Hallo,
Frage zu dem Zubehöreintrag nach der Meldung gem §17 Abs 1
Ich hatte in meiner alten WBK den Eintrag bei Behördliche Eintragungen: "Zubehör". Ich habe mir bei der damaligen Ausstellung der WBK irgend eine unnötiges Zubehör gekauft, um den Eintrag auf der WBK zu haben, falls ich mal eines haben möchte, um dann nicht wieder eine neue WBK dafür ausstellen lassen zu müssen. So funktionierte das damals auch.
Nun habe ich erst recht eine neue WBK wegen der §17 Abs 1 Meldung benötigt. Zugegeben, ich hab das gleich mit einer Erweiterung verbunden, damit ich da nicht erst wieder 180 Euro hinlegen muss.
Ich habe bei Beantragung extra darum gebeten den Zubehöreintrag der zuvor "nur": "Zubehör" lautete so beizubehalten.
So nun habe ich die neue WBK heute abgeholt. Da steht nun als Eintrag nicht mehr "Zubehör" sondern "1 Zub. B"
Also zum einen in der Stückzahl limitiert/festgehalten, und zum anderen einer Kat. zugewiesen, was meinen ursprünglichen Plan ja eigentlich zunichte macht.
Wie ist das denn momentan mit Eintragungen wird das noch auf die WBK gedruckt also ist dann wieder eine Neuausstellung notwendig? Und brauche ich eine neue WBK wenn ich dieses Zubehör wieder abmelden möchte?
Und was mache ich nun mit meinem Eintrag? Zumal es nicht einmal zutreffend ist, da das Zubehör (ein Wechsellauf) auf eine Glock gemeldet ist, die nun unter §17 Abs 1 gem. Z.7 eingetragen ist ...
Hat hier noch jemand diesen Eintrag?
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Frage zu Zubehöreintrag WBK
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Frage zu Zubehöreintrag WBK
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK
Gute Frage, hattest Du nur 1 Zubehör?
Grundsätzlich ist das ja mit dem Zubehör per 13.12.19 gefallen. Auf der WBK meiner Partnerin steht nichts mehr von Zubehör, trotzdem hat sie Wechselsysteme.
Ich habe mir den Zuhöreintrag seinerzeit auch mit der Erweiterung geholt und habe für jedes Wechselsystem einen eigenen Bescheid gebraucht und auch bekommen. Theoretisch werden meine bestehenden Wechselsysteme nicht miteingerechnet bei der doppelten Anzahl der bestehenden Plätze!?!? (da ich extra einen Bescheid beantragt hatte)
Kann ich aber erst berichten, wenn ich meine Mags registriere und hoffentlich auch die Erweiterung durchbekomme, mache ich aber erst in der zweiten Jahreshälfte.
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK
Kurzfassung - das ist alles so kompliziert und wird je Behörde unterschiedlich gehandhabt
Man hat früher den Eintrag Zubehör auf der Karte gebraucht um dann ein Zubehör kaufen zu können, für welches Du dann einen Bescheid erhalten hast. Für den Zubehöreintrag hat mein kein konkretes!!! Zubehör benötigt, nur manche Behörden haben sich geweigert den Zubehör-Eintrag vorher zu machen. Der Eintrag war lediglich die Legitimation, bescheidmäßig Dir zugestandenes Zubehör zu besitzen. Die Bescheide wurden mit verschiedener Handhabung je Behörde abgewickelt - vorher kaufen und dann melden // vorher anmelden, dann Bestätigung vom Handler, dann durch den SB eintragen und erst nachher beim Händler kaufen // etc.
Seit der Novelle mit 2019 ist das Zubehör anders geregelt - man hat nun automatisch einen Rechtsanspruch auf je 2 "wesentliche Bestandteile" (aka umgangssprachlich Zubehör) pro KatB Platz der WBK (§23(3)). Alles was stückzahlmäßig darüber hinaus geht, muss auch weiterhin per Einzelbescheid abgewickelt werden (steht auch im §23(3)).
Im Zuge der Umstellung von der "alten WBK" auf die "neue WBK" (im Zuge einer Erweiterung und/oder Altbestandsmeldung) haben viele angegeben, den Zubehör Eintrag behalten zu wollen. Ebenso sind die wesentlichen Bestandteile, die man davor auf Basis von Einzelbescheiden besessen hat, im ZWR auch weiterhin als solche zu führen und nicht in die Anzahl gem. des neuen WaffG (2xKatB) einzurechnen.
Eigentlich.
Denn in der Praxis haben die meisten Behörden den Zubehöreintrag bei der Neusausstellung gestampft und die alten "Zubehöre" einfach auf die neuen Plätze eingetragen. Dass es auch anders geht, haben einzelne Behörden gezeigt. Ich kenne diese Fälle aber nur vom Hörensagen bzw aus der ZWR-Schulungsunterlage, wo diese Option vorkommt. Die Bescheide haben weiterhin ihre Gültigkeit - auch wenn der Eintrag nicht mehr auf der Karte steht, kann die Behörde die "alten" Bescheide damit nicht für ungültig erklären.
