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Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 16:15
von k-a-g
Aktuelle Info von der Seite der steir. Jägerschaft:

Heute wurde der Steiermärkischen Landesregierung der Verordnungsentwurf für die Festsetzung einer Jagdzeit für den Goldschakal von 1. Oktober bis 15. März zur Beschlussfassung vorgelegt. Als Grundlage diente ein umfangreiches wildbiologisches Gutachten, das die Steirische Landesjägerschaft mit Experten verfasste. Der eingeschlagene Weg, der auf nachweisbaren und wissenschaftlich ausgewerteten Daten basierte, erwies sich als richtig und so konnte auch die Politik in intensiven Vorgesprächen mit Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof-Saurau und mit der großartigen Unterstützung durch Landesrat Johann Seitinger nicht nur von der Notwendigkeit einer Jagdzeit für den Goldschakal, sondern auch von der zeitgemäßen und kompetenten Herangehensweise an dieses Vorhaben über ein Monitoring und verlässliche Daten überzeugt werden. Innerhalb der Begutachtungsfrist traf nur eine kritische Stellungnahme vom Steirischen Naturschutzbund ein, diese konnte aber inhaltlich durch die gute Vorbereitung aufgeklärt werden.

Wir werden Sie umgehend informieren, sobald die Verordnung über die Jagdzeit für den Goldschakal in der Steiermark in Kraft tritt!

https://www.jagd-stmk.at/news/jagdzeit- ... gssitzung/

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 16:17
von Hane
Wozu Schonzeit?

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 19:09
von gipflzipfla
Hane hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 16:17Wozu Schonzeit?
...weil der Goldschakal ein durchaus schützenswerter Neozoe ist, der durch unsere einheimischen Prädatoren vom Aussterben bedroht wird!
Das musst Du schon verstehen :poke:

:whistle:
:shock:
:evil:

Andere Bundesländer erlassen erst gar keine Aufnahme ins Jagdrecht, somit auch keine Schusszeiten. De facto Zucht!

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 19:31
von Nuss_95
gipflzipfla hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:09 Andere Bundesländer erlassen erst gar keine Aufnahme ins Jagdrecht, somit auch keine Schusszeiten. De facto Zucht!
Keine Aufnahme ins Jagdrecht heißt aber auch, dass die Jäger nicht für Schäden verantwortlich sind. Sollt auch OK sein.

Schonzeiten versteh ich bei einem Neozoon aber auch nicht...

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 19:51
von gipflzipfla
Nuss_95 hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:31 ...

Keine Aufnahme ins Jagdrecht heißt aber auch, dass die Jäger nicht für Schäden verantwortlich sind. Sollt auch OK sein.
...
Das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun!
Die Übernahme von Wildschaden durch durch JAB ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung in Pachtverträgen.

Unser Jagdgdesetz sagt dazu folgendes:

§ 74
Schadenersatzpflicht


(1) Der Ersatz von Wild- und Jagdschaden richtet sich nach den folgenden Bestimmungen, soweit nicht zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Anspruchsberechtigten anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden
.

.
.
.

Ich kenne kein Jagdgesetz, welches zwingend die Übernahme von Wildschäden durch den JAB vorschreibt!

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 20:43
von wilhelmshoehe
gipflzipfla hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:51
Nuss_95 hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:31 ...

Keine Aufnahme ins Jagdrecht heißt aber auch, dass die Jäger nicht für Schäden verantwortlich sind. Sollt auch OK sein.
...
Das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun!
Die Übernahme von Wildschaden durch durch JAB ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung in Pachtverträgen.

Unser Jagdgdesetz sagt dazu folgendes:

§ 74
Schadenersatzpflicht


(1) Der Ersatz von Wild- und Jagdschaden richtet sich nach den folgenden Bestimmungen, soweit nicht zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Anspruchsberechtigten anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden
.

.
.
.

Ich kenne kein Jagdgesetz, welches zwingend die Übernahme von Wildschäden durch den JAB vorschreibt!
Blödsinn, bissl über den eigenen Tellerrand schauen z.B. §101 NÖ Jagdgesetz - 9 Länder 9 Gesetze!

B. Schadenersatzpflicht
§ 101

Haftung für Jagd- und Wildschäden
(1) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, in seinem Jagdgebiet den an Grund und Boden, an den land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen,

1.

bei Ausübung der Jagd von ihm selbst, von seinen Jagdgästen, Jagdaufsehern und Treibern sowie durch die Jagdhunde dieser Personen verursachten Schaden (Jagdschaden),

2.

vom Wild verursachten Schaden (Wildschaden), soferne dieser nicht auf Grundstücken eingetreten ist, auf denen die Jagd gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ruht,

nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu ersetzen.

