Ausländische Schützen und lange Magazine?

SpitfireAT
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Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von SpitfireAT »

Bitte um Hilfe, habe für einen ausländischen Schützenfreund recherchiert und nichts definitives gefunden und bin im Stress.

Wie läuft das, wenn ein Ausländer mit seinem rechtmäßig besessenen langen (>10) Magazin an einem IPSC Rifle Match in Österreich teilnehmen will? Reichen seine nationale Ausnahmegenehmigung und der EUFWP oder darf er nur 10er mitbringen?

Vielen Dank!
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wilhelmshoehe
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Guten Morgen, § 38 Abs. 1 bis 4 wirst du fündig.
WaffG hat geschrieben:§ 38.
(1) Mitbringen von Schußwaffen und Munition ist deren Verbringen durch persönlichen Transport im Rahmen einer Reise.

(2) Schußwaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpaß eingetragen sind und deren Mitbringen von der nach dem Ort des beabsichtigten Aufenthaltes oder, im Falle der Durchreise, des Grenzübertrittes im Bundesgebiet zuständigen Behörde bewilligt worden ist. Der Antrag kann auch bei der für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bewilligung kann für die Dauer von bis zu einem Jahr erteilt werden, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß das Mitbringen der Waffen durch den Feuerwaffenpaßinhaber die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich gefährden könnte. Sie ist in den Europäischen Feuerwaffenpaß einzutragen und kann mehrfach um jeweils ein Jahr verlängert werden.

(3) Einer Bewilligung nach Abs. 2 bedürfen nicht
  • 1.Jäger und Nachsteller historischer Ereignisse für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C, ausgenommen Faustfeuerwaffen, und dafür bestimmte Munition und
  • 2.Schießsportausübende für bis zu fünf Schusswaffen der Kategorie B oder C sowie für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 und 8 und dafür bestimmte Munition,
sofern diese Schusswaffen in einem von deren Wohnsitzstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind und der Betroffene als Anlass seiner Reise je nachdem eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung oder die Teilnahme an historischen Nachstellungen nachweist.

(4) Wer Schußwaffen und die dafür bestimmte Munition auf Grund eines Europäischen Feuerwaffenpasses mitgebracht hat, muß diesen und - in den Fällen des Abs. 3 - den Nachweis für den Anlaß der Reise mit sich führen und diese Dokumente den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen zur Überprüfung übergeben.

Wer nur die Magazine bewilligt hat, aber nicht die Waffe braucht eine Bewilligung der zuständigen Behörde für den Ort der Veranstaltung. Spannend wird ob er überhaupt eine Bewilligung bekommt, wenn die Magazine nicht im EUFWP eingetragen sind. :?: Mich würde es nicht wundern, wenn nicht... Dann bräuchte man eine Bewilligung nach § 39 (ergo die Drittlandroute).

Wer einen (äquivalenten) Eintrag für Kat. A Z7 und Z8 hat, braucht "nur" die Eintragung dieser als Kat. A im EUFWP. (Achtung: Ein "alter" Eintrag der Waffe als Kat. B wird nicht genügen!)
Zuletzt geändert von wilhelmshoehe am 17. August 2023, 09:53, insgesamt 3-mal geändert.
SpitfireAT
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von SpitfireAT »

Super, danke.
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von Mr.Propper »

Also Magazine kannst in den EU Feuerwaffenpass nicht eintragen.

Weiters wird die Kat der Waffe in den EU.. übernommen, also hast einen HA in Kat A, so steht der auch als Kat A drinnen, leider.
Wennst nach DE fährst und einen EU.. hast in dem Kat A steht und du die Waffe mit hast, hast ein Problem.
In DE gibts kein Kat A, das wäre militärisch und verboten.

Am einfachsten wäre, wenn er es ganz genau nehmen will, er kommt zum Bewerb und du gibst ihm deine Kat A Magazine am behördl. genehmigten Schießplatz.

