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Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 24. September 2020, 08:58
von Muhanak
Hallo!
Hätte eine Detailfrage weil ich knapp vor der Erweiterung von 2 auf 5 stehe. Im § 11b ist ja nur geregelt, dass man u.a. an 3 Bewerben im Jahr teilnehmen muss. Gibt es irgendwo eine Klarstellung dazu ob es sich genau um die Bewerbe handeln muss wo man Vereinsmitglied ist oder reichen auch Bewerbe aus wo man als Gast teilnimmt? Meiner Meinung nach ist ja egal ob ich im Verein XY bin aber zu den Bewerben vom Verein ZX fahre, da dort mehr Bewerbe organisiert werden? Gibt's hier Erfahrungen oder wieder mal Behördenwillkür?
Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich
Verfasst: 24. September 2020, 09:16
von Atheki
Muhanak hat geschrieben: ↑24. September 2020, 08:58
Hallo!
Hätte eine Detailfrage weil ich knapp vor der Erweiterung von 2 auf 5 stehe. Im § 11b ist ja nur geregelt, dass man u.a. an 3 Bewerben im Jahr teilnehmen muss. Gibt es irgendwo eine Klarstellung dazu ob es sich genau um die Bewerbe handeln muss wo man Vereinsmitglied ist oder reichen auch Bewerbe aus wo man als Gast teilnimmt? Meiner Meinung nach ist ja egal ob ich im Verein XY bin aber zu den Bewerben vom Verein ZX fahre, da dort mehr Bewerbe organisiert werden? Gibt's hier Erfahrungen oder wieder mal Behördenwillkür?
Ich hätte die Frage in einem anderen Thread bei dem es um die Erweiterung geht gepostet.
Zur Antwort: es ist egal bei welchen Verein du die Bewerbe schießt.
Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich
Verfasst: 24. September 2020, 09:20
von Muhanak
Atheki hat geschrieben: ↑24. September 2020, 09:16
Muhanak hat geschrieben: ↑24. September 2020, 08:58
Hallo!
Hätte eine Detailfrage weil ich knapp vor der Erweiterung von 2 auf 5 stehe. Im § 11b ist ja nur geregelt, dass man u.a. an 3 Bewerben im Jahr teilnehmen muss. Gibt es irgendwo eine Klarstellung dazu ob es sich genau um die Bewerbe handeln muss wo man Vereinsmitglied ist oder reichen auch Bewerbe aus wo man als Gast teilnimmt? Meiner Meinung nach ist ja egal ob ich im Verein XY bin aber zu den Bewerben vom Verein ZX fahre, da dort mehr Bewerbe organisiert werden? Gibt's hier Erfahrungen oder wieder mal Behördenwillkür?
Ich hätte die Frage in einem anderen Thread bei dem es um die Erweiterung geht gepostet.
Zur Antwort: es ist egal bei welchen Verein du die Bewerbe schießt.
Ah okay danke. Ja stimmt, kann das ein Moderator in den anderen Thread verschieben?
Wo kann ich das am besten nachlesen, dass es egal ist bei welchem Verein ich die Bewerbe schiesse? Gibt's da irgendwo die Rechtsgrundlage/Kommentar dazu?
Re: Der Weg zur WBK, Waffenbesitzkarte in Österreich
Verfasst: 24. September 2020, 09:26
von Atheki
Ich wüsste keinen Kommentar dazu.
Wenn die Behörde Probleme macht und nur die Bewerbe vom eigenen Verein zuläßt (aber warum sollte dies sein?), kann man ja mal anmerken bzw. nachfragen, wie es denn bei den Landes- und Staatsmeisterschaften ausieht. Werden die dann nicht gezählt?

Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 17:26
von Davomon1979
Ich kann nur jedem raten bei seiner Behörde anzufragen ob die überhaupt Bewerbslisten wollen. - Meine Behörde hat bei meiner Erweiterung (nach 1,5 Jahren WBK) keine Listen sehen wollen.
Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 19:03
von voodoomedic
Bei der 11b Geschichte: ist das ein Status den man einmal erlangt und fertig oder muss man das dann immer wieder nachweisen damit das aufrecht bleibt?
Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 19:06
von m_a_d
frei nach dem Motto "und täglich grüßt das Murmeltier" darfst Du das bei jeder Erweiterung erneut belegen
Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 20:46
von DocRuger
Davomon1979 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 17:26
Meine Behörde hat bei meiner Erweiterung (nach 1,5 Jahren WBK) keine Listen sehen wollen.
Geschadet haben sie aber sicher nicht,oder?
Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 21:11
von Sauersigi
Alaskan454 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 20:46
Davomon1979 hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 17:26
Meine Behörde hat bei meiner Erweiterung (nach 1,5 Jahren WBK) keine Listen sehen wollen.
Geschadet haben sie aber sicher nicht,oder?
Man muss keine Listen bringen. Dafür gibts keine rechtliche Grundlage.
Es geht nur darum dem SB glaubhaft zu machen dass man Sportschütze ist. Wenn man z. B. 40 Listen hat und 2-3 davon zum Akt legen lässt passt das meist. Was soll der SB mit dem Stapel Altpapier??
Und es ist unerheblich ob man an einer WM teilgenommen hat, oder an einem Vereinsinternen Bewerb.
Re: Erweiterung nach §11b - is Frage zu den erf. Bewerben
Verfasst: 5. Oktober 2020, 21:19
von DocRuger
Sauersigi hat geschrieben: ↑5. Oktober 2020, 21:11
Es geht nur darum dem SB glaubhaft zu machen dass man Sportschütze ist. Wenn man z. B. 40 Listen hat und 2-3 davon zum Akt legen lässt passt das meist. Was soll der SB mit dem Stapel Altpapier??
In Wien gehst aber nicht einfach auf die LPD Referat 4 den Antrag abgeben so wie am Land zur BH.
Denkst du das ich wenn ich 2-3Listen am Bezirkskommissariat abgebe dem SB in der LPD eine Rechtfertigung glaubhaft machen kann für eine Erweiterung von 5>8 mit der Begründung Sportschütze?
Wie du das glaubhaft machst ist sicherlich unterschiedlich aber mit Listen wird es am einfachsten sein.
Meine Listen sind alle im Akt und meine SB hat mich extra angerufen ob sie sich die Mappe dafür behalten darf.
Aber es steht jedem Frei sein Glück auf seine Weise zu probieren weil bei einer vorzeitigen Erweiterung liegt es im Ermessen der Behörde.
Ich habe aber nirgends etwas geschrieben wo die Listen her sein müssen,oder?