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Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 24. Mai 2014, 11:34
von approach_lowg
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Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 24. Mai 2014, 14:09
von sandman
Ähem, ich kann mich irren, aber meines Wissens gilt das alles nur, wenn man von Österreich über Deutschland in ein drittes EU Land fährt.
Wenn man über das deutsche Eck von Österreich nach Österreich fährt, braucht man eine explizite Erlaubnis der deutschen Behörde, die man in der Regel nicht bekommt.

Grüße
Sandman

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Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 24. Mai 2014, 15:02
von approach_lowg
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Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 24. Mai 2014, 19:16
von IT Guy

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 24. Mai 2014, 20:51
von IT Guy

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 26. Mai 2014, 10:18
von Varminter
approach_lowg hat geschrieben:
Jetzt sind wir beim klären ob das wirklich so ist......
Bis jetzt habe ich leider über diesen Transit keine Regelung gefunden. Die Sache ist aber im Falle eines Unfalles mit Polizeikontrolle ( zB ) nicht unerheblich.

LG Rene

Es kommt schlimmer.

Die Bayern kontrollieren gezielt Fahrzeuge, die "jagdlich" aussehen.

Also Geländewagen mit Jagdaufklebern etc.

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 27. Mai 2014, 06:00
von razorback
wenn ich mir die Texte in den vorstehenden Links so anschaue, dann versteh ich bald nix mehr, denn dort steht (§ 32 Abs 5.1)

Sie benötigen keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes (Einfuhr, Durchfuhr):

für die Sie eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz haben,


Also, was jetzt ????

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 27. Mai 2014, 09:22
von Varminter
razorback hat geschrieben:wenn ich mir die Texte in den vorstehenden Links so anschaue, dann versteh ich bald nix mehr, denn dort steht (§ 32 Abs 5.1)

Sie benötigen keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes (Einfuhr, Durchfuhr):

für die Sie eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz haben,


Also, was jetzt ????

Servus,

man muss Einfuhr (in ein EU-Land) und Durchfuhr (durch ein EU-Land wieder ins eigene Land) unterscheiden...

Eines der ganz logischen Dinge im (W)affengesetz.

Uns haben diese FB´s vorgelogen, mit dem EFWP wird das Reisen mit Waffen ja sooooooooo einfach.

F@ck the EU.

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 4. August 2014, 14:17
von razorback
ich wärm das jetzt nochmal auf, denn ich habe einen einschlägig beamteten Schützenkollegen in Bayern (Region Chiemsee) zu diesem Thema (Waffentransport AT-DE-AT) befragt und die folgende Antwort bekommen:

Wenn es sich nicht um in Deutschland verbotene Waffen ( z. B. Pump Gun unter einen Meter Länge etc ) und sie in einem verschlossenen Behältnis befördert werden ist das kein Problem. :-D
Einladung und in EFWP eingetragen ist natürlich vorrausgesetzt.


Das entspricht zu 100 % den Aussagen im Eröffnungspost !!

Keine Rede von irgendwelchen Bewilligungen irgendwelcher Behörden zur Aus-/Durch-/Einfuhr !!!!

Der springende Punkt ist offenbar die Einladung/Ausschreibung !
Einfach nur gschwind mal übers Eck fahren, weil die Kanonen eh im EFWP eingetragen sind genügt NICHT !!!

Happy transit :-)

Wolfgang

NACHTRAG:
Ganz besonders heikel, weil bei uns nicht eingeschränkt, sind Blankwaffen.
Nicht nur Einhandmesser sondern auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm dürfen in DE nicht geführt werden.
Dazu schaut man sich am besten diesen Artikel mal genau an:
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwa ... tern/8494/

Re: Transit Deutschland mit Waffe

Verfasst: 6. August 2014, 11:40
von razorback
Und hier der noch fehlende NACHTRAG:

Zitat:
wie gehabt,laut meiner Sachbearbeiterin im Ordnungsamt steht einem Waffentransit durch Deu nichts im Wege.
(§ 32 WaffG, EFWP ) ( Als Sportschütze Max. 6 Waffen der Kat. B,C oder C)
Ein verschlossenes Behältnis ist laut WaffG ein Gewehrkoffer / Tasche, die mit einem Vorhängeschloß oder
eingebauten Schloß verschlossen ist.
Ich würde die Munition (Menge = für den Schießtag) ebenfalls in einem seperaten , abgesperrten Behälter (z.B Mun. Kiste, Stofftasche mit Reißverschluß) transportieren.
Ist zwar nicht ausdrücklich ges. vorgeschrieben, aber schoad net.

Zitat Ende