Auf Pulverdampf wurde die rechtliche Situation mit den "Lefaucheux Revolvern" bereits diskutiert, ich will meine draus folgende Interpretation nochmals mit den Experten für historische Waffen abgleichen.
Vorgeschichte:
Ein guter Freund von mir hat bei der Verwahrungskontrolle Mist gebaut. Zuerst hat er den Schlüssel nicht gefunden, dann war der Schlüssel versteckt, Kinder sind auch in der Wohnung. Dann ein Lefaucheux Revolver bei der Kat. B im Tresor, Typ Mosel Harris 6 mm. Laut Internet Baujahr 1858, original.
Er hat nun eine Vorladung erhalten: "Überprüfung gem. §25 Waffengesetz - Verwahrung der Schusswaffen". Er hatte Angst, dass es wegen dem Revolver sei. Ich hab ihm aber jetzt klar gesagt, es ist wegen seiner Schlampigkeit im Umgang mit dem Schlüssel.
Um seinen Zweifel jedoch sicher zu klären: Aus meiner sich ist das Ding frei ab 18 Jahren. Frage in die Runde: Liege ich da richtig?
Lefaucheux Revolver
- Fangschuss
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Re: Lefaucheux Revolver
Hm. Hab jetzt lange überlegt, traue mich aber nicht meine Meinung über die Einstufung abzugeben.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
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IT Guy
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- Kemira
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Re: Lefaucheux Revolver
Das Ding ist rechtlich einem Luftgewehr oder einer Steinschloßpistole gleichgestellt und damit frei ab 18.§ 45. Auf
1. Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung sowie einschüssige Schusswaffen mit Perkussionszündung,
2. andere Schußwaffen, sofern sie vor dem Jahre 1871 erzeugt worden sind,
3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,
4. Zimmerstutzen und
5. andere Arten minderwirksamer Waffen, die der Bundesminister für Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet,
sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 55 und 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.
LG
Kemira
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Re: Lefaucheux Revolver
Was mich interessieren würde: Fotos der Waffe, sowas sieht man nicht mehr so oft. Wird überhaupt noch Munition dafür hergestellt oder kann man sie selber laden?
- Fangschuss
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Re: Lefaucheux Revolver
Danke Euch für die Antworten.
Kurzes Update: Heute Termin am Waffenamt, hat sich eine Bestätigung vom Büchsenmacher geholt, dass vor 1871. Wird jetzt eingetragen(!) und die Sache ist damit erledigt. Dazu kommt noch eine Belehrung wegen der nachlässigen Verwahrung des Schlüssels!
Die Muni kann man in Spezialanfertigung kriegen, allerdings würd' ich ohne Beschuss mit dem Ding nicht schießen
Kurzes Update: Heute Termin am Waffenamt, hat sich eine Bestätigung vom Büchsenmacher geholt, dass vor 1871. Wird jetzt eingetragen(!) und die Sache ist damit erledigt. Dazu kommt noch eine Belehrung wegen der nachlässigen Verwahrung des Schlüssels!
Die Muni kann man in Spezialanfertigung kriegen, allerdings würd' ich ohne Beschuss mit dem Ding nicht schießen
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Re: Lefaucheux Revolver
Das hat sich ja zum Glück positiv geklärt.
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Re: Lefaucheux Revolver
Heutiges Statement der Behörde sinngemäß: "Sie hätten überhaupt keine Pistole oder Revolver kaufen dürfen, auch nicht eine Steinschloss. Waffenkauf nur befugten Personen."
Sie kennen das Waffengesetz selbst nicht mehr oder interpretieren das Gesetz neu.
Der Wasserrohrrevolver wird jetzt registriert.
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- Kemira
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Re: Lefaucheux Revolver
...war der Kollege nach Dienstschluss da und hat nur mehr die Putzfrau angetroffen?Fangschuss hat geschrieben:Heutiges Statement der Behörde sinngemäß: "Sie hätten überhaupt keine Pistole oder Revolver kaufen dürfen, auch nicht eine Steinschloss. Waffenkauf nur befugten Personen."
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Re: Lefaucheux Revolver
Behörde und Beamter sag ich Dir am kommenden Freitag! Ich konnte es auch nicht glauben, aber sie haben ihn mit dem Verwahrungsmangel im Schwitzkasten gehabt. Hätte er sich gewehrt, wäre vermutlich der WP weg gewesen.Kemira hat geschrieben:...war der Kollege nach Dienstschluss da und hat nur mehr die Putzfrau angetroffen?Fangschuss hat geschrieben:Heutiges Statement der Behörde sinngemäß: "Sie hätten überhaupt keine Pistole oder Revolver kaufen dürfen, auch nicht eine Steinschloss. Waffenkauf nur befugten Personen."