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5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 18. November 2020, 10:56
von Bravo
§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
Laut irgendeiner Quelle ist der "große Umfang" bei 5.000 unabhängig vom Kaliber gegeben.

Was ich unterschiedlich erklärt bekommen habe ist, ob die 5.000 in einem räumlichen Naheverhältnis stehen müssen oder nicht. Dagegen spricht dass es im Gesetzeswortlaut klar auf die Schusswaffen bezogen ist. Wenn ich jetzt aber 3k in Tirol im Ferienhaus und 3k in Wien in der Stadtwohnung habe, dann gibt es keine Behörde in deren Zuständigkeitsbereich an einem Verwahrungsort die 5k überschritten werden.

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 18. November 2020, 11:04
von milu
Du hast dir selbst geantwortet...

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 24. November 2020, 22:51
von ISB
Mich würde mal interessieren, wo genau das mit den 5.000 Patronen steht,
denn bisher habe ich das noch nirgends offiziell gelesen.
"Munition im großen Umfang" ist ja eine etwas schwammige Formulierung im Gesetz....

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 24. November 2020, 23:45
von Old Dog
ISB hat geschrieben: 24. November 2020, 22:51 Mich würde mal interessieren, wo genau das mit den 5.000 Patronen steht,
denn bisher habe ich das noch nirgends offiziell gelesen.
"Munition im großen Umfang" ist ja eine etwas schwammige Formulierung im Gesetz....
Gibt es da nicht so etwas wie eine "Durchführungsverordnung", oder wie auch immer das Zeugs heißt?
Ev. könnten uns die Rechtsgelehrten den genauen Begriff nennen.
Und bitte auch gleich den link dazu.

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 25. November 2020, 02:08
von m_a_d
das Gesetz spricht von „im großen Umfang“ - und das meldest Du auch. Keine Anzahl notwendig.

Die kolportierten 5000 kommen von hier:
C97487C3-4643-4024-973D-B8B250C8F4A5.jpeg
Link habe ich keinen. Es ist aus dem Runderlass 2015. Mit ein wenig Google findest den sicher schnell

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 25. November 2020, 07:57
von Microsaft
Hier der Link zum Download (bei der IWÖ) - Seite 74

https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013 ... erlass.pdf

Gruß M$

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 25. November 2020, 14:11
von Fandomas
ISB hat geschrieben: 24. November 2020, 22:51 Mich würde mal interessieren, wo genau das mit den 5.000 Patronen steht,
denn bisher habe ich das noch nirgends offiziell gelesen.
"Munition im großen Umfang" ist ja eine etwas schwammige Formulierung im Gesetz....
Steht im Runderlass den die BH hat. Hab einen Ausdruck der Seite bekommen, als ich um Lagerung von 50k angesucht habe.

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 25. November 2020, 20:54
von Old Dog
Microsaft hat geschrieben: 25. November 2020, 07:57 Hier der Link zum Download (bei der IWÖ) - Seite 74

https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013 ... erlass.pdf

Gruß M$

Danke!

Ah, "Runderlass", das Wort ist mir gestern nicht eingefallen.

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 19. Dezember 2020, 12:48
von Balistix
Weil es gerade hier her passt: in Wien kommt nach so einer Meldung die Verwahrungskontrolle angetanzt.

Re: 5000er Meldung betreffend Munition

Verfasst: 20. Dezember 2020, 10:34
von Microsaft
@Balliatix

Nicht unbedingt.

Ich hab beim Antrag ein Foto vom Tresor mitgeschickt (Teile vom Inhalt geschwärzt, geht die Behörde nix an).
Damit waren sie zufrieden, hab den 5000+-Eintrag per Mail bestätigt bekommen und das es damit erledigt ist.

...es ist auch keiner gekommen

Lg M$