§ 11b (1) WaffG
Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Bedeutet:
(2) 1. Wenn dein Verein im Landesverband ist: check
(2) 2. Wenn dein Verein nicht im Landesverband ist, dann muss er 35 ordentliche Mitglieder haben und die Mitglieder müssen an solchen Bewerben teilnehmen. NmE: Im Sinne von "grundsätzlich" und nicht du konkret (arg: "... Mitglied
er dieses Vereins"...). Vielleicht ein Streitthema mit dem Waffenreferenten der Behörde. Schau mal, dann siehst du schon.
(3) Wenn du im Schnitt 12x im Jahr trainierst: check.
(3)
Ansonsten brauchst du Bewerbe. Ich sehe hier keinen Konnex zu den int. Bewerben, sondern nur Bewerbe. Die besondere Bewerbsart wird amS nur hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbeshens des
Vereins iSd §11b gefordert. Kann mich auch irren, ist immerhin nicht so toll formuliert, bzw machen die Behörden eh mehr oder minder, was sie wollen.
Dann bekommst du von deinem Verein eine Bestätigung, dass du Sportschütze iSd §11b bist.
(4) Dann muss ein Ö-
Verband (=/= Verein!), der wiederum in einem int. Verband dabei ist, bestätigen, dass man solche Waffen zur Ausübung von Disziplin X benötigt. Welcher Verein da für PPC zuständig ist, weiß ich nicht (ISPC-Austria?).