11b Edelsportschütze Nachweis

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m_a_d
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von m_a_d »

Reverend357 hat geschrieben: 30. Dezember 2020, 12:43 Nur um sicher zu sein dass ich das jetzt richtig aufgefasst hab..

8 = Altbestand Lang
7 = Altbestand Kurz
10 = Altbestand mags only?
Andy hat es schon aus dem WaffG zitiert, wollte nur ergänzen dass der Begriff „Altbestand“ für diese Plätze zu kurz greift. Altbestand ist lediglich die im Gesetz verbriefte Variante gesichert zu einem solchen Platz zu kommen. Dh man hat mit Altbestand einen Rechtsanspruch auf solche 17/1/... Plätze. Aber man kann diese auch über den 11b bekommen. Dafür braucht es dann die ganzen Bestätigungen und Briefe von der Mitzi-Tant ;-)
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Caliber
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von Caliber »

Ergo braucht man:

Z 7+8 wenn man eine Feuerwaffe mit großem Magazin zu hause anstecken möchte
Z 9+10 für den Erwerb (Neu) und Besitz (neu + altbestand) der mags die dann auch nicht zu einer Waffe passen müssen oder? Denn mags (außerhalb behördlich genehmigter Schießstände anstecken) darf man eh nur mit den Z 7+8 Waffen.

Hab den Paragraphen schon oft gelesen aber erst heute ist mir da ein Licht aufgegangen :)
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m_a_d
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von m_a_d »

Ja genau - noch ergänzend: wenn du eine Waffe von einem 7er oder 8er Platz verkaufst, bleiben die Magazine auf dem Platz und du kannst für die neue Waffe wiederum Magazine kaufen - entweder weil du die Waffe schon auf dem Platz hast oder weil du sie als nächstes kaufen wirst. Steht so in der internen Erläuterungen zum Gesetz drinnen (finde den Link aber auf die Schnelle leider nicht)
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Reverend357
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von Reverend357 »

Dieses ganze Paragrafenzeug verwirrt mich immer wieder....Aber solang ich meine 7er und 8er Plätze hab darf ich die mags haben und mir auch für diese waffe neue kaufen, oder? Keine Ahnung warum aber bei Gesetzen usw brauch ich immer viermal so lange bis ich es kapiere....
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m_a_d
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von m_a_d »

Reverend357 hat geschrieben: 30. Dezember 2020, 16:27 Dieses ganze Paragrafenzeug verwirrt mich immer wieder....Aber solang ich meine 7er und 8er Plätze hab darf ich die mags haben und mir auch für diese waffe neue kaufen, oder?
ja darfst Du
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Balistix
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von Balistix »

Ich hab das Thema an anderer Stelle schon einmal durchgekaut und ausgespuckt: viewtopic.php?p=32860#p32860

Kopiere es hier noch einmal rein:
Balistix hat geschrieben: 17. Oktober 2020, 05:40 Vorweg: Kat A Plätze die qua Altbestand erworben wurden, sind von den folgenden Ausführungen nicht betroffen. Hier geht es rein um die "Edelsportschützen-Regelung".

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen einer Bestätigung gemäß § 11 Abs 1 WaffG ("Sportschütze") und einer nach Abs 4 leg cit ("HighCap-Sportschütze"). Dazu, wer diese jeweiligen Bestätigungen ausstellen darf, bitte die entsprechenden Stellen im Gesetz nachzulesen.

Nur die Bestätigung gemäß §11 Abs 4 erzeugt gemäß §17 Abs 3 2. Satz einen Rechtsanspruch (arg: ist) auf dementsprechende Kat A Plätze. Diese Ausnahmebewilligung muss die Behörde daher erteilen, darf sie aber zeitlich befristen und an Auflagen knüpfen.

Das bedeutet: eine 11b-Bestätigung alleine sagt nur aus, dass du Sportschütze bist. Eine 11b-Bestätigung, die auf Abs 4 leg cit Bezug nimmt, begründet eine Basis für einen "Erweiterungsantrag" im weiteren Sinne (eigentlich einen Rechtsanspruch auf Eintauschen von Kat B gegen zeitlich/sachlich beschränkte Kat A Plätze).

