Kat. A und B tauschen

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Wolf1971
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von Wolf1971 »

Tobi1987 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:10 Würde ich an deiner Stelle machen, kannst später gegen a AK oder irgendwas anderes geiles tauschen und Mags nachkaufen.
Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....

Das ganze grenzt eh an die perfekte Perversion... :nudelholz:
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wilhelmshoehe
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von wilhelmshoehe »

Wolf1971 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:12 Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....
Melde halt nicht alle! Im Prinzip reicht ein einziges passendes Mag für den Z8 Platz. Die andren können dann nach wie vor frei herumliegen. ;)
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Tobi
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von Tobi »

Wolf1971 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:12
Tobi1987 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:10 Würde ich an deiner Stelle machen, kannst später gegen a AK oder irgendwas anderes geiles tauschen und Mags nachkaufen.
Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....

Das ganze grenzt eh an die perfekte Perversion... :nudelholz:
Ich hab so einen Schrank mit separaten Fächern auf der Seite, da lagern die Magazine. Im selben Schrank sind meine A- und B-Waffen und im separaten Schrank daneben ohne seitliche Fächer lagern unsere gemeinsam zugänglichen C-Waffen und im oberen verschließbaren Fach, nur für meine Freundin zugänglich, ihre zwei B-Waffen. So ist alles verstaut und jeder hat nur auf seinen Krempel zugang, so wie es das Gesetz verlangt.
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Wolf1971
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von Wolf1971 »

Tobi1987 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:47
Wolf1971 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:12
Tobi1987 hat geschrieben: 28. September 2021, 11:10 Würde ich an deiner Stelle machen, kannst später gegen a AK oder irgendwas anderes geiles tauschen und Mags nachkaufen.
Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....

Das ganze grenzt eh an die perfekte Perversion... :nudelholz:
Ich hab so einen Schrank mit separaten Fächern auf der Seite, da lagern die Magazine. Im selben Schrank sind meine A- und B-Waffen und im separaten Schrank daneben ohne seitliche Fächer lagern unsere gemeinsam zugänglichen C-Waffen und im oberen verschließbaren Fach, nur für meine Freundin zugänglich, ihre zwei B-Waffen. So ist alles verstaut und jeder hat nur auf seinen Krempel zugang, so wie es das Gesetz verlangt.
Ich hab inzwischen 5 Waffentresore und die sind alle bumsvoll - man gönnt sich ja sonst nichts :aut:

Die ungefährlichen Magazine sind auf zwei extra Koffer verteilt - die gefährlichen hab ich eh eingesperrt.
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Huck_Finn
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von Huck_Finn »

Melde halt nicht alle! Im Prinzip reicht ein einziges passendes Mag für den Z8 Platz. Die andren können dann nach wie vor frei herumliegen. ;)

Das ist keine so gute Idee diese offen herumliegen zu lassen. Zufällige Kontrolle und statt 2 hast du 5 in deinem Besitz ergibt Erklärungsbedarf inkl. ordentlich Ärger. Der Altbestandsschutz zur Meldung für Magazine nach WaffG §17 Z7-Z10 gilt nach dem 13.12.202 nicht mehr.

Magazine die du bereits für eine Kat. A Langwaffe im ZWR stehen hast darfst du im Fall des Verkaufs der LW behalten und dir für die neue Kat. A Waffe große Magazine kaufen. Es ist aber kein Mischen von Z7 und Z8 zulässig. Auch wenn es technisch möglich ist. Z7 ohne ZWR Eintrag von Magazine bedeutet das du keine besitzt. Beispiel: Meldung von 5 Stück Glock Magazinen für Z8 Langwaffe. Diese dürfen aber nicht an eine KW angesteckt werden. Ausnahme beh. genehmigter Schießstand.

Die bei Tobi durchgeführten Änderungen sind interessant und würde sagen .. einfach freuen und :wasntme: :D
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von yoda »

Das mit den Magazinen ummelden ist super, da wird denen bei der Behörde wenigstens nicht langweilig :D
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von gunlove »

yoda hat geschrieben: 9. Oktober 2021, 21:18 Das mit den Magazinen ummelden ist super, da wird denen bei der Behörde wenigstens nicht langweilig :D
Wobei der Sachbearbeiter nichts für das Gesetz kann.
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von wilhelmshoehe »

Huck_Finn hat geschrieben: 9. Oktober 2021, 21:01
Melde halt nicht alle! Im Prinzip reicht ein einziges passendes Mag für den Z8 Platz. Die andren können dann nach wie vor frei herumliegen. ;)

