Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

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Sauersigi
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Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Sauersigi »

Waffenbesitzkarte

Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen berechtigt.

Die Waffenbesitzkarte (WBK) ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Führen (Bei-sich-Tragen) genehmigungspflichtiger Waffen (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

Sie wird von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion) ausgestellt.

Voraussetzung:

verlässlicher EWR-Bürger oder verlässliche EWR-Bürgerin
Vollendung des 21. Lebensjahres
Nachweis einer Rechtfertigung für den Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe (z.B. zur Selbstverteidigung innerhalb von Wohn- und Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften)
Gutachten darüber, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht dazu neigt, unvorsichtig mit Waffen umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden - insbesondere unter psychischer Belastung (Listen der Stellen, die diese Gutachten erstellen, liegen bei der zuständigen Behörde auf)
Nachweis des sachkundigen Umgangs mit Schusswaffen (wird in der Regel vom Waffenhändler oder von der Waffenhändlerin ausgestellt)

Kein Gutachten brauchen Inhaber und Inhaberinnen einer österreichischen Jagdkarte und jene Personen, denen aufgrund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle eine Dienstwaffe zugeteilt wurde.

Die zuständige Behörde überprüft alle fünf Jahre die Verlässlichkeit von Personen mit einer Waffenbesitzkarte.

Die Waffenbesitzkarte ist beim Transport der Schusswaffe bei sich zu tragen und den Organen| der öffentlichen Sicherheit jederzeit vorzuweisen.

Um Schusswaffen in einen anderen EU-Mitgliedstaat mitnehmen zu dürfen, wird jedenfalls ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Ob allenfalls weitere Bewilligungen erforderlich sind, kann bei den jeweiligen Vertretungsbehörden in Erfahrung gebracht werden.

Detaillierte Informationen zum Thema Waffenbesitz, Europäischem Feuerwaffenpass, Waffenbesitzkarten und Waffenpässen finden Sie auf https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... recht.html


Was wird beim Antrag zur Ausstellung der WBK oder WP benötigt ?
1. amtlicher Lichtbildausweis
2. Meldezettel
3. ein Lichtbild
4. Geburtsurkunde
5. Staatsbürgerschaftsnachweis
6. Nachweis des akademischen Grades
7. Heiratsurkunde (bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung)
8. für männliche Staatsbürger bis zum vollendeten 50. Lebensjahr einen Nachweis des abgeleisteten Wehrdienstes oder Untauglichkeit.
9. bei der Waffenbesitzkarte die Rechtfertigung. Hier genügt die Berufung auf den Gesetzestext (Bereithalten der Waffe in Wohnung, Haus oder Betriebsräumen zur Selbstverteidigung, § 22(1) WaffG), oder Sportschießen, Sammler
10. Waffenpass den Nachweis des Bedarfs zum Führen einer Waffe
11. PSYCHOLOGISCHES GUTACHTEN (nicht älter als 6 Monate )
12. WAFFENFÜHRERSCHEIN ( nicht älter als 6 Monate )

Als ergänzung der Link zu den Gutachtern

viewtopic.php?f=31&t=2776
Zuletzt geändert von Sauersigi am 22. September 2020, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Dobi
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Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Dobi »

An alle Neulinge, Anfänger oder einfach nur Interessierte am Thema WBK / Waffenbesitzkarte, die durch Google & Co hier gelandet sind:

Wenn ihr Fragen zum Thema habt, oder es bei dem einen oder anderen Schritt Richtung WBK zu Problemen od. Unsicherheiten kommt:
Scheut nicht davor zurück, euch hier im www.leuchtspur.eu Waffenforum zu registrieren und uns zu fragen!

Hier gibt's eine Menge geballte Wissen und Know-How von vielen erfahrenen Schützinnen und Schützen aus den verschiedensten Disziplinen,
die gerne dem Nachwuchs oder spätberufenen Anfängern (wie auch ich einer war) mit Rat und Tat zur Seite stehen!

Und jeder hier kann sich noch an seine Anfänge erinnern und gibt sein Wissen, seine Tipps und Tricks gerne weiter!

In diesem Sinne freuen wir uns über Jeden, der neu zum Schießsport kommt und dem wir dabei helfen können!

Ich bin hier nur Forums-User, freu mich aber riesig, dass uns allen der Schützenverein Leuchtspur.eu hier sein tolles Forum als Plattform zum Ausstausch zur Verfügung steht!

