Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Bleibeschleuniger
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Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von Bleibeschleuniger »

Eine Frage in die runde weil gefunden habe ich nix konkretes. Oder ich bin zu blind oder dämlich... :whistle:

Wenn ich jetzt hergehe und mir eine pcc anschaffe (ar9, scorpion, stribog,...was auch immer) dürfte ich ja nur noch 10er magazine dafür haben/benutzen... Was in einer disziplin wie ipsc pcc ja sinnlos wäre wenn andere mit ihren 30er mags am start stehen.

Darf ich jetzt trotzdem kaufen und dann melden oder bekommt man eine Genehmigung oder ist das jetzt aussichtslos geworden wenn man keinen Altbestand hat?

Hat da jemand infos zu dem thema?
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ramrod
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von ramrod »

ich finde das hier recht gut zusammengefasst: https://isb-shooting.com/information.ht ... e-Magazine
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Balistix
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von Balistix »

§ 17 Abs 3 2. Satz WaffG... Du kannst einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
Bleibeschleuniger
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von Bleibeschleuniger »

Ui... "sind mindestens 3 Wettkämpfe vorgeschrieben, einer davon international (Staatsmeisterschaft, Europameisterschaft)"...
:wtf:

Hab zwar 2019 staatsmeisterschaft und 2020 Landesmeisterschaft im ipsc production mitgemacht aber das ist nix wo große Magazine erforderlich sind... Und um bei einer staatsmeisterschaft mitmachen zu können muss man sich meist auch qualifizieren

Also ist das ja sozusagen, wenn kein altbestand da ist abgewürgt!

Somit muss der antrag nicht stattgegeben werden
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cas81
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von cas81 »

§ 11b (1) WaffG
Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Bedeutet:

(2) 1. Wenn dein Verein im Landesverband ist: check
(2) 2. Wenn dein Verein nicht im Landesverband ist, dann muss er 35 ordentliche Mitglieder haben und die Mitglieder müssen an solchen Bewerben teilnehmen. NmE: Im Sinne von "grundsätzlich" und nicht du konkret (arg: "... Mitglieder dieses Vereins"...). Vielleicht ein Streitthema mit dem Waffenreferenten der Behörde. Schau mal, dann siehst du schon.

(3) Wenn du im Schnitt 12x im Jahr trainierst: check.
(3) Ansonsten brauchst du Bewerbe. Ich sehe hier keinen Konnex zu den int. Bewerben, sondern nur Bewerbe. Die besondere Bewerbsart wird amS nur hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbeshens des Vereins iSd §11b gefordert. Kann mich auch irren, ist immerhin nicht so toll formuliert, bzw machen die Behörden eh mehr oder minder, was sie wollen.
Dann bekommst du von deinem Verein eine Bestätigung, dass du Sportschütze iSd §11b bist.

(4) Dann muss ein Ö-Verband (=/= Verein!), der wiederum in einem int. Verband dabei ist, bestätigen, dass man solche Waffen zur Ausübung von Disziplin X benötigt. Welcher Verein da für PPC zuständig ist, weiß ich nicht (ISPC-Austria?).
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Bleibeschleuniger
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von Bleibeschleuniger »

cas81 hat geschrieben: 25. März 2021, 13:23
§ 11b (1) WaffG
Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Bedeutet:

(2) 1. Wenn dein Verein im Landesverband ist: check
(2) 2. Wenn dein Verein nicht im Landesverband ist, dann muss er 35 ordentliche Mitglieder haben und die Mitglieder müssen an solchen Bewerben teilnehmen. NmE: Im Sinne von "grundsätzlich" und nicht du konkret (arg: "... Mitglieder dieses Vereins"...). Vielleicht ein Streitthema mit dem Waffenreferenten der Behörde. Schau mal, dann siehst du schon.

(3) Wenn du im Schnitt 12x im Jahr trainierst: check.
(3) Ansonsten brauchst du Bewerbe. Ich sehe hier keinen Konnex zu den int. Bewerben, sondern nur Bewerbe. Die besondere Bewerbsart wird amS nur hinsichtlich des Bestehens oder Nichtbeshens des Vereins iSd §11b gefordert. Kann mich auch irren, ist immerhin nicht so toll formuliert, bzw machen die Behörden eh mehr oder minder, was sie wollen.
Dann bekommst du von deinem Verein eine Bestätigung, dass du Sportschütze iSd §11b bist.

(4) Dann muss ein Ö-Verband (=/= Verein!), der wiederum in einem int. Verband dabei ist, bestätigen, dass man solche Waffen zur Ausübung von Disziplin X benötigt. Welcher Verein da für PPC zuständig ist, weiß ich nicht (ISPC-Austria?).
Hmm OK... Ja wäre in meinem fall die ipsc Austria. Wobei ich in der Praxis glaube das es auf den den sachbearbeiter der jeweiligen bh ankommt wie es dann wirklich sein wird

Auf jeden fall wird einem da etwas erscheert und somit sehe ich Disziplinen dafür eher sterben
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cas81
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von cas81 »

Ich sehe hier keinen Spielraum für die Behörde, sobald du deine Bestätigungen in der Hand hast:
§ 17 (3) Satz 2 WaffG:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
Natürlich können sich manche Willkürlinger da quer stellen, dann müsstest du den Instanzenzug bemühen und streiten gehen. Ob das für dich in Frage kommt, kannst eh nur du wissen.
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von mikonis »

Nur als Edelsportschütze gemäß §11b ist es möglich neue zusätzliche Kategorie-A-Plätze zu bekommen. Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen und es gibt mMn nicht den geringsten Grund, warum in der nächsten Zeit irgendein Sachbearbeiter davon abrücken sollte.