Das ist keine so gute Idee diese offen herumliegen zu lassen. Zufällige Kontrolle und statt 2 hast du 5 in deinem Besitz ergibt Erklärungsbedarf inkl. ordentlich Ärger. Der Altbestandsschutz zur Meldung für Magazine nach WaffG §17 Z7-Z10 gilt nach dem 13.12.2021 nicht mehr.
Es ging hier, soweit ich das verstanden habe, um Glock Magazine mit nicht mehr als 20 Schuss Kapazität. Diese sind nach wie vor frei erhältlich. Hierzu reicht ein einziges Magazin für die Altbestandsmeldung um einen Z8 Platz für die 9mm Schmeisser zu bekommen.
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von Huck_Finn »

Das ist schon richtig das es die Glock Magazine mit unter 20 Schuss frei im Handel gibt. ABER nur für die Kurzwaffe! Er hat die Schmeisser im Kal. 9mm als Altbestand und daher gibt es den Z8 Eintrag. Den gibt es nicht wegen eines einzelnen Magazins für eine Waffe die man in der Zukunft erwerben will.

Die zugehörigen und bereits besessenen Magazine werden taxativ als Altbestand von der Behörde eingetragen und wenn er welche dazu kauft vom Händler. KW Magazine dürfen allerdings zuhause nicht an die Langwaffe angesteckt werden. Bis 13.12. musst der Besitz legitimiert werden.
# Altbestand KW plus Magazine über 20 Schuss - Z7 plus Eintrag Anzahl der Magazine. Anstecken zuhause erlaubt. Nachkauf unbegrenzt - ZWR Eintrag vom Händler
# Altbestand LW plus Magazine über 10 Schuss - Z8 plus Eintrag Anzahl der Magazine. Anstecken zuhause erlaubt. Nachkauf unbegrenzt - ZWR Eintrag vom Händler

#Altbestand KW Magazin über 20 Schuss - Z9 Eintrag Anzahl der Magazine. Nachkauf nur im 1:1 Verfahren. 1 oder mehrere Stück mit Nachweis bei der PD oder Händler abgeben und neues kaufen. Anstecken zuhause NICHT erlaubt.
#Altbestand KW Magazin über 10 Schuss - Z10 Eintrag Anzahl der Magazine. Nachkauf nur im 1:1 Verfahren. 1 oder mehrere Stück mit Nachweis bei der PD oder Händler abgeben und neues kaufen. Anstecken zuhause NICHT erlaubt.
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Re: Kat. A und B tauschen

Beitrag von cas81 »

Wenn eine Kat A- Waffe iSd Z8 daraus wird, weil man zum Stichtag 1 Glock-Magazin zur LW hatte (oder aus sonstigem Grund nur 1 gemeldet hatte, eben weil bspw die anderen Glock-Magazine zur KW gehören), dann könnte man die anderen Glock-Magazine unter 20 Schuss sehrwohl einfach herumliegen lassen. Solange man eine Glock besitzt, ansonsten kommt uU das erste Verdachtsmoment und der Zirkus geht ggf los. MMn muss man es nicht darauf anlegen, die Damen und Herren Polizisten wissen ja nicht, wie super man ist. Ich frage mich nur, weshalb man leere Magazine herumliegen lassen sollte, anstatt die Mags einfach in den Safe zu werfen. Wobei... Ab 14.12.2021 haben wir ganz andere Sorgen und mit drastisch steigender Anzahl bei den Waffendelikten zu kämpfen, was diverse politische Parteien wieder zum Zuckaus bringt, bis nach Brüssel rauf. Aber vielleicht haben ja eh nur interessierte Sportschützen Glock-Mags über 20 Schuss oder LW-Mags über 10 Schuss ^^

Zum letzten Absatz:
#Altbestand LW Magazin über 10 Schuss - Z10 Eintrag: Habe 6 Plätze. 3 AR-Mags an Berechtigte verkauft. Somit 3 freie Plätze. Wollte neue AK-Mags nachkaufen. Händler: "Z10 kannst nicht kaufen, das ist nur Altbestand. Wir können das gar nicht melden, haben nämlich nur Z7 und Z8 zur Auswahl". Theorie und Praxis.
Ich bin gespannt, was passiert, wenn ich von jemandem mit Z8 privat ein Magazin kaufe und dabei selbst nur eine Z10- Berechtigung habe. Ich habe leider null komma null Vertrauen in unsere Verwaltung, von daher sitze ich derzeit auf 3 leeren Plätzen und weiß nicht, was ich damit machen soll, weil die Praxis nicht zur Theorie passt.
... abusus non tollit usum ...
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