338LM ist "C" und die kann er nur ins ZWR eintragen und das hat mit der Antragstellung auf WBK oder WP absolut nix zu tun.
Es ist auch idiotisch, dass man beim ZWR nur eine "Begründung" angeben kann...