Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

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Fangschuss
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Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Fangschuss »

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KGR84
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von KGR84 »

Und was erwartet diejenigen, die das "Vergessen" bzw. nicht wissen?

Frag mich wie ein 80 Jähriger Jäger sowas erfahren sollte?
Denn was auch immer auf Erden besteht,
besteht durch Ehre und Treue.
Wer heute die alte Pflicht verrät,
verrät auch morgen die neue.

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Fangschuss
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Fangschuss »

KGR84 hat geschrieben:Und was erwartet diejenigen, die das "Vergessen" bzw. nicht wissen?

Frag mich wie ein 80 Jähriger Jäger sowas erfahren sollte?

Durch Weitersagen von uns und Erinnern! ;)
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Varminter
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Varminter »

Es wird mit 100%iger Sicherheit dazu kommen, dass grosse Teile der Bevölkerung unwissentlich zu Kriminellen werden.

:roll:

In jedem Haushalt, vor allem in ländlicher Gegend, ist doch eine alte Flinte, ein Flobertgewehr oder Opas K98 irgendwo am Dachboden oder im Keller zu finden, ohne dass deren Besitzer überhaupt eine Ahnung vom ZWR haben.

Leider ist die Hoffnung Mancher, dass die EU noch vor dem Stichtag 30.06.2014 krepiert und das Gesetz dann unwichtig wird, nicht in Erfüllung gegangen...
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IT Guy
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von IT Guy »

KGR84 hat geschrieben:Und was erwartet diejenigen, die das "Vergessen" bzw. nicht wissen?
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10006016
Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung hat geschrieben: § 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Dieser hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
...
Übergangsbestimmungen hat geschrieben: § 58. (1) Der Bundesminister für Inneres legt durch Verordnung den Zeitpunkt fest, ab dem die Registrierungspflicht gemäß § 33 eintritt.

(2) Menschen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 43/2010 bereits im Besitz von Schusswaffen der Kategorie C sind, haben diese Waffen bis zum 30. Juni 2014 gemäß § 32 registrieren zu lassen, wobei die Registrierungspflicht als erfüllt anzusehen ist, sobald die geforderten Daten dem Gewerbetreibenden nachweislich bekannt gegeben wurden. Diese Registrierung kann auch mittels der Bürgerkarte im Sinne des § 2 Z 10 des E- Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004, im elektronischen Verkehr erfolgen. Jedenfalls gilt der bisherige Besitz als Begründung für den Besitz dieser Waffen.

(3) Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes in der Fassung BGBl. I Nr. 43/2010 bereits im Besitz einer Schusswaffe der Kategorie D sind, trifft die Registrierungspflicht gemäß § 33 nicht. Werden diese Schusswaffen einem Dritten überlassen, ist der Erwerber verpflichtet, diese registrieren zu lassen; eine freiwillige Registrierung gemäß Abs. 2 ist zulässig.
...
Dann noch flott den 32er dazu:
Ermächtigung zur Registrierung hat geschrieben: § 32. (1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, auf Antrag jedem im Bundesgebiet niedergelassenen Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, die Ermächtigung zur Registrierung im Wege des Datenfernverkehrs gemäß § 33 für die jeweils zuständige Waffenbehörde einzuräumen.
...
Jetzt wissen wir, wer (bis) wann, wo registrieren muss/kann. Und jetzt noch die Verwaltungsübertretungen:
Verwaltungsübertretungen hat geschrieben: § 51. (1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung

1. Schußwaffen führt;
2. verbotene Waffen (§ 17), die er besitzen darf, führt;
3. Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 13 Abs. 4 verboten ist;
4. Waffen (ausgenommen Kriegsmaterial) einführt oder anderen Menschen überläßt;
5. Munition anderen Menschen überläßt;
6. gegen Auflagen verstößt, die gemäß §§ 17 Abs. 3 oder 18 Abs. 3 erteilt worden sind;
7. eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
8. eine gemäß § 41 Abs. 1 erforderliche Meldung unterlässt oder einem mit Bescheid erlassenen Verwahrungsverbot (§ 41 Abs. 3) zuwiderhandelt;
9. Schusswaffen nicht gemäß § 16a sicher verwahrt;
10. es unterlässt, eine Kennzeichnung gemäß § 58 Abs. 6 durchführen zu lassen,
11. entgegen einer gemäß § 42 Abs. 5a mit Verordnung getroffenen Anordnung einen Gefahrenbereich nicht verlässt oder entgegen der Untersagung betritt.

Der Versuch ist strafbar.

