Mail an BMI mit dem üblichen Inhalt bei sowas:
Bezüglich Messer: Tatmittel zu verbieten trifft nur rechtstreue Menschen, Messer sind nützliche Alltagswerkzeuge, eine Nutzung als Waffe ist lediglich eine Zweckentfremdung und zwar unabhängig von der Öffnungsmethode oder der Klingenlänge, Zweckentfremdung kann auf viele Alltagsgegenstände zutreffen.
Bezüglich Verbotszone hinsichtlich aller Waffen: Zweckverfehlender und unverhältnismäßige Eingriff in Entscheidungsfreiheit der Menschen, Herabsetzung der Abwehrfähigkeit und damit Besserstellung potentieller Täter.
Allgemein: Gesetze und Verordnungen müssen jederzeit im Einklang mit verfassungsrechtlichen Bestimmungen stehen und dagegen abgewogen werden, eine eingeschränkte Verwendung des Eigentums stellt einen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar, gleichheitsrechtliche Prinzipien sind zu beachten (Sachlichkeitsgebot, Differenzierungsgebot, Diskriminierungsverbot), sie müssen auch verhältnismäßig, vollziehbar und effektiv sein und zwar ebenfalls unter Berücksichtigung verfassungsmäßig gewährleisteter subjektiver Rechte (Personendurchsuchung vs Privatsphäre und Menschenwürde; Bei Waffenverbot: Registrierung? Abnahme kleiner Klappmesser vs großes Küchenmesser?).
Letztendlich: Die Stimme bei der nächsten Wahl bekommt eine andere Partei, wenn das vor der nächsten Wahl nicht vom Tisch ist. Gleiches kündigen die Freunde, bekannte LWB, Familie aus o. g. Gründen an. Das ist am wichtigsten, denn der Rest interessiert diese dunklen Triaden sowieso nicht, bzw wissen sie es eh, stellen aber politisches Kalkül voran.
Und wenn das Gesetz dem Parlament vorliegt: Dieses mit derartigen Stellungnahmen beglücken. Wenn und wie es durchgegangen ist, inkl dem Zeitpunkt des Inkrafttretens(!), kann man übrigens im Auge behalten:
https://bgbl-ris.bka.gv.at/
Da gehen dann 5 Mails pro Woche raus, die eine Übersicht der (Un-)Taten der Legislative bieten. SPG (müsste wegen Verbotszone geändert werden) und WaffG sind Bundesgesetze, dh muss man nur die Überschrift "BGBl. I" (= Bundesgetzblatt 1 = Bundesgesetze) im Auge behalten und bei entsprechenden Titeln auf den Link klicken (bspw" Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolzeigesetz, Waffengesetz,.. geändert wird "). Dann weiß man, was genau und wann es einen betrifft. Hätten das alle LWB, hätten viele die Änderung 2019 nicht verschlafen.