WBK/Mag.-Meldung
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WBK/Mag.-Meldung
Es dürften mittlerweile ja Mehrere Erfahrungen betreffend der Altbestandsmeldung gemacht haben:
Ich bekomme angeblich 2 Kat.-A-Plätze.
Die Magazine wollte ich ursprünglich alle, bis auf jeweils eines, auf Ziffer 10 melden aber nachdem mir der SB mit den Plätzen entgegengekommen ist und die „Bitte“ geäußert hat („ist es dann ok wenn...“) die Magazine zu den Waffen dazu zu melden weil sie dann nicht draufgedruckt werden müssen, habe ich mir weitere Forderungen verkniffen
Entstehen mir da nun eventuell Nachteile wenn ich vor hätte die jetzigen Kat. A-Waffen auf einen B-Platz zu legen für eventuelle Neuanschaffungen?
Gruß und Dank!
Ich bekomme angeblich 2 Kat.-A-Plätze.
Die Magazine wollte ich ursprünglich alle, bis auf jeweils eines, auf Ziffer 10 melden aber nachdem mir der SB mit den Plätzen entgegengekommen ist und die „Bitte“ geäußert hat („ist es dann ok wenn...“) die Magazine zu den Waffen dazu zu melden weil sie dann nicht draufgedruckt werden müssen, habe ich mir weitere Forderungen verkniffen
Entstehen mir da nun eventuell Nachteile wenn ich vor hätte die jetzigen Kat. A-Waffen auf einen B-Platz zu legen für eventuelle Neuanschaffungen?
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.
Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.
Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.
Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Nach dem Rundschreiben könntest du die KatA Waffe auch ohne Magazine als B verkaufen und die alten Magazine behalten, seher daher auf die schnelle keinen Nachteil, ausser das die verbleibenden Magazine dann eventuell als z10 gemeldet werden und du dafür nochmal ne WBK zahlen musst.
Meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsauskunft
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Sauersigi hat geschrieben:Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
So mein Gedanke dazu.
Jetzt habe ich zwei Kat A Plätze nach Ziffer 8...Ich nehme an, die Magazine dürfen nur in den Waffen verwendet werden die in der Liste des SB als Kat A angeführt wurden.
Bin grad ein wenig ratlos, der SB ist auch keine Hilfe....
Korrekt, die Magazine werden als §17/1/8 passendes Magazin >10, freies Magazin eingetragen und können somit als Magazin in die passende(n) §17/1/8 Waffen eingesetzt werden. Die Waffe selbst wurde bei mira als 17/1/8 Halbautomat + 10 Magazin eingetragen.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
17/1/8 lautet der Eintrag. kein Hinweis auf Magazine.
Ich habe schon neue WBK' s gesehen auf denen die Magazune separst angeführt wurden
mit dem Hinweis, magazine zu erwerben, führen und einzuführen stand.
Daher meine Verwirrung
Ich habe schon neue WBK' s gesehen auf denen die Magazune separst angeführt wurden
mit dem Hinweis, magazine zu erwerben, führen und einzuführen stand.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Also nach dem Runderlass darfst du die großen Magazine der verkauften Waffe entsprechend der § 17 Abs. 1 Z 7/8 WaffG Bewilligung auch weiterhin besitzen. Selbst wenn du dir dann eine andere Waffe mit großen Magazinen kaufen willst.Baxter hat geschrieben:Nach dem Rundschreiben könntest du die KatA Waffe auch ohne Magazine als B verkaufen und die alten Magazine behalten, seher daher auf die schnelle keinen Nachteil, ausser das die verbleibenden Magazine dann eventuell als z10 gemeldet werden und du dafür nochmal ne WBK zahlen musst.
Meine persönliche Einschätzung, keine Rechtsauskunft
Beispiel: du hast ein AUG mit 30er Magazin und das entsprechend einer § 17 Abs. 1 Z 8 WaffG Bewilligung. Du verkaufst das AUG als Kat B, behältsts dir das AUG 30er Magazin. Dann kaufst du dir ein AR15. Jetzt darfst du auf demselben Z8 Platz weiterhin das alte AUG 30er Magazin besitzen und auch beliebig viele neue 30er Magazine für das AR15 kaufen. Ein Neukauf von AUG 30er Magazinen ist dann nicht mehr erlaubt.
Ein "Umschreiben" der Magazine auf Z9/10 (--> neue WBK) ist nach meiner Ansicht nur dann anzuwenden, wenn man den Kat A Platz zugunsten eines Kat B Platz aufgeben will.
Beispiel: du willst das obige AUG mit 30er Magazin verkaufen, das Magazin behalten und auf dem freien Platz eine Kleinkaliberpistole anschaffen. Jetzt brauchst du eine neue WBK, wo statt dem Z8 Platz ein zusätzlicher B Platz für die KK-Pistole und ein Z10 Platz für das Magazin eingetragen wird.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
sry ich hätte deinen post genauer lesen sollen, ich bezog mich auf die eintragungen im zwr.
ja auf meiner wbk stehen auch nur die Z7 und Z8 Plätze, aber nichts von Magazinen. Mit dem Z7 und Z8 Platz hast du auch das Recht die entsprechenden Magazine zu kaufen. Warum das jedoch nicht auf der WBK steht habe ich noch nicht erfragt.
Ich vermute, eventuell könnte das jmd auf seiner WBK überprüfen, der Hinweis auf die Magazine ist mit der Z10 gekoppelt?
ja auf meiner wbk stehen auch nur die Z7 und Z8 Plätze, aber nichts von Magazinen. Mit dem Z7 und Z8 Platz hast du auch das Recht die entsprechenden Magazine zu kaufen. Warum das jedoch nicht auf der WBK steht habe ich noch nicht erfragt.
Ich vermute, eventuell könnte das jmd auf seiner WBK überprüfen, der Hinweis auf die Magazine ist mit der Z10 gekoppelt?
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Korrekt.Baxter hat geschrieben:Nach dem Rundschreiben könntest du die KatA Waffe auch ohne Magazine als B verkaufen und die alten Magazine behalten, seher daher auf die schnelle keinen Nachteil, ausser das die verbleibenden Magazine dann eventuell als z10 gemeldet werden und du dafür nochmal ne WBK zahlen musst.
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Die Schusswaffe ist ja nur solange Kat A, solange ein großes Magazin eingesetzt ist.
Ohne diesem Magazin (oder ein Magazin das "der neuen Normalität" entspricht) ist die betreffende Schusswaffe Kat B.
Dass nach einem Verkauf der Schusswaffe und dem Behalten der Magazine eine neue WBK ausgestellt werden müsste, wird im Runderlass nicht behandelt, ich würde auch keinen Grund dafür sehen, ist ja eh alles im ZWR erfasst.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Sind die Magazine jetzt bei dir im ZWR aufgeführt?Sauersigi hat geschrieben:Meine Frage läuft in die selbe Richtung,
Nur, ich habe meine neue Wbk eben abgeholt und finde keinen magazin eintrag auf der Rückseite.
Um den Eintrag hatte ich explizit gebeten um die Altbestandsregel ausnutzen zu können.
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Re: WBK/Mag.-Meldung
Ich hab den Antrag abgegeben und einbezahlt. Bisher ist im ZWR noch keine Änderung ersichtlich.