Dh neue WBK, nochmal zahlen. Wohl ebenso beim "Verfall/Rücktausch" der Plätze von A nach B, sofern die Auflagen nicht mehr erfüllt werden. Welche konkreten Auflagen und zeitlichen Befristungen sich in der behördlichen Praxis herauskristallisieren werden, ist von meiner Warte aus noch nicht abzusehen. Die Glaskugel sagt, es werden wohl in regelmäßigen Abständen (jährlich? alle 2/3/5 Jahre?) eine entsprechende schriftliche Bestätigung sowie Bewerbslisten beizubringen sein.
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m_a_d
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von m_a_d »

Danke für die Konkretisierung! Ich vermute dass es aktuell in der Übergangsphase ggf. noch leichter ist, eine Ausnahme ohne Befristung zu bekommen als nach Ablauf der Übergangsregelung. Warum vermute ich das? Weil derzeit viele Altbestands A Plätze genehmigt werden und ein zusätzlicher nicht so heraussticht. Diverse Behörden haben bereits mehrfach nach dem 14.12. gekaufte HAs als 8er Platz eingetragen. Nach der Übergangsregelung ist es aber definitiv auffälliger und die Wahrscheinlichkeit dass der besondere Ausnahme 11er den Ballistix oben zitiert hat zieht, nähert sich asymptotisch an 1 - mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit dass auch Auflagen zum Tragen kommen.
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Joseph_Rochefort
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von Joseph_Rochefort »

hat schon jemand diese Bestätigung bekommen? Was habt ihr dafür eingereicht? was sind die genauen Konsequenzen in eurem konkreten Fall? Wo genau steht das jetzt, dass ihr "Edelsportschütze" seid? Auf der WBK?
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von DocRuger »

Joseph_Rochefort hat geschrieben: 24. Juli 2021, 15:43 hat schon jemand diese Bestätigung bekommen? Was habt ihr dafür eingereicht? was sind die genauen Konsequenzen in eurem konkreten Fall? Wo genau steht das jetzt, dass ihr "Edelsportschütze" seid? Auf der WBK?
Ein kleiner Blick in das aktuelle Waffengesetz könnte hier schnell Abhilfe schaffen :whistle:

§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

Diese Bestätigung stellt dir dein Verein bzw dessen Obmann oder Oberdchützenmeister aus und ist bei jedem Antrag an die Behörde wie zb Erweiterung aufs neue vorzulegen.

Auf der WBK steht übrigens auch nichts davon drauf siehe vorherigen Absatz.
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mikonis
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Re: 11b Edelsportschütze Nachweis

Beitrag von mikonis »

Joseph_Rochefort hat geschrieben: 24. Juli 2021, 15:43 hat schon jemand diese Bestätigung bekommen? Was habt ihr dafür eingereicht? was sind die genauen Konsequenzen in eurem konkreten Fall? Wo genau steht das jetzt, dass ihr "Edelsportschütze" seid? Auf der WBK?
Ja.
Genau so wie es im Gesetztestext bzw. beim Vorposter steht.
Ich habe meine beiden erwünschten Plätze 17/1/7 und 17/1/8 bekommen, die stehen jetzt auf der WBK (.... x Plätze der Kategorie 17/1/7 und x Plätze der Kategorie 17/1/8 ....)

Die Bestätigigung zum Edelsportschützen nach 11b gilt genau 1 mal, nämlich beim aktuellen Ansuchen. Dieses Ansuchen gilt für zwei Fälle: Ersten für die Umwandlung eines B-Platzes in einen A-Platz (17/1/x) oder zweitens für die Neubewilligung eines A-Platzes (17/1/x) bei einer Erweiterung. Bei der nächsten Erweiterung oder beim nächsten Ansuchen auf Umwandlung ist alles erneut zu machen.

Eingetragen im ZWR wird die Waffe übrigens als Kategorie B. Das ist wurscht, weil du ja mit der Eintragung auf der WBK die Bewilligung hast. ZWR ist ja keine Bewilligung sondern nur ein Register.
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