@Sauersigi
Super und danke für's Zusammenstellen und eröffnen dieses Threads!!!
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Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Bravo »

Kosten
ca 500€ + 2 Nachmittage:
Psychogutachten (300€, dauert 3-4h)
Waff-FS (50-70€, dauert auch 3h ca)
Amtsgebühren (100€)
Passbilder

Als Zivildiener zur WBK
Zivildiener müssen innerhalb von 15 Jahren zunächst ihr Waffenverbot wegbekommen. Das macht man idR indem man Sportschütze wird und ein paar Bewerbe schießt. Je nach Bundesland (zuständig ist die LPD) kommen erschwerende Vorraussetzungen dazu bzw. variiert die Anzahl an benötigten Bewerben.
Wer diesbezüglich brauchbare Infos hat und jemanden kennt der bereits eine WBK hat, kann das meistens rasch erledigen. Das Ganze dauert aber trotzdem zusätzlich nochmal 1-3 Nachmittage und ca 100-150€ mehr. Außerdem ein paar Wochen für den Amtsweg einplanen, deshalb auch unbedingt VOR Waffenführerschein und Psychogutachten machen. Zur Unterstützung ist vermutlich jeder bereit der die Prozedur hinter sich hat, gerne auch ich.
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Dobi
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Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Dobi »

Zusatzinfo "Als Zivildiener zur WBK", da ich auch diesen Weg gegangen bin …

Unbedingt alle Bescheide usw. aufheben, auch wann man seinen Zivildienst abgeleistet hat, da die Behörde Unterlagen zur Berrechnung braucht, wann die 15 Jahre vorbei sind.

Aktuelle Zivildiener können sowas zwar bei der Zivildienstserviceagentur nachfordern, kostet aber auch wieder Zeit und so Oldies wie ich, die ihren Zivildienst in den 90ern des letzten Jahrunderts gemacht haben (klingt oarg, wenn man's so liest ;-) ) scheinen dort oft gar nicht mehr in den Unterlagen auf.

Ich hatte Glück, weil ich hatte zwar durch diverse Übersiedlungen einfach nix mehr vom Roten Kreuz gehabt, aber sie haben bei der Zivildienstserviceagentur auf Anfrage noch einen Akt von mir gefunden und so kam ich an die Bestätigung, dass meine Zivildienst so lange her ist, dass die 15 Jahre schon vorbei waren.

Damit ging der WBK Antrag dann problemlos beim 1. Anlauf durch.

Bei speziellen Fragen zu dieser Thematik steh ich ebenso gerne wie @Bravo hoffentlich hilfreich zur Seite!

Edit: Vertipper und Auslassungen …
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Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Varminter »

JÄGER sollten den Wegfall des Psychogutachtens auf jeden Fall für die Ausstellung einer WBK nutzen.

Mit dieser können sie die darauf eingetragenen Waffen auch im Revier (inkl. dem Weg dahin und zurück) FÜHREN.

Eine gültige Jagdkarte ist allerdings auch immer notwendig.
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Lindenwirt
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Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich

Beitrag von Lindenwirt »

Varminter hat geschrieben: 22. September 2020, 10:08 JÄGER sollten den Wegfall des Psychogutachtens auf jeden Fall für die Ausstellung einer WBK nutzen.

Mit dieser können sie die darauf eingetragenen Waffen auch im Revier (inkl. dem Weg dahin und zurück) FÜHREN.

Eine gültige Jagdkarte ist allerdings auch immer notwendig.
Vorsicht, eine Kat. B Waffe darf als Jäger im Revier bei der "tatsächlichen Ausübung der Jagd" geführt werden. Das gilt aber nicht für alle auf der WBK eingetragenen Waffen, in OÖ z.b. keine militärischen Waffen (Schmeisser, AUG, etc. -> § 62, Verbote sachlicher Art) Auch wenn es seinerzeit bei den Erläuterungen zum Gesetz so angeführt wurde, am Weg von und zur Jagd ist dies nicht der Fall. Es gab auch schon erste Rechtssprechungen in diese Richtung. Es ist nicht einmal klar ob IM Revier bei der Fahrt von Punkt A zu Punkt B geführt werden darf oder im Auto immer entladen transportiert (geschlossenes Behältnis) werden muss. Das Thema ist wirklich erst mit einem Waffenpass zufriedenstellend gelöst.
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