Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

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r4ptor
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Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von r4ptor »

Hallo Leute,

Wieder mal ein Magazin Thema, hurra.

Folgendes Szenario: ich besaß und besitze noch keine HA LW, hatte aber vor dem Stichtag 2019 insgesamt 11 223 und AK Magazine.
Diese habe ich auch gemeldet und sie sind als Altbestand Z10 auf der WBK eingetragen.

Weiter besitze ich 5 Glock 17 Schuss Magazine, diese sind nicht gemeldet, da ja KW und <20 Schuss frei.

So. Jetzt kaufe ich mir eine AR15 in 223.
Die gemeldeten Magazine darf ich am offiziell genehmigten Schießstand verwenden.
Soweit so gut.

Jetzt kaufe ich mir für IPSC PPC noch ein 9mm Wechselsystem.
Darf ich auf einem offiziellen stand an dieses Wechselsystem die 17er, nicht gemeldeten, Magazine anstecken oder ist das pfui weil >10 und LW.
Die Magst sind ja eigentlich für eine KW konzipiert und daher frei?

Auf Nummer sicher gehen und die Magazine eintragen (und damit nochmal 160€ zahlen weil ich nicht mitgemacht habe?
Geht das überhaupt? Die Teile sind ja ohne entsprechend LW frei, fällt ja in keine Kategorie?

Ich blick nicht durch, danke euch :mrgreen:

[Die Edith meint folgendes]
LautIWÖ wäre es so wie befürchtet böse.
Sonderfall von für Halbautomaten passenden Magazinen für Faustfeuerwaffen
Wenn jemand einen Halbautomaten (Langwaffe) für Pistolenmunition besitzt und gleichzeitig ein passendes Pistolenmagazin, das max. 20 Schuss fasst, so ist der Besitz dieses Magazins an sich legal. Steckt man es aber an seinen Halbautomaten an, ist dieser eine verbotene Waffe der Kategorie A. Es kommt also darauf an, ob man plant, derartige Magazine künftig für die halbautomatische Langwaffe zu verwenden. In diesem Fall ist eine Ausnahmegenehmigung gem. 1. und 2. zu beantragen.
Aber ich hab den HA ja noch nicht, ergo gibts da auch keine Ausnahmegenehmigung? Arghl :roll:

Alternativplan C: Ein paar 10er Glocks besorgen, fleißig PPC ballern und die Edelsportschützengenehmigung beantragen. Braucht zwar auch wieder eine neue WBK aber dann wär ich fein raus.
Kompliziert das ganze.
Mr.Propper
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von Mr.Propper »

Hatte ein ähnliches Problem und mit meiner SB gesprochen.

Darf ich mir Glockmagazine mit max 20 Schuss kaufen wenn ich keine Glock besitze. Ich besitze aber einen HA Schmeisser in 9mm welche Glock Magazine nimmt.
Antwort:
Magazine für FFW sind frei zu erwerben, solange ich sie nicht zu Hause oder an einem NICHT genehmigten Schiesstand an meinen HA anstecke.
Mittlerweile ist’s egal da ich genug A Plätze habe.

Ich glaube, meine Meinung, da hat sich einfach keiner was überlegt. Da es Mags gibt die du an KW und LW anstecken kannst ist das einfach nicht geklärt.

Selbiges, du hast einen Repetierer Kat C und das Magazin in .308 passt auch in einen HA. Das Mag fasst mehr als 10 Schuss.
Was machst jetzt? Meldest es, oder lässt du es für den Repetierer. Später kaufst dir eine AR10 und hast jetzt ein böses Mag daheim liegen, dass du anstecken könntest.

Ruf bei deiner SB an und frag nach wie du es handhaben könntest.
Wenn du Glück hast hilft sie dir und ihr findet eine gemeinsame Lösung.
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von eriochromcyanin »

eventuell hilft ein Blick in den Runderlass :whistle:
Zuletzt geändert von eriochromcyanin am 17. November 2021, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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r4ptor
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von r4ptor »

Danke euch beiden.

Dann regelt der Runderlass meinen Sonderfall wohl und ich hab Pech gehabt.

Egal, muss ich mir ein paar 10er kaufen wenn ich den 9mm HA Plan umsetze und danach schau ich was über den Verband geht.
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von SpitfireAT »

Mr.Propper hat geschrieben: 15. November 2021, 23:02 Hatte ein ähnliches Problem und mit meiner SB gesprochen.

