Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

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j4s
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Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von j4s »

Anzahl Langwaffen/Halbautomaten auf WBK:

Eine Frage, die ich trotz Recherche hier und im Netz nicht beantworten konnte:

Ich hab eine "frische" WBK.
Wenn ich jetzt eine Kurzwaffe kaufe, habe ich für die ersten 5 Jahre nur noch einen Platz für eine halbautomatische Langwaffe übrig, korrekt?
D.h. wenn ich eine AR-15 und eine halbautomatische Flinte für IPSC 3-Gun haben möchte, muss ich mir einen Verein suchen und dann trotzdem mindestens ein Jahr warten oder aber ohne Verein 5 Jahre warten, korrekt?

Danke für eure Antworten,

D.
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m_a_d
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Re: Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von m_a_d »

es gibt mehrere Möglichkeiten zu erweitern, 23 & 23b sind da recht praktikable Suchbegriffe.
Kurzfassung: 5 Jahre warten, dann Rechtsanspruch auf insgesamt 5 Plätze, davor ist es Ermessenssache des Sachbearbeiters (aktiver Sportschütze, Sammler, etc )
-----------
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M47
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Re: Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von M47 »

@j4s:
Grundsätzlich ist das richtig. Du bist vorerst auf zwei Kat. B Waffen beschränkt (egal ob KW oder LW). Vereinfacht gesagt, ist dann eine Erweiterung nach 5 Jahren ohne besondere Voraussetzungen möglich, oder aber vorher als Sportschütze oder Sammler. Zu den dafür benötigten Voraussetzungen findest Du im Netz genügend Lesestoff...
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Nuss_95
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Re: Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von Nuss_95 »

j4s hat geschrieben: 22. November 2020, 19:36 D.h. wenn ich eine AR-15 und eine halbautomatische Flinte für IPSC 3-Gun haben möchte, muss ich mir einen Verein suchen und dann trotzdem mindestens ein Jahr warten oder aber ohne Verein 5 Jahre warten, korrekt?
§ 11b.
(1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
Du musst nicht mindestens ein Jahr in dem Verein gewesen sein, beachte das "oder" im 1. Satz. Aber ich glaube nur wenige Sachbearbeiter werden dir eine Erweiterung nach weniger als einem Jahr durchgehen lassen...

Es gibt keine Langwaffen oder Kurzwaffen Plätze. Es gibt nur Kat B Plätze (und Kat A Altbestand).

Wo willst denn IPSC 3 Gun schießen?
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j4s
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Re: Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von j4s »

IPSC 3-Gun möchte ich ggf. in der BRD schießen.

Ich versuche halt gerade zu eruieren, wie sich die Vorschriften in D und Ö unterscheiden, das vor dem Hintergrund, dass ich auch in D auf eine WBK hinarbeite (bzw warte - was in Anbetracht der aktuellen Situation nicht ganz einfach ist) und keinen falschen Fehler bei der Waffenbeschaffung machen möchte.

In D kann man - Bedürfnis vorausgesetzt (da ist die Eingangsschwelle halt wesentlich höher als in Ö) 2 Kurzwaffen und ggf. 3 halbautomatische Langwaffen auf die grüne WBK Kat B eintragen lassen - weitere Langwaffen-Einzellader allerdings nur max. 10 auf die gelbe WBK Kat C eintragen lassen.

D.
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Re: Neue WBK Kat B Plätze - Frage Langwaffen

Beitrag von CasualShooter »

Nuss_95 hat geschrieben: 22. November 2020, 20:26
j4s hat geschrieben: 22. November 2020, 19:36 D.h. wenn ich eine AR-15 und eine halbautomatische Flinte für IPSC 3-Gun haben möchte, muss ich mir einen Verein suchen und dann trotzdem mindestens ein Jahr warten oder aber ohne Verein 5 Jahre warten, korrekt?
§ 11b.
(1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
Du musst nicht mindestens ein Jahr in dem Verein gewesen sein, beachte das "oder" im 1. Satz. Aber ich glaube nur wenige Sachbearbeiter werden dir eine Erweiterung nach weniger als einem Jahr durchgehen lassen...

Es gibt keine Langwaffen oder Kurzwaffen Plätze. Es gibt nur Kat B Plätze (und Kat A Altbestand).

Wo willst denn IPSC 3 Gun schießen?
LPD IBK, von 2 auf 4 nach 6 Monaten ab Erstaustellung mit Schreiben vom Verein :D.
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