Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Mr.Propper
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Mr.Propper »

Alaskan454 hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:40
Boonz hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:34 Beim Strahl ist das halb so wild, das denken immer nur alle und in einer Notwehrsituation ist es mehr oder weniger mal egal ob es jetzt eine Fremdkontamination gibt weil du einen Aggressor damit abwehrst.
:p1:
Tut mir leid, aber das ist schlichtweg falsch.
Ich arbeite leider mit den Dingern und eine Fremdkontamination kann dich deine WBK kosten.
Sobald du jemanden, der nichts mit deiner Situation zu tun hat, mit dem Pfefferspray triffst, kann dich dieser bzgl. Körperverletzung anzeigen.
Kommt die Polizei dazu und es muss die Rettung gerufen werden, weil du Fremdkontaminiert hast, dann bekommst automatisch eine Anzeige.
Versuchs doch einfach: Stell dich in den garten oder einen Ort wo sonst keiner gefährdet wird und Sprüh die 3-6 Sekunden in eine Richtung. Du wirst schnell merken dass deine Augen zu brennen beginnen und du Hustenreiz bekommst. Bei Gegenwind ist dies noch schlimmer.
Sprühst du auf eine Oberfläche verteilt es sich auf der Oberfläche, wird aber auch zerstäubt und gelangt wieder in dein Gesicht, oder das anderer.

Jeder muss für sich entscheiden ob das die richtige Wahl der Waffe ist, vorallem aber mit dem Hintergedanken das es nur sehr eingeschränkt benutzt werden kann (nicht im Bus, Auto, geschlossenen Räumen, Menschenmengen,..)
Wennst jeden tag alleine durch den Wald heimgehen musst, dann wärs sicher die richtige Wahl.
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von CasualShooter »

Mr.Propper hat geschrieben: 12. Oktober 2020, 20:06Damit muss man den Umgang üben, am besten auch mit einem echten, nur dann sieht man wie er sprüht, was passiert, wie man sich selbst verhält.
Es gibt auch Übungssprays mit Wasserstrahl. Mit so was hab ich mal bei einem SV-Kurs zu tun gehabt. Zur Veranschaulichung reicht es.
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von ICEMAN »

Der Elektroschocker ist eine Waffe. Wenn diese Waffe als Taschenlampe getarnt ist, ist sie verboten.


von Waffen, deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauches verkleidet sind;

Zum Treffen mit dem Pfefferspray: man trifft mit dem Strahl s e h r gut! Und sollte ein Unbeteiligter getroffen werden oder Spritzer abkriegen wird ihm halt geholfen. Lt StGB ist es keine Verletzung wenn die Verletzungsdauer oder Gesundheitsschädigung unter drei Tagen liegt. Dann kommt der Einsteller von der StA und gut ist.
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von DocRuger »

Mr.Propper hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 10:04
Alaskan454 hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:40
Boonz hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:34 Beim Strahl ist das halb so wild, das denken immer nur alle und in einer Notwehrsituation ist es mehr oder weniger mal egal ob es jetzt eine Fremdkontamination gibt weil du einen Aggressor damit abwehrst.
:p1:
Tut mir leid, aber das ist schlichtweg falsch.
Ich arbeite leider mit den Dingern und eine Fremdkontamination kann dich deine WBK kosten.
Sobald du jemanden, der nichts mit deiner Situation zu tun hat, mit dem Pfefferspray triffst, kann dich dieser bzgl. Körperverletzung anzeigen.
Kommt die Polizei dazu und es muss die Rettung gerufen werden, weil du Fremdkontaminiert hast, dann bekommst automatisch eine Anzeige.
Ich hab's beim User boonz fett markiert.

Was ist eine Notwehrsituation?

Wenn es knallt und es um was geht(mein Leben) ist mir das relativ Scheiss egal ob mich später wer anzeigt oder ob ich meine WBK verliere.

Wenn du während so einer Situation genug Zeit hast dich um andere in deinem Umfeld zu kümmern :applaus:.


Mit einer Vorstrafe oder ohne WBK kann man ganz gut leben,mit einem eingeschlagenen Schädel oder an Bauchstich eher weniger. :whistle:

Wenn du so denkst hast du schon verloren bevor der Kampf begonnen hat,weil der Aggressor wird kaum Rücksicht nehmen außer wir reden von irgend einem Wappler mit 3,5promille der alleine schon nimmer stehen kann und eh von selbst umfliegt. :mrgreen:

Das wäre dann aber keine Notwehr!

