Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

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Nuss_95
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von Nuss_95 »

tombstone hat geschrieben: 22. September 2020, 11:53 Wenn ich privat kaufe, melde ich das nur bei meiner BH
Wenn ich privat verkaufe, dann melde ich das bei meiner und bei der Behörde des Käufers.

Hatte bis jetzt nie Probleme diesbezüglich.
Korrekt. Genau so stehts auch in meinem Post.
DVC
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IT Guy
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von IT Guy »

Freunde, es gibt ein Gesetz wie es zu machen ist uns so ist es zu machen. Und das steht im ersten Beitrag.
Es zusätzlich an andere Behörden zu schicken, halte ich persönlich für nicht gut. Denk mal an die Beamten!
Das ist so wie Kollegen im Büro, die jedes scheiß E-Mail an alle schickt und nicht nur die, die es betrifft. Dann bist selbst wieder mit was beschäftigt, das dich nicht interessiert und nix angeht.
Freundschaft und langes Leben,
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von Varminter »

LIEBE KOLLEGEN,

DAS EINGANGSPOSTING IST KORREKT. KÄUFER UND VERKÄUFER EINER B-WAFFE HABEN INNERHALB VON 6 WOCHEN AN DIE BH DES KÄUFERS ZU MELDEN.

DAMIT IST DEM GESETZ ENTSPROCHEN. HINWEIS: LASST EUCH DIE MELDUNG BESTÄGIGEN UND HEBT DIESE BESTÄTIGUNG GUT AUF.
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Mindfreak
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von Mindfreak »

Varminter hat geschrieben: 22. September 2020, 12:15
HINWEIS: LASST EUCH DIE MELDUNG BESTÄGIGEN UND HEBT DIESE BESTÄTIGUNG GUT AUF.
Leider schicken manche BH keine Bestätigungen bzw. das sie die Email überhaupt erhalten haben. Im Grunde sollte es ja ausreichen wenn ich die Email in meinem Postausgang als Gesendet habe bzw, kann ich ja auch in meinem Email Programm einstellen das ich eine Lesebestätigung haben möchte.
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spiky
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von spiky »

Wenn die Waffe nach 6 Wochen noch in meinem ZWR steht, dann wäre eine Verständigung an die BH des Käufers mMn notwendig.
Mit Gruß aus dem 18. - Spiky (HSV-Wien)
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von AUG-andy »

Mindfreak hat geschrieben: 31. Dezember 2020, 23:23
Varminter hat geschrieben: 22. September 2020, 12:15
HINWEIS: LASST EUCH DIE MELDUNG BESTÄGIGEN UND HEBT DIESE BESTÄTIGUNG GUT AUF.
Leider schicken manche BH keine Bestätigungen bzw. das sie die Email überhaupt erhalten haben. Im Grunde sollte es ja ausreichen wenn ich die Email in meinem Postausgang als Gesendet habe bzw, kann ich ja auch in meinem Email Programm einstellen das ich eine Lesebestätigung haben möchte.
Von der LPD Wien bekommst du immer eine Lesebestätigung wenn du sie gleich beim Abschicken anforderst. Ausdrucken und gut Aufheben.
Schau mal :

Das Referat Waffen, Veranstaltungsangelegenheiten der LPD Wien bestätigt den Erhalt ihrer E-Mail.

Von: Andreas @gmx.at]
Gesendet: Samstag, 14. Dezember 2019 00:50
An: *LPD W SVA 4 Waffen- Veranstaltungsangel.
Betreff: Falscheintrag Zubehör im ZWR
:wave:
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Wolf1971
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von Wolf1971 »

Dem ganzen Prozess liegt ja auch eine Logik zu Grunde.
Eigentlich dürfte nur die in Zukunft für die Kontrolle der entsprechenden Waffe zuständige Behörde eine Ummeldung vornehmen und erst dann wenn sie von beiden Parteien über den Besitzerwechsel informiert wurde.
Leider gibt es immer wieder übereifrige SB die alleine aufgrund der Meldung des Verkäufers an seine Behörde bereits die Ummeldung vornehmen. Ist wahrscheinlich nur gut gemeint aber kann zu Komplikationen führen und die eigentlich wichtige Kontrolle dass von beiden Parteien die selbe Meldung erfolgt wird dadurch nicht eingehalten.
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Mindfreak
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von Mindfreak »

Wolf1971 hat geschrieben: 1. Januar 2021, 11:41 der Meldung des Verkäufers an seine Behörde
Warum sollte ich das tun (wollen) ? Ich muss sie ja nicht an meine Behörde schicken, wenn nicht gerade Käufer und Verkäufer beide im selben Bezirk wohnen. Diese Mehrarbeit meinerseits ist ja gar nicht vorgesehen... darum glaub ich auch nicht das....
Wolf1971 hat geschrieben: 1. Januar 2021, 11:41 Leider gibt es immer wieder übereifrige SB die alleine aufgrund der Meldung des Verkäufers an seine Behörde bereits die Ummeldung vornehmen
Wie der Dessert Koch der das Schnitzel raus backt weil der Bon bei ihm gelandet ist? :mrgreen:
....glaub ich auch nicht das hier für "übereifrige SB" vorgesorgt wird.

Letztendlich kann es aber Wurscht sein wer sie ummeldet, ein Blick ins ZWR verschafft Klarheit. Da hier nur zwei Partein involviert sind halten sich auch Komplikationen durch unübersichtlichkeit in Grenzen nehme ich mal an.
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von DocRuger »

Blöde Frage aber ist ein E-mail amtlich wirklich gültig oder nur gut will seitens der jeweiligen Behörde?

Gerade zb der Erstantrag oder Erweiterung muss ja noch immer schriftlich in Papierform eingebracht werden.
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Re: Waffenverkauf Privat an Privat - Überlassen von Schusswaffen der Kategorie B

Beitrag von IT Guy »

Es ist eigentlich ganz einfach: Wenn man eine B verkauft, meldet man das an die Behörde, die die WBK/WP des Käufers ausgestellt hat. Wenn man kauft, meldet man an die BH die die eigene WBK/WP ausgestellt hat.
Das ganze innerhalb von sechs Wochen nach dem Verkauf. Es ist nicht mehr aber auch nicht weniger zu tun.

Da gibt es viele schlaue Leute die sich den Prozess dazu ausgedacht haben. Vielleicht ist er nicht mehr zeitgemäß und für die Behörden unpraktisch und bestimmt ist er einfachbar. Das ist aber nicht die Aufgabe der Waffenbesitzer den Prozess eigeständig zu verändern. Punkt.

Da bekomme ich, schon beruflich bedingt, die Kriese, wenn man jemandem sagt, dass etwas so - und genaus so! - zu machen ist, und dann glaubt jeder dritte er weiß es besser...
Alaskan454 hat geschrieben: 1. Januar 2021, 14:30 Blöde Frage aber ist ein E-mail amtlich wirklich gültig oder nur gut will seitens der jeweiligen Behörde?

Gerade zb der Erstantrag oder Erweiterung muss ja noch immer schriftlich in Papierform eingebracht werden.
Das ist ein Antrag, die Überlassung ist nur "schriftlich anzuzeigen".
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