aktuelles zu wbk und wp ?!

Centershot
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Centershot »

Ja...Gerüchte...und d. IWÖ ist gerade dabei das zu verifizieren!
Bisher wurde eine WBK mittels "Papierformular" beantragt, da konnte man zwei Begründungen (SV + Sportschießen) eintragen und 2 Waffen beantragen...hat bisher auch so geklappt.
Seit Einführung des ZWR wird die Beantragung elektronisch erfasst, und da soll angeblich in dieser Formularmaske nur mehr Platz für eine Begründung sein...das ist zumindest die Aussage die ein Wiener Waffenhändler im PD Forum gepostet hat.
Daraus könnte man nun folgern dass bei einer Begründung auch nur eine Waffe bewilligt wird...
Wie gesagt, darüber wird geredet...
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IT Guy
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von IT Guy »

Halte ich für ein Gerücht. Das zwr und das elektronische Formular gibt's ja schon länger. Und auch davor hast mit EINER Begründung zwei Plätze bekommen.
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von blackcarp »

Und eben nur diese eine Begründung ist im Gesetz verankert. Und was da steht gilt und darauf sollte man bestehen und nicht irgendwie hundeführer,sportschiesser etc.... Da haben sie dann leichtes Spiel NEIN zu sagen.
Also mal hier und da im ris nachlesen das ist gornet so bled wia ma glaub

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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Centershot »

IT Guy hat geschrieben:Halte ich für ein Gerücht. Das zwr und das elektronische Formular gibt's ja schon länger. Und auch davor hast mit EINER Begründung zwei Plätze bekommen.
Wenn es aktuell so läuft passt es ja eh! Es wurde ja nach WBK Gerüchten gefragt...
Ich werde es ja demnächst erleben, eine Bekannte ist gerade mit Psychotest und Waffenführerschein beschäftigt, und dann wird die WBK für 2 Waffen beantragt...Begründung "SV" :!:
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Varminter
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Varminter »

Centershot hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Halte ich für ein Gerücht. Das zwr und das elektronische Formular gibt's ja schon länger. Und auch davor hast mit EINER Begründung zwei Plätze bekommen.
Wenn es aktuell so läuft passt es ja eh! Es wurde ja nach WBK Gerüchten gefragt...
Ich werde es ja demnächst erleben, eine Bekannte ist gerade mit Psychotest und Waffenführerschein beschäftigt, und dann wird die WBK für 2 Waffen beantragt...Begründung "SV" :!:
Ich poste wie es gelaufen ist...

SV ist sowieso die EINZIGE Begründung, bei der derzeit keine Verweigerung der WBK möglich ist, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen.
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von IT Guy »

Egal ob Erstantrag oder Erweiterung: Man sollte immer wissen WAS man WARUM braucht (auch den aktuellen Bestand berücksichtigen). Und dann muss man das natürlich auch GLAUBHAFT belegen. Dann sollte es keine Probleme geben. Wenn der SB fragt "warum brauchens zwei Pistolen zur Selbstverteidigung, sie können ja eh nur mit einer schießen?" sollte man wissen WARUM man zwei braucht.
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Varminter »

IT Guy hat geschrieben:Egal ob Erstantrag oder Erweiterung: Man sollte immer wissen WAS man WARUM braucht (auch den aktuellen Bestand berücksichtigen). Und dann muss man das natürlich auch GLAUBHAFT belegen. Dann sollte es keine Probleme geben. Wenn der SB fragt "warum brauchens zwei Pistolen zur Selbstverteidigung, sie können ja eh nur mit einer schießen?" sollte man wissen WARUM man zwei braucht.
Ähem... der SB hat da gar nix zu fragen. Zwei Waffen zur Selbstverteidigung ist Rechtsanspruch. Darum beantragt man ja auch für 2 Stück und nicht für 1 Stück.
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von IT Guy »

das ist schon klar. nur wiegt eine gute begründung mehr als "hab aber anspruch". SBs sind auch menschen. ;)
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Kemira »

Jo eh. eine Glock zur SV bis 20m und ein AUG-Z für SV bis 200m...
[/scherz aus] ;-)

Aber Spaß beiseite, ein beliebter Wiener Händler hat mir mal erzählt, jemand hätte allen Ernstes eine .338LM-Büchse mit der Rechtfertigung "Selbstverteidigung" registrieren lassen... :mrgreen:
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Re: aktuelles zu wbk und wp ?!

Beitrag von Fangschuss »

Kemira hat geschrieben:Jo eh. eine Glock zur SV bis 20m und ein AUG-Z für SV bis 200m...
[/scherz aus] ;-)

Aber Spaß beiseite, ein beliebter Wiener Händler hat mir mal erzählt, jemand hätte allen Ernstes eine .338LM-Büchse mit der Rechtfertigung "Selbstverteidigung" registrieren lassen... :mrgreen:

Und was macht man mit einer G 17, wenn man von einem Sniper auf 800 m angegriffen wird? Keine SV? :lol: :lol: :lol:
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