Lg
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Boonz »

Mr.Propper hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 10:04
Alaskan454 hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:40
Boonz hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:34 Beim Strahl ist das halb so wild, das denken immer nur alle und in einer Notwehrsituation ist es mehr oder weniger mal egal ob es jetzt eine Fremdkontamination gibt weil du einen Aggressor damit abwehrst.
:p1:
Tut mir leid, aber das ist schlichtweg falsch.
Ich arbeite leider mit den Dingern und eine Fremdkontamination kann dich deine WBK kosten.
Sobald du jemanden, der nichts mit deiner Situation zu tun hat, mit dem Pfefferspray triffst, kann dich dieser bzgl. Körperverletzung anzeigen.
Kommt die Polizei dazu und es muss die Rettung gerufen werden, weil du Fremdkontaminiert hast, dann bekommst automatisch eine Anzeige.
Versuchs doch einfach: Stell dich in den garten oder einen Ort wo sonst keiner gefährdet wird und Sprüh die 3-6 Sekunden in eine Richtung. Du wirst schnell merken dass deine Augen zu brennen beginnen und du Hustenreiz bekommst. Bei Gegenwind ist dies noch schlimmer.
Sprühst du auf eine Oberfläche verteilt es sich auf der Oberfläche, wird aber auch zerstäubt und gelangt wieder in dein Gesicht, oder das anderer.

Jeder muss für sich entscheiden ob das die richtige Wahl der Waffe ist, vorallem aber mit dem Hintergedanken das es nur sehr eingeschränkt benutzt werden kann (nicht im Bus, Auto, geschlossenen Räumen, Menschenmengen,..)
Wennst jeden tag alleine durch den Wald heimgehen musst, dann wärs sicher die richtige Wahl.
Hab die Nachricht garnicht gesehen.

Natürlich bekommst du eine Anzeige wenn du jemanden verletzt, aber wenn das eine echte Notwehrsituation ist, dann bezweifle ich, dass es zu einer Verurteilung kommt, mal davon abgesehen, dass ja Pfefferspray kaum länger als eine Stunde wirksam ist und somit ja nicht mal Arbeitsunfähigkeit oder längere Beeinträchtigung vorliegt.

Ich hätte noch nie gehört, dass jemand deswegen seine WBK verloren hat, aber wer weiß, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wichtig wäre natürlich, dass man nachweisen kann auch mit dem Pfefferspray umgehen zu können. Wer diesen wie einen Haarspray hält und sich beim Sprühen im Kreis dreht um ja irgendwen zu erwischen, der hat mit Sicherheit auch keine Verlässlichkeit bei Schusswaffen.

Zum Versuchen - wie gesagt ich hab ihn dienstlich auch schon eingesetzt und es gab null Fremdkontamination in einem Raum mit ca. fünf Personen und einem Hund. Der Strahl ist schon sehr genau.

Ich persönlich würde ihn auf jeden Fall einem Elektroschocker vorziehen - Abstand ist einfach das Wichtigste. Sei es um dann wegzulaufen oder einfach nicht verletzt zu werden.
Peng!
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Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Huck_Finn »

Generell ist ein Elektroschockgerät das zum Einsatz gegen Menschen bestimmt ist eine Waffe im Sinne des WaffG, Erlass BMI 12/1985. Der Besitz also grundsätzlich erlaubt. Aber nach §17Z1 ist jede Innehabung, Einfuhr und Führen von Waffen, deren Form einen anderen Gegenstand vortäuscht oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, verboten.

Betreffend Gel vs. Strahl. Gel und Schaum hat den Vorteil das man sich reflexartig in das Gesicht greift um das Zeug weg zu wischen und somit die Finger ebenfalls kontaminiert werden. Schaum ist bei Wind im Nachteil da zu leicht und dieser daher nicht dort ankommt wo man ihn gerne hätte. Zu tiefe Temperaturen mag der Schaum ebenfalls nicht um entsprechend Wirkung zu zeigen. Eine neue Kombination ist PAVA, künstliches Capsaicin mit weit höherer Konzentration bzw., und das ist weit wichtiger, kleinerer Partikel, mit Gel als Träger und UV Partikel um Täter bis zu 1 Woche nach der Tat zu identifizieren. Fox Pfeffersprays für den europäischen Markt haben auf Grund einer EU Richtlinie keine UV Marker mehr. Die Zusammensetzung vom Wirkstoff ist aber nach wie vor eine der Besten.
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