An internationalen Bewerben gibt es die Level III-Bewerbe im In- und Ausland, insbesondere in Tschechien oder der Slovakei. Mit Leihwaffen (rifle oder PCC) teilnehmen. Damit wären Bewerbe mit Kategorie-A-Waffen nachgewiesen und die Teilnahme an internationalen Bewerben. (Ein Tag Production, ein Tag PCC mit Leihwaffe).

Alternativ könntest du dir eine PCC mit 10er-Magazinen kaufen. Bei geeigneten Bewerben im In- und Ausland nutzt du sie mit deinen eigenen 17er-Glock-Magazinen oder mit vor Ort am Schießplatz (!) geborgten 30er-Glock-Magazinen. Der Spaß bleibt erhalten und du kannst nachweisen, dass du einen Kategorie-A-Platz brauchst. Du selbst darfst auf keinen Fall 30er-Glock-Magazin kaufen oder haben, weil verboten. Du darfst auch außerhalb eines behördlich (!!!!) bewilligten Schießplatzes keinesfalls deine eigenen 17er-Glock-Magazine anstecken, weil verboten.

Staatsmeisterschaften in Ö werden vom Verein beschickt, da reicht die Anmeldung. Die Anmeldung bei der ÖM selbst erfolgt durch den Landesreferenten.
Eine Bestätigung für die Nutzung einer Kategorie-A-Waffe stellt die IPSC-Austria als Teil des ASF-Verbandes für ihre Mitglieder aus.
Den Rest von §11b erfüllst du selbstredend.

Sonst könntest du versuchen deine Kategorie-A-rifle in .223 auf einen B-Platz zu verlegen, die dazugehörigen Magazine verkaufen oder auf 17/1/10 platzieren und und eine neue PCC geeignete Waffe auf deinem Kategorie A-Platz legen. Das hat wahrscheinlich derzeit auch noch niemand ausprobiert oder ausjudiziert.
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von eriochromcyanin »

Bleibeschleuniger hat geschrieben: 25. März 2021, 12:27 Eine Frage in die runde weil gefunden habe ich nix konkretes. Oder ich bin zu blind oder dämlich... :whistle:

Wenn ich jetzt hergehe und mir eine pcc anschaffe (ar9, scorpion, stribog,...was auch immer) dürfte ich ja nur noch 10er magazine dafür haben/benutzen... Was in einer disziplin wie ipsc pcc ja sinnlos wäre wenn andere mit ihren 30er mags am start stehen.

Darf ich jetzt trotzdem kaufen und dann melden oder bekommt man eine Genehmigung oder ist das jetzt aussichtslos geworden wenn man keinen Altbestand hat?

Hat da jemand infos zu dem thema?
Wie schon bereits einige Antworten erwähnt haben, musst du ...
1. Sportschütze nach § 11b WaffG sein und eine Bestätigung von deinem Verein dafür haben.
2. eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen (§ 17 Abs. 3 WaffG, zweiter Satz)
3. einen Antrag Stellen (§ 17 Abs. 3 WaffG, zweiter Satz)
4. eine Bestätigung von einem österreichischen Sportschützenverband haben, dass solch eine Waffe (z.B. ein PCC) zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist. Das müsste dir dann die IPSC Austria von der ASF bestätigen lassen, bzw. sollten die so eine "Generalbestätigung" bereits haben. (§ 11b Abs. 4 WaffG)

--> Dann hast du einen Rechtsanspruch auf die Bewilligung zum Besitz EINER Schusswaffe nach § 17 Abs. 1 Z 7 oder Z 8 WaffG, wobei dir dafür ein Kat. B Platz abgezogen wird (Summe bleibt gleich). Achtung: "Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden."


Was nicht vom Gesetz gefordert wird, dass die Bestätigung nach § 11b Abs. 4 WaffG auf dich als Person ausgestellt wird und es wird auch nicht gefordert, dass du bereits PCC Ergebnisse vorweisen musst. (Wenn es wohl auch kein Fehler ist, wenn man das trotzdem hat. Könnte den Fall beschleunigen oder eine Beschwerde vermeiden.)
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Re: Erwerb einer Kat B Langwaffen mit großen magazinen

Beitrag von white »

cas81 hat geschrieben: 25. März 2021, 13:23
§ 11b (1) WaffG
Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1. Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2. über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Danke für die Hinweise !
  • Dh, wenn ich "nur" regelmäßig den Schießsport ausübe, dann erfülle ich den §11 Abs1.
  • Der §11 Abs2 wird erfüllt wenn ich "nur" die Z1 erfülle - zB Mitglied im ISB(Ö) ?
  • §11 Abs3 in blauer Schrift - ist ja nur die Beschreibung, wie der Schießsport regelmäßig erfüllt wird.
  • §11 Abs4 wird erfüllt, wenn zB der ISB bestätigt, dass diese Bewerbe in der Sportordnung definiert sind ?
    Hier sollte der Nachweis, dass an solchen Bewerben bereits teilgenommen wurde von Vorteil aber nicht zwingend sein (wäre ein bissi ein Chicken-Egg-Thema) ?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen - danke vorab.
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