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Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 18:39
von Yukon
So wie es aussieht, würde das SchKG am 16.9. dem Innenausschuss zugewiesen:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... Uebersicht

Leider habe ich nicht herausgefunden, ob das Thema auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung steht.
Wir dürfen das aber keinesfalls aus den Augen verlieren.

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 19:17
von prof_enfield
Danke fürs Dranbleiben! Ich hätt's schon fast wieder verdrängt :roll:

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 19:21
von prof_enfield
BTW: Ist eigentlich schon klar (bzw. vielleicht ist es mir nur entgangen) was "in Verkehr bringen" genau bedeutet?
Ist damit jede Überlassung bzw. jeder Verkauf gemeint oder handelt es sich "nur" um den erstmaligen Eintrag ins ZWR?

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 21:41
von Yukon
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 19:21 BTW: Ist eigentlich schon klar (bzw. vielleicht ist es mir nur entgangen) was "in Verkehr bringen" genau bedeutet?
Ist damit jede Überlassung bzw. jeder Verkauf gemeint oder handelt es sich "nur" um den erstmaligen Eintrag ins ZWR?
Ich bin jetzt nicht mehr so tief in der Materie drin, aber soweit ich mich zurückerinner, gibt es keine allgemeingültige Definition für "in Verkehr bringen". Im Sinne dieses Gesetzes ist es erstmalige "zur Verfügung stellen" (=Verkauf) durch einen Händler. Aber Vorsicht, es gibt auch eine Kennzeichnungspflicht bei einer privaten Einfuhr, die wäre dann unmittelbar nach der Einfuhr vorzunehmen.

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 22:50
von prof_enfield
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 21:41
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 19:21 BTW: Ist eigentlich schon klar (bzw. vielleicht ist es mir nur entgangen) was "in Verkehr bringen" genau bedeutet?
Ist damit jede Überlassung bzw. jeder Verkauf gemeint oder handelt es sich "nur" um den erstmaligen Eintrag ins ZWR?
Ich bin jetzt nicht mehr so tief in der Materie drin, aber soweit ich mich zurückerinner, gibt es keine allgemeingültige Definition für "in Verkehr bringen". Im Sinne dieses Gesetzes ist es erstmalige "zur Verfügung stellen" (=Verkauf) durch einen Händler. Aber Vorsicht, es gibt auch eine Kennzeichnungspflicht bei einer privaten Einfuhr, die wäre dann unmittelbar nach der Einfuhr vorzunehmen.
Danke!
Wäre es auch eine Einfuhr aus Deutschland, wenn die Waffe dort bereits in irgendeiner Form registriert worden ist?

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 23:06
von Yukon
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 22:50
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 21:41
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 19:21 BTW: Ist eigentlich schon klar (bzw. vielleicht ist es mir nur entgangen) was "in Verkehr bringen" genau bedeutet?
Ist damit jede Überlassung bzw. jeder Verkauf gemeint oder handelt es sich "nur" um den erstmaligen Eintrag ins ZWR?
Ich bin jetzt nicht mehr so tief in der Materie drin, aber soweit ich mich zurückerinner, gibt es keine allgemeingültige Definition für "in Verkehr bringen". Im Sinne dieses Gesetzes ist es erstmalige "zur Verfügung stellen" (=Verkauf) durch einen Händler. Aber Vorsicht, es gibt auch eine Kennzeichnungspflicht bei einer privaten Einfuhr, die wäre dann unmittelbar nach der Einfuhr vorzunehmen.
Danke!
Wäre es auch eine Einfuhr aus Deutschland, wenn die Waffe dort bereits in irgendeiner Form registriert worden ist?
Jein.
Wennst jetzt was einführen möchtest, das Gesetz ist ja noch nichteinmal beschlossen, geschweige kundgemacht.
Laut Erläuterungen ist angedacht, dass die EU-Staaten die Kennzeichnungen untereinander anerkennen, sofern das betreffende Land, aus dem eingeführt werden soll, das entsprechende nationale Gesetz in Kraft gesetzt hat. Auf gut deutsch, wenn die Deutschen dieses unnötige Gesetz schon haben und die Waffe entsprechend gekennzeichnet ist, ist es für uns Österreicher in Ordnung, dann brauchst bei uns nix weiteres mehr machen.

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 23:11
von prof_enfield
Danke! Jetzt kenn ich mich aus - mehr oder weniger ;)

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 23:19
von Yukon
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 23:11 Danke! Jetzt kenn ich mich aus - mehr oder weniger ;)
Ich muss aber sagen, dass ich mich damit in letzter Zeit nicht mehr damit beschäftigt habe. Seit ich mich da hineingetigert und meine Stellungnahme geschrieben habe, ist schon ein bisserl Wasser die Donau runtergeronnen.

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 23:23
von prof_enfield
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 23:19
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 23:11 Danke! Jetzt kenn ich mich aus - mehr oder weniger ;)
Ich muss aber sagen, dass ich mich damit in letzter Zeit nicht mehr damit beschäftigt habe. Seit ich mich da hineingetigert und meine Stellungnahme geschrieben habe, ist schon ein bisserl Wasser die Donau runtergeronnen.
same here - gut find ich's immer noch nicht.

Re: Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)

Verfasst: 19. September 2020, 23:27
von Yukon
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 23:23
Yukon hat geschrieben: 19. September 2020, 23:19
prof_enfield hat geschrieben: 19. September 2020, 23:11 Danke! Jetzt kenn ich mich aus - mehr oder weniger ;)
Ich muss aber sagen, dass ich mich damit in letzter Zeit nicht mehr damit beschäftigt habe. Seit ich mich da hineingetigert und meine Stellungnahme geschrieben habe, ist schon ein bisserl Wasser die Donau runtergeronnen.
same here - gut find ich's immer noch nicht.
Eh nicht.
Eine Brüsseler Schnapsidee bleibt eine Schnapsidee