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Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 20:40
von helmsp
Da ich meine WBK diese Woche noch erweiteren will möchte ich auch im Zuge dessen (wer will nicht EUR 117 sparen) meine Glock 34 und die HighCap Mag (beides Altbestand, sprich vor 14.12.2019 gekauft) eintragen lassen damit ich einen Kat A Platz beibehalte falls die Glock und/oder Mag verkauft werden um Platz für was lustiges Neues zu machen.
Ich gebe zu...ich habe absolut den Überblick verloren was diese Eintragungen angeht.
Was wäre in meinem Fall das richtige Wording für den Antrag?
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 20:55
von Baxter
Betreff: Meldung nach WaffG §58(13)
Sehr geehrte Bezirkshauptmannschaft,
gem. aktueller Fassung des WaffG melde ich Ihnen gem. §58(13), unter Berücksichtigung des §58(20), folgende verbotene Waffen gem. §17 Abs.1 Z7 und Z8 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gem. §62 Abs. 21 rechtmäßig zu besitzen:
Kat.
Art
Hersteller-Modell
Kaliber
Nummer
erworben
Zu den gemeldeten Waffen bin ich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gem. §62 Abs. 21 rechtmäßig im Besitz der folgenden passenden Magazine:
Anzahl
Art
Marke
Type
Kaliber
Gem. §58 (13) hat die Behörde für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 entsprechend der bisherigen Berechtigung eine Waffenbesitzkarte für solche Waffen auszustellen.
Gem. §58 (20) gilt diese Meldung als Antrag auf Ausstellung der Kategorie entsprechenden Berechtigung.
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 20:58
von helmsp
Super, danke dir, werde ich 1:1 kopieren.
Aber...darf ich danach auf dem "Kat A Platz" was anderes besitzen als die Glock resp. Glock-Magazin?
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:01
von Balistix
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 20:58
Super, danke dir, werde ich 1:1 kopieren.
Aber...darf ich danach auf dem "Kat A Platz" was anderes besitzen als die Glock resp. Glock-Magazin?
Ja, und zwar eine Kurzwaffe mit Magazinen >20 Schuss.
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:03
von Baxter
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 20:58
Super, danke dir, werde ich 1:1 kopieren.
Aber...darf ich danach auf dem "Kat A Platz" was anderes besitzen als die Glock resp. Glock-Magazin?
Ja wenn du die Glock verkaufst kannst du dir ne andere FFW mit passenden Magazinen holen. Der Platz ist nicht an die Glock gebunden. Die Plaetze verhalten sich somit wie die B Plaetze was den Verk- und Ankauf von Waffen betrifft, mit dem Unterschied das nach Ziffer 7 und 8 unterschieden wird.
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:26
von helmsp
Und ich kann zur neuen Waffe eine passende HighCap Mag kaufen?
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:50
von AUG-andy
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:26
Und ich kann zur neuen Waffe eine passende HighCap Mag kaufen?
logisch
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:54
von helmsp
AUG-andy hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:50
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:26
Und ich kann zur neuen Waffe eine passende HighCap Mag kaufen?
logisch
Sorry, aber...in unserem AUT Waffengesetz ist NICHTS logisch.
Danke an alle, werde ich morgen beantragen.
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 21:58
von AUG-andy
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:54
AUG-andy hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:50
helmsp hat geschrieben: ↑13. Oktober 2020, 21:26
Und ich kann zur neuen Waffe eine passende HighCap Mag kaufen?
logisch
Sorry, aber...in unserem AUT Waffengesetz ist NICHTS logisch.
Danke an alle, werde ich morgen beantragen.
Die Glock Magazine kannst du behalten, und für die neue Waffe kannst du dir dann neue Magazine kaufen die ebenso wieder registriert werden.
Re: Wording zwecks WBK-Eintrag Altbestand
Verfasst: 13. Oktober 2020, 23:22
von Varminter
Wie ist es mit vorhandenem Altbestand an Magazinen ohne dazu vorhandene Waffe?
Welcher Text empfiehlt sich hier?