Alle mir persönlich bekannten Fälle haben den Eintrag nicht mehr und ihre "alten wesentlichen Bestandteile" auf den neuen "doppelten" Plätzen. Da die meisten im Zuge der Altbestandseintragung auch erweitert haben, hat sich die Kritik daran zumeist sehr in Grenzen gehalten. Es wird eventuell dann ein Thema, wenn man mehr als die doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen haben will und nochmal für die Karte zahlen soll. Aber so einen Fall kenne ich persönlich noch nicht und weiß nicht, wie dann in der Praxis damit umgegangen wird.
Man hat früher den Eintrag Zubehör auf der Karte gebraucht um dann ein Zubehör kaufen zu können, für welches Du dann einen Bescheid erhalten hast. Für den Zubehöreintrag hat mein kein konkretes!!! Zubehör benötigt, nur manche Behörden haben sich geweigert den Zubehör-Eintrag vorher zu machen. Der Eintrag war lediglich die Legitimation, bescheidmäßig Dir zugestandenes Zubehör zu besitzen. Die Bescheide wurden mit verschiedener Handhabung je Behörde abgewickelt - vorher kaufen und dann melden // vorher anmelden, dann Bestätigung vom Handler, dann durch den SB eintragen und erst nachher beim Händler kaufen // etc.
Seit der Novelle mit 2019 ist das Zubehör anders geregelt - man hat nun automatisch einen Rechtsanspruch auf je 2 "wesentliche Bestandteile" (aka umgangssprachlich Zubehör) pro KatB Platz der WBK (§23(3)). Alles was stückzahlmäßig darüber hinaus geht, muss auch weiterhin per Einzelbescheid abgewickelt werden (steht auch im §23(3)).
Im Zuge der Umstellung von der "alten WBK" auf die "neue WBK" (im Zuge einer Erweiterung und/oder Altbestandsmeldung) haben viele angegeben, den Zubehör Eintrag behalten zu wollen. Ebenso sind die wesentlichen Bestandteile, die man davor auf Basis von Einzelbescheiden besessen hat, im ZWR auch weiterhin als solche zu führen und nicht in die Anzahl gem. des neuen WaffG (2xKatB) einzurechnen.
Eigentlich.
Denn in der Praxis haben die meisten Behörden den Zubehöreintrag bei der Neusausstellung gestampft und die alten "Zubehöre" einfach auf die neuen Plätze eingetragen. Dass es auch anders geht, haben einzelne Behörden gezeigt. Ich kenne diese Fälle aber nur vom Hörensagen bzw aus der ZWR-Schulungsunterlage, wo diese Option vorkommt. Die Bescheide haben weiterhin ihre Gültigkeit - auch wenn der Eintrag nicht mehr auf der Karte steht, kann die Behörde die "alten" Bescheide damit nicht für ungültig erklären.
Alle mir persönlich bekannten Fälle haben den Eintrag nicht mehr und ihre "alten wesentlichen Bestandteile" auf den neuen "doppelten" Plätzen. Da die meisten im Zuge der Altbestandseintragung auch erweitert haben, hat sich die Kritik daran zumeist sehr in Grenzen gehalten. Es wird eventuell dann ein Thema, wenn man mehr als die doppelte Anzahl an wesentlichen Bestandteilen haben will und nochmal für die Karte zahlen soll. Aber so einen Fall kenne ich persönlich noch nicht und weiß nicht, wie dann in der Praxis damit umgegangen wird.
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dvc & lg
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK
Also bei mir in Wien mit "neuer" WBK (vom Sept. 2018) war es so:
Mein KK Wechselsystem wurde mir am 16.10.2020 als "freies Zubehör" im ZWR eingetragen und an meiner WBK hat sich nix geändert.
Also wird wohl auch keine neue WBK fällig, wenn ich das Zubehör abmelde oder noch 3 weitere dazu anmelde …
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Frage zu Zubehöreintrag WBK
Bei mir übersteigt sie Anzahl an Zubehör das doppelte, auch noch nach 2-5 Erweiterung. Habe daher den Eintrag x zusätzliche bewilligtes Zubehör mit Bescheid vor 14.12.19
Seither kam kein neues dazu da erstmal Plätze gefüllt.
An und für sich sollte es jetzt so sein, dass ich 5 wbk plätze also 10 Zubehöre frei habe. Da für die 12 alten Bescheid und vermerk auf wbk. Ich behalte dafür auch meine Basiswaffen von damals. Bescheid ja gebunden. Das die da B und jetzt P17 werden sollte nix ändern. Ist ja wie D zu C nur eine Bezeichnungsänderung
---
Sinngemäß hast su die doppelte wbk anzahl und 1 mehr da du dafür vermerk + bescheid hast
Seither kam kein neues dazu da erstmal Plätze gefüllt.
An und für sich sollte es jetzt so sein, dass ich 5 wbk plätze also 10 Zubehöre frei habe. Da für die 12 alten Bescheid und vermerk auf wbk. Ich behalte dafür auch meine Basiswaffen von damals. Bescheid ja gebunden. Das die da B und jetzt P17 werden sollte nix ändern. Ist ja wie D zu C nur eine Bezeichnungsänderung
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Sinngemäß hast su die doppelte wbk anzahl und 1 mehr da du dafür vermerk + bescheid hast