Kaliber .510DTC legal in Österreich?

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Flolito
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Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von Flolito »

Hallo Forum!

Nachdem ja einige 416Barret in Österreich im Umlauf sind hat sich mir die Frage gestellt welche anderen Patronen die aus der 50BMG entstanden sind in Österreich legal sind!

Hat irgendwer Informationen zur legalität der .510 DTC in Österreich?

Gruß Flo
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Huck_Finn
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von Huck_Finn »

Da die .510 die Zünder der .50BMG verwendet wird es sich auf Grund der bisherigen Erkenntnis des VwGH mit ziemlicher Sicherheit um eine "Panzerbüchse" im Sinne der KMVO handeln. Es gab schon einige die einfach die Hülse um 1 bis 2mm gekürzt haben und meinten das wäre dann legal. War und ist es aber nicht. Aber du kannst dein Glück ja gerne versuchen. ; )

Anm: Zünder im Sinne von Zündhütchen.
Zuletzt geändert von Huck_Finn am 27. Februar 2023, 19:51, insgesamt 1-mal geändert.
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IT Guy
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von IT Guy »

Ich hab schon so oft gelesen und gehört, dass das ZH von der 50BMG verboten ist, einen Gesetzestext oder eine Verordnung konnte mir aber noch keiner zeigen. Ich bitte also darum!
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von Burgenlandy »

Zu 50 bmg und co kann man ja eibiges an Urteilen und Referenzen lesen. Nur die Begründung pro-nontox für die Behörden ist amüsanter ...

Generell ist da das Waffengesetz extrem verstrickt. Leider bleibt aufgrund alter Festlegungen 50 bmg wie auch andere verboten. Umgekehrt wurden viele Bestandteile durch die letzte Novelle geöffnet (Halbautomaten, schalis, gewehrscheinwerfer, Mündungsfeuerdämpfer)

Ich meine die 50 bmg zünder schon im verkauf gesehen zu haben. Ebenso waffengebraucht. Hülse und geschoss sind verfügbar.

Schwierig wird es wenn ein Gegenstand/Teil nicht durch das Waffengesetz verboten ist aber durch andere Faktoren beeinflusst wird. Zb Kriegsmaterial, dual use und insbesondere deren einfuhr und inverkehrbringen in AT etc dann kann sich das auf Komponenten auswirken

Bei Munition wirds dann komplex. Weil irgendwann ist auch das Ding in Teilen ein Problem. Zb Sondergeschosse. Uran bzw Hartkern.

Ganz zach wenn nicht im gesetz/vo gergelt sondern in Feststellung/Bescheid/Urteil...

Fakt ist, das Zünder bei Munition für Panzerbüchsen definitiv nicht explizit verboten sind in der KMV. Die Muniton als ganze schon. Ausdrücklich. Bei anderen Gegenständen Granaten etc sind auch die Zünder verboten


Für den Endverbraucher .510dtc ??? Frag ob ein Händler dir die bestellen und aushändigen würde als Kat C. Oder ober dir auch nur die Teile (Lauf Verschluss Hülse Zünder etc) aushändigen würde ... im Laden haben sagt nix aus. Einige Händler haben ja Kriegsmaterial Lizenz (häufig fürs eigene hobby, lustige Werbung und social media)
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wilhelmshoehe
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von wilhelmshoehe »

IT Guy hat geschrieben: 26. Februar 2023, 18:42 Ich hab schon so oft gelesen und gehört, dass das ZH von der 50BMG verboten ist, einen Gesetzestext oder eine Verordnung konnte mir aber noch keiner zeigen. Ich bitte also darum!
ChatGPT definiere mir Urban Legend :lol:

Ich hab was besseres für dich, die aktuellsten VwGH Rechtssätze zu Panzerbüchsen:

1. Die Definition von Kriegsmaterial hat dem Stand der Technik zu folgen und ist nicht historisch-versteinert.
VwGH ECLI:AT:VWGH:2010:2007030171.X01 hat geschrieben:Ausgehend von § 2 KriegsmaterialG 1977 ist der "jeweilige Stand der militärtechnischen Entwicklung" für die Frage maßgebend, welche Waffen als Kriegsmaterial anzusehen sind,[...] dass die in Rede stehenden militärtechnischen Begriffe insofern einen dynamischen Bedeutungsinhalt aufweisen, als sie nicht historisch-versteinert, sondern funktional zu verstehen sind.
https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat ... 0101125X01