Im realen Leben wird’s keinen interessieren.
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Mr.Propper hat geschrieben: 17. August 2023, 16:51 Also Magazine kannst in den EU Feuerwaffenpass nicht eintragen.
Spannend und das weiß der Herr woher?
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von Mr.Propper »

wilhelmshoehe hat geschrieben: 18. August 2023, 12:18
Mr.Propper hat geschrieben: 17. August 2023, 16:51 Also Magazine kannst in den EU Feuerwaffenpass nicht eintragen.
Spannend und das weiß der Herr woher?
Weil ich gestern meinen 3ten abgeholt habe, LPD Wien.
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Mr.Propper hat geschrieben: 18. August 2023, 12:35 Weil ich gestern meinen 3ten abgeholt habe, LPD Wien.
Aha, er möge mir bitte erklären was ein österreichischer EUFWP mit einem ausländischen Schützen, welcher seine ausländischen Waffen für einen Bewerb in Österreich nach Österreich mitnehmen möchte, zu tun hat. Bittedanke!
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cas81
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von cas81 »

Ich hab glaubt, die EUFWP gibt's überall in der Union und die sind inhaltlich genormt. Naiv, ich weiß. Hab sowas noch nie live gesehen und mich auch nie dafür interessiert.

Welche Kat gibt's denn überhaupt "dort", sind die äquivalent zu unseren, wie lange brauchts um das heraus zu finden, wenn dort ein AR mit HiCap nur Kat B ist wie schaut's dann aus?

Oder wärs einfacher und schneller sich auch in AT niederzulassen und eine WBK zu ergattern? :?
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wilhelmshoehe
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von wilhelmshoehe »

Wie so oft im Unionsrecht, die Idee war gut, die Umsetzung... naja da sag ich jetzt nix zu ;)

Es gibt unionsrechtlich eine Feuerwaffenrichtlinie, soweit so gut, deren deklariertes Ziel es ist den freien Warenverkehr von Schusswaffen innerhalb der Union zu erleichtern. Kein Scherz. :P Das Thema hätte mit Leichtigkeit den Umfang einer Doktorarbeit, um jedoch schnell auf den Punkt zu kommen: Natürlich nicht...

Denken wir das ganze am Beispiel der VSRF durch:
Wird diese in Österreich als Kat. A eintragen oder als Kat.C (dass wäre diese nämlich unionsrechtlich gesehen)?
Natürlich steht die in AT als Kat. A drinnen, geht ja auch nicht anders denn die ausstellende Behörde ist an das AT WaffG gebunden.

Im Grunde ist standardisiert welche Überschriften im EUFWP stehen müssen, was dann tatsächlich drin steht... Tja, da kocht jeder Vertragsstaat sein eigenes Süppchen.

PS: Der EUFWP wird nicht mal von allen Unionsstaaten ohne weiteres akzeptiert... :roll:
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cas81
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Re: Ausländische Schützen und lange Magazine?

Beitrag von cas81 »

Und wenn die VSRF jetzt als Kat C drin steht, in Ö aber Kat A ist, dann braucht er eine Bewilligung. Wenn er aber 5 HA-Flinten mitnimmt, dann genügt die Einladung, Bewilligung bedarf es keiner. Egal als was die dort im EUFWP eingetragen sind, auch wenns dort Kat AA+ ist. Ned wahr?

Fast jede rechtswissenschaftliche Diss mit multilateram Bezug ließe sich wie folgt zusammenfassen:
Zumindest die meisten Staaten und Staatenbünde sind Trottel. Je größer, umso schlimmer. Weil die Menschen Idioten sind und je mehr sie führen wollen, desto größere. Ein Staatenbund ist das Zähne-Monster im Boden der Wüste aus Star Wars Episode 6, in das der Chabba alle reinwerfen lässt. Auch diese Opfer durften vormals frei verkehren, sogar intergalaktisch. Der jeweilige Mitgliedstaat ist Chabba. Und die Politik als Ganzes ist dieses kleine, gschissene, fies lachende Mistviech, das vom R2D2 dann elektrisiert wird und schimpfend an die Decke springt. Imperatoren gibts mehrere, die sitzen aber auf anderen Kontinenten. Die Menschen leben in zu viel zumindest latenter Angst und Selbstherrlichkeit, suchen deshalb verzweifelt nach der Macht und sehen diese in den unterschiedlichsten Lösungen, schaffen zuvor sogar extra Probleme für diese Lösungen. Letztendlich finden sie aber doch wieder nur Scheißhaufen wie aus dem dritten Teil Jurassic Park. Wobei der T-Rex im Gegensatz zu den dunklen Triaden der Politik wenigstens ehrlich ist. Conclusio: Fernsehen bildet, Politik verblödet, internationales Recht sowieso und manchmal ließe ich mich lieber fressen, lieber vom T-Rex als vom Zähne-Monster, als mich diesem Blödsinn hinzugeben.


Danke :)
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