(2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
Der §58 Abs.2 ist in der Verwaltungsübertretung nicht aufgelistet. Was auch immer das heißt ...
KGR84 hat geschrieben:Frag mich wie ein 80 Jähriger Jäger sowas erfahren sollte?
Das sollten eigentlich die Jagdverbände etc. erledigen. Problematisch wirds bei den ganzen KK-Plempen etc. die noch irgendwo herumliegen. Hatte selbst ein Erlebnis mit einem Bekannnten den ich seeeeehr selten sehe. Als wir uns dann doch mal getroffen haben, war so das Thema "Und, was macht der Schießsport?" Dann haben wir uns etwas unterhalten und ich hab dann die Registrierung angeschnitten. Seine Worte waren dann "trifft mich ja nicht, ich hab ja nur ein altes Flobert". Sein Gesicht war dann sehr lang, als ich ihm gesagt hab, dass er auch "das alte Flobert" registrieren muss.
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razorback
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von razorback »

ACHTUNG FALLE !!!!!!

Ich habe heute mit zwei Waffenhändlern gesprochen (Seidler und DoubleAction), weil ich mit einem befreundeten Jäger die Registrierungsproblematik angeschnitten hatte und er mir sagte "....ich hab ja eh für alle einen Zettel vom Büchsenmacher/Händler .... weil die Gewehre (C-Waffen) hat man eh schon immer melden müssen....."

Die klare Aussage beider Gewerbetreibender war:
"Diese Zetteln kannst dir aufs Schienbein nageln, denn die gelten NICHT als Registrierung !!!"
Um das ganze rechtswirksam zu machen, mußt entweder selbst nachregistrieren - z.B. eben mit der Bürgerkarte - oder einen Befugten beauftragen dieses für Dich zu tun.
Und NEIN, der Gewerbetreibende ist NICHT verpflichtet, die bei ihm aufliegenden Persilscheine ohne Kundenauftrag (und damit Entgelt) zu regisgtrieren.
Kann er ja auch net, da er natürlich nicht wissen kann, ob die auf den Zetteln angeführten Waffen noch immer im Besitz der dort genannten Personen sind.
Socialist governments traditionally do make a financial mess.
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Fangschuss
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Fangschuss »

razorback hat geschrieben:ACHTUNG FALLE !!!!!!

Ich habe heute mit zwei Waffenhändlern gesprochen (Seidler und DoubleAction), weil ich mit einem befreundeten Jäger die Registrierungsproblematik angeschnitten hatte und er mir sagte "....ich hab ja eh für alle einen Zettel vom Büchsenmacher/Händler .... weil die Gewehre (C-Waffen) hat man eh schon immer melden müssen....."

Die klare Aussage beider Gewerbetreibender war:
"Diese Zetteln kannst dir aufs Schienbein nageln, denn die gelten NICHT als Registrierung !!!"
Um das ganze rechtswirksam zu machen, mußt entweder selbst nachregistrieren - z.B. eben mit der Bürgerkarte - oder einen Befugten beauftragen dieses für Dich zu tun.
Und NEIN, der Gewerbetreibende ist NICHT verpflichtet, die bei ihm aufliegenden Persilscheine ohne Kundenauftrag (und damit Entgelt) zu regisgtrieren.
Kann er ja auch net, da er natürlich nicht wissen kann, ob die auf den Zetteln angeführten Waffen noch immer im Besitz der dort genannten Personen sind.
Ganz wichtiges Thema...Hab in den letzten Tagen auch schon ein paar Leute "gerettet".
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sandman
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von sandman »

Hat eigentlich jemand eine ungefähre Ahnung, bei welcher Registrierungsnummer das ZWR heute steht?
Letzten Fr stand es bei ca 1,3Mill, wobei in 90 Min 821 Nummern hinzu gekommen sind.

Grüße

Sandman
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Varminter »

sandman hat geschrieben:Hat eigentlich jemand eine ungefähre Ahnung, bei welcher Registrierungsnummer das ZWR heute steht?
Letzten Fr stand es bei ca 1,3Mill, wobei in 90 Min 821 Nummern hinzu gekommen sind.

Grüße

Sandman


Servus,

wenn du deutsche Verhältnisse annimmst, (die Deutschen stehen doch bei 20 Millionen illegale Schusswaffen im Land), dann wäre es spannender, die nicht registierten "Nummern" zu wissen. :mrgreen:
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Re: Waffenregistrierung Kat. C - Bitte nicht vergessen!

Beitrag von Varminter »

Die Uhr tickt... wir werden bald sehen, in welche neuen Schikanen uns diese Registierung führt.

Es werden sich mit Sicherheit bald einige Jäger und Gelegenheitsschützen sehr anschauen.

Aber auch die Büchsenmacher, deren Innungsvertretung der Obrigkeit den Steigbügelhalter für diese Registierung machte, auch sie werden bald die Auswirkungen spüren.

Wie immer werden die gesetzestreuen Schützen und Jäger, die sich eine Nicht-Registierung nicht leisten können, um ihre legalen Waffen im Falle einer Kontrolle nicht zu verlieren, die Dummen sein.

Ich hab´angemeldet, ich hab fertisch, aber so oft wie in den letzten Tagen habe ich schon lang nicht mehr an den guten alten Götz von Berlichingen in gedacht. :twisted:

Bedankt euch bei allen Wahlen bei den FB´s, die an diesem Gesetz mitgemurxt haben. :evil:
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