Darf ich mir Glockmagazine mit max 20 Schuss kaufen wenn ich keine Glock besitze. Ich besitze aber einen HA Schmeisser in 9mm welche Glock Magazine nimmt.
Antwort:
Magazine für FFW sind frei zu erwerben, solange ich sie nicht zu Hause oder an einem NICHT genehmigten Schiesstand an meinen HA anstecke.
Mittlerweile ist’s egal da ich genug A Plätze habe.

Ich glaube, meine Meinung, da hat sich einfach keiner was überlegt. Da es Mags gibt die du an KW und LW anstecken kannst ist das einfach nicht geklärt.

Selbiges, du hast einen Repetierer Kat C und das Magazin in .308 passt auch in einen HA. Das Mag fasst mehr als 10 Schuss.
Was machst jetzt? Meldest es, oder lässt du es für den Repetierer. Später kaufst dir eine AR10 und hast jetzt ein böses Mag daheim liegen, dass du anstecken könntest.

Ruf bei deiner SB an und frag nach wie du es handhaben könntest.
Wenn du Glück hast hilft sie dir und ihr findet eine gemeinsame Lösung.
M.M.: nein. Du darfst nur Magazine =< 20 Schuss haben, wenn zur LW eine KW hast, in welche die ebenfalls reinpassen. Da kann man dann das Schießstättenprivileg nutzen.
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Tobi
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von Tobi »

SpitfireAT hat geschrieben: 23. Dezember 2021, 12:20
Mr.Propper hat geschrieben: 15. November 2021, 23:02 Hatte ein ähnliches Problem und mit meiner SB gesprochen.

Darf ich mir Glockmagazine mit max 20 Schuss kaufen wenn ich keine Glock besitze. Ich besitze aber einen HA Schmeisser in 9mm welche Glock Magazine nimmt.
Antwort:
Magazine für FFW sind frei zu erwerben, solange ich sie nicht zu Hause oder an einem NICHT genehmigten Schiesstand an meinen HA anstecke.
Mittlerweile ist’s egal da ich genug A Plätze habe.

Ich glaube, meine Meinung, da hat sich einfach keiner was überlegt. Da es Mags gibt die du an KW und LW anstecken kannst ist das einfach nicht geklärt.

Selbiges, du hast einen Repetierer Kat C und das Magazin in .308 passt auch in einen HA. Das Mag fasst mehr als 10 Schuss.
Was machst jetzt? Meldest es, oder lässt du es für den Repetierer. Später kaufst dir eine AR10 und hast jetzt ein böses Mag daheim liegen, dass du anstecken könntest.

Ruf bei deiner SB an und frag nach wie du es handhaben könntest.
Wenn du Glück hast hilft sie dir und ihr findet eine gemeinsame Lösung.
M.M.: nein. Du darfst nur Magazine =< 20 Schuss haben, wenn zur LW eine KW hast, in welche die ebenfalls reinpassen. Da kann man dann das Schießstättenprivileg nutzen.
Sehe ich anders, da Pistolenmags bis 20 Schuss frei erwerbbar sind. Warum sollte man dafür eine passende Kurzwaffe besitzen müssen?
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von SpitfireAT »

Weil Du sonst die Kombo LW + High Capacity Mag ohne Rechtfertigung hast.
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von white »

Solange das Magazin zuhause nicht angesteckt ist, kein Problem.
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Tobi
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von Tobi »

SpitfireAT hat geschrieben: 23. Dezember 2021, 21:48 Weil Du sonst die Kombo LW + High Capacity Mag ohne Rechtfertigung hast.
Glaube ich nicht. Für das 20er Magazin, sofern es für eine Pistole gemacht wurde, braucht man keine Rechtfertigung. Man darf es eben nur am Schießstand an eine Langwaffe anstecken. Du kannst auch 10er Gewehrmagazine kaufen, ohne ein Gewehr zu besitzen.

Wenn ich mich täusche, belege deine Ansicht bitte mit deiner Interpretation des Gesetzestextes.
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Balistix
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Re: Kurze KW(aber 10+) Magazine an LW

Beitrag von Balistix »

SpitfireAT hat geschrieben: 23. Dezember 2021, 21:48 Weil Du sonst die Kombo LW + High Capacity Mag ohne Rechtfertigung hast.
Die LW wird erst beim Anstecken Kat A und das Magazin ist seines Wesens nach für eine KW gemacht, darf daher mit Kapazität <20 ohne Weiteres besessen werden.

Von einem verlässlichen Legalwaffenbesitzer darf man durchaus gesetzteskonformes Verhalten erwarten, dh in dieser Situation dass er die Magazine nicht ansteckt (abseits des behördlich genehmigten Stands).
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