2. Die Definition der Panzerbüchse ist deren panzerbrechende Wirkung.
VwGH ECLI:AT:VWGH:2010:2007030171.X02 hat geschrieben:Entscheidendes Merkmal, um ein Gewehr als Panzerbüchse im Sinne von § 1 Z 1 lit b KriegsmaterialV 1977 zu qualifizieren, ist die Eignung zur Bekämpfung gepanzerter Ziele, also die "panzerbrechende Wirkung", während dem Umstand, dass der gegenständlichen Waffe eine hohe Präzision zukommt und sie daher eine große Einsatzweite hat, keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat ... 0101125X02

3. Panzerbrechend bedeutet gegen Panzer iSv. militärischen Fahrzeugen am Stand der Technik!
VwGH ECLI:AT:VWGH:2016:RO2016110003.J02215.J02 hat geschrieben:Angesichts des Wortlauts des § 1 Abschnitt 1 Z. 1 lit. b der KriegsmaterialV 1977 ("Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen") kann es - auch vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Kriegsmaterialgesetzes - keinem Zweifel unterliegen, dass sich dieser auf militärische Fahrzeuge und nicht etwa auf gepanzerte Limousinen oder auch Körperpanzer bezieht (Hinweis B vom 29. Juni 2016, Ra 2016/05/0052).
https://www.ris.bka.gv.at/VwghRechtssat ... 0161215J02

Hmm.... Was nur besticht hier durch Abwesenheit? :roll:

Auch im Verfahren vor dem BVwG betreffend .408 CheyTac besticht das .50 BMG ZH durch Abwesenheit.
https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 04835_1_00
Zuletzt geändert von wilhelmshoehe am 26. Februar 2023, 23:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von IT Guy »

Ja eh. Was eine Panzerbüchse ist, ist definiert. Vom ZH steht nix.
Ist halt das Gleiche wie "das Verbot von Fadenkreuzen im ZF laut Genfer Konvention" sowie der "V0-Beschränkung des STG auf unter 1000m/s weil sonst wegen dem Gewebeschock ein Streifschuss tödlich ist". ;-)
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Ich war ja überrascht, dass sie für's AUG Update ein Aimpoint genommen haben und keine EOTech Spezialanfertigung ohne den Punkt in der Mitte :rofl:
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Salem
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von Salem »

IT Guy hat geschrieben: 26. Februar 2023, 22:05 Ist halt das Gleiche wie "das Verbot von Fadenkreuzen im ZF laut Genfer Konvention" sowie der "V0-Beschränkung des STG auf unter 1000m/s weil sonst wegen dem Gewebeschock ein Streifschuss tödlich ist". ;-)
Danke für den Lacher, die Tockern die mit diesem "Wissen" hausieren gingen hatte ich auch.
Was den Begriff "Zünder" angeht denke ich hier an eine Verwechslung wegen Namensgleichheit, etwas das Laien immer mal wieder passiert:
Man sollte halt "Zünder" wie "Zündhütchen für Hülsen" nicht mit "Zünder" wie "Zünder für Granaten, Minen u.Ä." verwechseln. Dann ergeben die Gesetzestexte plötzlich mehr Sinn, auch und gerade in Bezug auf die ".50BMG-Zünder"...
Kleingedrucktes:
Dieses Posting kann extrem hohe Dosen an Ironie und Sarkasmus sowie Spuren von Nüssen enthalten.
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen der darf das gerne seinem Friseur erzählen.
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wilhelmshoehe
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Flolito hat geschrieben: 21. April 2022, 21:28 Hat irgendwer Informationen zur legalität der .510 DTC in Österreich?
Zusammenfassend: Die .510 DTC wird's nicht spielen solange auch .50 BMG als Panzerbüchse angesehen wird.

Weil gleiche Geschosse und ca. gleiches Hülsenvolumen, bedeutet gleiche PMax & gleiche erreichbare V0, neben der theoretischen Verfügbarkeit von Hartkern-, Explosiv- und anderer militärischer Spezialgeschosse...

Es ist ja auch nicht dediziert das Kaliber .50 BMG verboten sondern das Verbot erstreckt sich auf Panzerbüchsen generell. Deshalb kann der Versuch das Verbot zu umgehen, indem man das Geschosskaliber und Hülsengeometrie geringfügig ändert, nicht zielführend sein. Man muss mit den Veränderungen daher unter die Möglichkeit der panzerbrechenden Wirkung kommen, bzw. muss sich die Definition von panzerbrechend durch die technische Entwicklung entsprechend verändern.
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Re: Kaliber .510DTC legal in Österreich?

Beitrag von Flolito »

Dann bleibt aber die Frage wo es bei der Grundhülse von 50bmg aufhört. Sprich die 460STEYR wird ja als KM angesehen. Eine 416 Barrett hingegen aber nicht!
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