(2) Zum Schadenersatz ist derjenige verpflichtet, der zur Zeit der Entstehung des Schadens jagdausübungsberechtigt war. Mitglieder einer Jagdgesellschaft haften zur ungeteilten Hand.

(3) Wenn der Geschädigte die vom Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden rechtmäßig getroffenen Schutzmaßnahmen (§ 99 Abs. 2) unwirksam macht, dann verliert er seinen Anspruch auf Ersatz von Wildschäden.


Bin eh selbst der Depp, dass ich drei Jagdkarten hab... Dr

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 21:18
von Hane
Schakal ist bei uns Raubzeug.
Somit keine Schonzeit.

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 21:37
von gipflzipfla
Seas
wilhelmshoehe hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 20:43 ...

Blödsinn, bissl über den eigenen Tellerrand schauen z.B. §101 NÖ Jagdgesetz - 9 Länder 9 Gesetze!
Na, na, na... ein bisschen höflicher, bitte :evil:

Ich schrieb ja, dass ich kein Jagdgesetz kennen würde..
Danke aber, für den Hinweis darauf!
wilhelmshoehe hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 20:43 ..
Bin eh selbst der Depp, dass ich drei Jagdkarten hab... Dr
Dazu sage ich jetzt eh nichts...

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 21:43
von IT Guy
wilhelmshoehe hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 20:43
gipflzipfla hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:51
Nuss_95 hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 19:31 ...

Keine Aufnahme ins Jagdrecht heißt aber auch, dass die Jäger nicht für Schäden verantwortlich sind. Sollt auch OK sein.
...
Das Eine hat mit dem Anderen rein gar nichts zu tun!
Die Übernahme von Wildschaden durch durch JAB ist eine rein privatrechtliche Vereinbarung in Pachtverträgen.

Unser Jagdgdesetz sagt dazu folgendes:

§ 74
Schadenersatzpflicht


(1) Der Ersatz von Wild- und Jagdschaden richtet sich nach den folgenden Bestimmungen, soweit nicht zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und dem Anspruchsberechtigten anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden
.

.
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Ich kenne kein Jagdgesetz, welches zwingend die Übernahme von Wildschäden durch den JAB vorschreibt!
Blödsinn, bissl über den eigenen Tellerrand schauen z.B. §101 NÖ Jagdgesetz - 9 Länder 9 Gesetze!

B. Schadenersatzpflicht
§ 101

Haftung für Jagd- und Wildschäden
(1) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, in seinem Jagdgebiet den an Grund und Boden, an den land- und forstwirtschaftlichen Kulturen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen,

1.

bei Ausübung der Jagd von ihm selbst, von seinen Jagdgästen, Jagdaufsehern und Treibern sowie durch die Jagdhunde dieser Personen verursachten Schaden (Jagdschaden),

2.

vom Wild verursachten Schaden (Wildschaden), soferne dieser nicht auf Grundstücken eingetreten ist, auf denen die Jagd gemäß § 17 Abs. 1 und 2 ruht,

nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu ersetzen.

(2) Zum Schadenersatz ist derjenige verpflichtet, der zur Zeit der Entstehung des Schadens jagdausübungsberechtigt war. Mitglieder einer Jagdgesellschaft haften zur ungeteilten Hand.

(3) Wenn der Geschädigte die vom Jagdausübungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden rechtmäßig getroffenen Schutzmaßnahmen (§ 99 Abs. 2) unwirksam macht, dann verliert er seinen Anspruch auf Ersatz von Wildschäden.


Bin eh selbst der Depp, dass ich drei Jagdkarten hab... Dr
Und welchen Schaden soll so ein Goldschakal an Grund, Boden und nicht eingebrachten Erzeugnissen anrichten?

Re: Jagdzeit für Goldschakal zur Beschlussfassung vorgelegt

Verfasst: 17. Dezember 2020, 21:58
von gipflzipfla
Hane hat geschrieben: 17. Dezember 2020, 21:18 Schakal ist bei uns Raubzeug.
Somit keine Schonzeit.
Unter welchem Jagdgesetz bist Du unterwegs?
Ich schätze aber, dass zumindest der Elterntierschutz auch bei Dir greift!

Bei uns in Kärnten hat der Fuchs, Raubwild, auch ganzjährig Schusszeit.. Prinzipiell. Aber der Elterntierschutz greift trotzdem!
Ich würde keine klar erkennbar führende Fähe umlegen.